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Gericht bricht Betriebsratswahl bei SunExpress ab

SunExpress Boeing 737-800WL
SunExpress Boeing 737-800WL, © Ingo Lang

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FRANKFURT - Der Streit um die Bildung eines Betriebsrats bei der Lufthansa-Beteiligung SunExpress geht weiter.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Mittwoch wie erwartet die von Arbeitnehmern in Gang gesetzte Wahlprozedur mit einem Beschluss abgebrochen.

Ihre Anwälte kündigten aber Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem hessischen Landesarbeitsgericht, an. Letztlich wolle man eine höchstrichterliche Entscheidung erreichen, sagte ein Vertreter der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit.

Damit gibt es in dem deutsch-türkischen Unternehmen mit mehr als 1000 fliegenden Beschäftigten weiter keinen Betriebsrat für die Besatzungen. Hintergrund ist eine Bestimmung im Betriebsverfassungsgesetz, das einen Betriebsrat für das fliegende Personal von einem zuvor abzuschließenden Tarifvertrag abhängig macht. Ein solcher Vertrag ist bislang am Widerstand der SunExpress gescheitert.

Die Fluggesellschaft, die zu gleichen Teilen Turkish Airlines und Lufthansa gehört, hält einen Betriebsrat für überflüssig, weil der Dialog mit der Belegschaft "konstruktiv" sei. Für einen Betriebsrat müssten mehrere Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt werden.

Zudem würden die Mitspracherechte interne Prozesse bremsen, argumentiert die Airline, die zuvor schon einstweilige Verfügungen gegen die Wahl erreicht hatte.

Rückzug aus Nürnberg

Die Gewerkschaften sehen in der nationalen Bestimmung einen Verstoß gegen EU-Recht, was das Arbeitsgericht ausdrücklich nicht teilte.

Die Vereinigung Cockpit nannte die für Mai 2019 geplante Schließung der Station Nürnberg als Beispiel für einen Fall, für den dringend ein Betriebsrat benötigt werde. Es müsse über einen Sozialplan verhandelt werden. Eine SunExpress-Sprecherin versicherte, dass allen rund 40 Beschäftigten Alternativangebote vorgelegt würden.
© dpa-AFX, aero.de | 24.10.2018 15:43


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