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Wem gehören wir eigentlich? Diese Frage stellen sich für die Zeit nach 29. März 2019 gerade viele europäische Airlines.
Denn wer in der EU ungehindert von A nach B fliegen will, muss nicht nur in einem EU-Staat als Flugbetrieb niedergelassen sein, sondern auch zu wenigstens 51 Prozent Aktionären aus EU-Staaten gehören. Institutionielle und private britische Anleger zählen nach dem Brexit nicht länger dazu.
Ryanair und die IAG haben laut Medienberichten bei der EU-Kommission nun eine Schonfrist beantragt: die Airlines bitten in Sachen Ownership and Control um ein Jahr Aufschub, um ihre aktuellen Aktionärs- und Beteiligungsstrukturen fließend an den Rechtsrahmen nach dem Brexit anzupassen.
Ryanair kann nach eigenen Angaben zwar eine solide EU-Aktionärsquote von 66 Prozent verweisen - nach dem EU-Austritt Großbritanniens könnte die aber auf 46 Prozent und damit deutlich unter den Schwellenwert der Ownership and Control-Regularien fallen. Notfalls will O`Leary britische Investoren mit der Brechstange loswerden.
"Wenn ihr die Aktien nicht freiwillig verkauft, werden wir das erledigen und euch das Geld auszahlen", warnte O`Leary noch vor einigen Wochen, schlug zuletzt aber mildere Töne an.
Weitere Aktienrückkäufe, mit denen Ryanair ebenfalls an der Quote schrauben könnte, legte O`Leary "wegen Unwegbarkeiten im Austrittsprozess" vorerst auf Eis.
Für den Fall eines ungeregelten Brexit stellt sich Ryanair auf eine mehrwöchige Phase schwerer Disruption im Flugverkehr zwischen EU-Staaten und Großbritannien ein. IAG-Chef Willie Walsh sieht dieses Risiko nicht, muss aber ebenfalls Vorkehrungen treffen, damit die Tochterfirmen Iberia in Spanien und Aer Lingus in Irland 2019 weiterhin als EU-Airlines durchgehen.
Easyjet-Chef: Fast am Ziel
Easyjet ist bereits einen Schritt weiter. "Wir sind auf jedes denkbare Szenario vorbereitet", sagte Airlinechef Johan Lundgren in dieser Woche. Der Billigflieger hat sich mit einer Wiener Außenstelle rechtlich in der EU verankert und nach eigenen Angaben eine EU-Aktionärsquote von 51 Prozent fast erreicht - die Airline vollzieht ihren eigenen kleinen Brexit.
Der Konzern hat daher Strategien entwickelt, um seine EU-Fluggesellschaften für jeden Brexit-Fall wetterfest machen. "Ich glaube, dass unsere Lösung auch bei einem unkontrollierten Brexit trägt", sagte Spartenchef Christoph Debus. Rechtsverbindliche Sicherheiten gebe es dafür aber nicht.
Eine Möglichkeit besteht darin, Mehrheiten an fliegenden Tochterfirmen an eine "stille" Stiftung zu übereignen. Mit dem Stiftungsmodell hatten Lufthansa und andere Airlines in der Vergangenheit rechtliche Hürden bei Übernahmen umflogen.
© aero.de | Abb.: Gatwick Airport | 22.11.2018 07:15
Kommentare (4) Zur Startseite
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Die EASA arbeitet an den Anerkennung vieler Zulassungen; https://www.easa.europa.eu/brexit
Was dort fehlt sind aber die Design Organization Approvals, darüber gibt es noch kein Einvernehmen.
Außer einem Workshop im Dezember 2017 ist bisher nicht weiter veröffentlicht, wie es mit den DOAs weitergeht. Es wird sicherlich eine Einigung geben, aber der Worst Case ist denoch interessant. Sollten die DOAs nicht annerkannt werden, sind sämtliche Genehmigungen der Lufttüchtigkeit von TCs und STCs aufehoben... da kann man dann ggf. wegen einer kleinen in UK genehmigten Reparaturlösug oder dem Austausch vom Teppich nicht mehr starten...
...nur mal so am Rande.
Schönes (und sicheres) Wochenende wünscht, 25.1309
https://www.google.de/amp/s/www.merkur.de/wirtschaft/easyjet-macht-mehr-gewinn-zr-10646614.amp.html
und:
https://www.tt.com/wirtschaft/unternehmen/15037825/easyjet-baut-sich-vor-brexit-zu-eu-fluglinie-um
Da geht es um die Aktionärsstruktur der britischen Easyjet, die auf Festland EU Mehrheit getrimmt wird.
Es gibt Easyjet UK, mehrheitlich in UK Hand und Easyjet EU mehrheitlich in EU-Hand. Zudem Easyjet Switzerland mit schweizer Mehrheit.
Das ist alles kein Problem.