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Als Begründung erklärt der Verfassungsgerichtshof, die Beschwerde habe keine Aussicht auf Erfolg, weil davon keine verfassungsrechtlichen Fragen berührt werden.
Für den Flughafen Wien ist die Ablehnung der Beschwerde durch den VfGH ein Teilerfolg in dem inzwischen elfjährigen Genehmigungsverfahren. Nun hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits am 23.März 2018 für den Bau der Piste grünes Licht gegeben.
Die Entscheidung wurde von Projektgegnern erneut beeinsprucht, unter anderem wegen Befangenheit sowie wegen aus ihrer Sicht verfassungswidriger Lärmvorschriften, weil für den Luftverkehr andere Bestimmungen gelten als für Schiene und Strasse.
Die Flughafen Wien AG sieht mit der Entscheidung seine Argumentation bestätigt, dass die Emmissionsschutzverordnung rechtmäßig angewendet wurde.
© aero.at | 16.10.2018 14:30
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