BRAUNSCHWEIG - Das Luftfahrt Bundesamt (LBA) hat zwei Charteranbietern aus Ägypten die Betriebserlaubnis für Deutschland entzogen.
Air Cairo und FlyEgypt dürfen vorerst keine Urlauber mehr von und nach Deutschland fliegen. Das LBA habe die Betriebsgenehmigungen von Air Cairo und FlyEgypt auf Eis gelegt, nachdem der Behörde Dokumente nicht fristgerecht vorgelegt wurden, erfuhr aero.de aus Touristikkreisen.
Zunächst hatte
"airliners.de" über den Vorgang berichtet. Die betroffenen Airlines haben sich bislang nicht geäußert.
Air Cairo fliegt sieben Airbus A320, FlyEgypt verfügt über fünf Boeing 737-800. Die Airlines produzieren Sitzkontingente und Vollcharter für mehrere europäische Touristikfirmen.
© aero.de | 06.12.2018 11:17
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Beitrag vom 11.12.2018 - 10:03 Uhr
Das LBA hat dazu auch eine eigene Seite veröffentlicht.
https://www.lba.de/DE/Presse/A_Z/A_Z_Flugverbot.html;jsessionid=023BA81F60B4CFEB99A5CB6776BD9C2F.live11291?nn=569540
Kurz zusammengefasst:
Der Entzug ist Ländersache, nachdem ein Land eine solche Strafe ausspricht, berät die EU ob diese auf die ganze EU ausgeweitet wird d.h. diese auf die gemeinsame Liste kommt.
Beitrag vom 10.12.2018 - 11:56 Uhr
@menschmeier
Danke. Wieder was gelernt.
Beitrag vom 09.12.2018 - 10:56 Uhr
Nicht zwingend, die Landesbehörden dürfen auch weiterhin Verbote, Strafen usw erlassen.
Normalerweise, da haben sie vollkommen Recht, spricht die EASA diese aus, meist nach Absprahce mit einer oder mehrere Landeseinrichtungen.
Das LBA kann Landeverbote und auch Überflugverbote verhängen, Meist sind sie aneinander gekoppelt, aber auch das ist nicht zwingend so.
Von daher ist ihre Frage nicht so einach zu beantworten, man muss sich den Erlass genau durchlesen.
Kommentare (4) Zur Startseite
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https://www.lba.de/DE/Presse/A_Z/A_Z_Flugverbot.html;jsessionid=023BA81F60B4CFEB99A5CB6776BD9C2F.live11291?nn=569540
Kurz zusammengefasst:
Der Entzug ist Ländersache, nachdem ein Land eine solche Strafe ausspricht, berät die EU ob diese auf die ganze EU ausgeweitet wird d.h. diese auf die gemeinsame Liste kommt.
Danke. Wieder was gelernt.
Normalerweise, da haben sie vollkommen Recht, spricht die EASA diese aus, meist nach Absprahce mit einer oder mehrere Landeseinrichtungen.
Das LBA kann Landeverbote und auch Überflugverbote verhängen, Meist sind sie aneinander gekoppelt, aber auch das ist nicht zwingend so.
Von daher ist ihre Frage nicht so einach zu beantworten, man muss sich den Erlass genau durchlesen.