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Begründung: die Lufthansa hat ihre Befugnis dafür laut Gericht nicht nachgewiesen. Die Lufthansa, die im Gegensatz zu Ryanair nicht vom Airport Hahn abhebe, habe in diesem Fall keine so starke Beeinträchtigung ihres Geschäfts dargelegt, als dass ihr ein Klagerecht zustünde.
Es ging um Millionen, die bereits vor Jahren geflossen sind. Die Lufthansa ging von einem unfairen Wettbewerb aus und klagte gegen die EU-Kommission wegen eines Brüsseler Beschlusses von 2014.
Demnach hat die Kommission Zahlungen des Frankfurter Flughafenbetreibers Fraport sowie der Länder Rheinland-Pfalz und Hessen an den Airport Hahn gebilligt. Fraport und beide Bundesländer waren früher die drei Gesellschafter des Hunsrück-Flughafens. Heute hält nur noch Hessen 17,5 Prozent. Die anderen 82,5 Prozent hat der chinesische Mischkonzern HNA 2017 erworben.
Laut dem Beschluss der EU-Kommission von 2014 waren Unterstützungen des Flughafens Hahn entweder keine staatlichen Beihilfen - oder sie waren mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Außerdem hätten frühere Verträge mit Ryanair sowie Regelungen zu Flughafenentgelten keine staatlichen Beihilfen enthalten.
Das Urteil ist laut einem Gerichtssprecher noch nicht rechtskräftig - es können Rechtsmittel dagegen eingelegt werden.
© dpa | Abb.: Flughafen Frankfurt-Hahn | 12.04.2019 16:23
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