Boeing-Embraer
Älter als 7 Tage

EU-Kommission hat Bedenken gegen Zusammenschluss

Embraer E190-E2
Embraer E190-E2, © Embraer

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BRÜSSEL - Die EU-Wettbewerbshüter haben Bedenken gegen den geplanten Zusammenschluss des US-Flugzeugbauers Boeing und des brasilianischen Herstellers Embraer. Eine vertiefte Prüfung werde eingeleitet, teilte die EU-Kommission am Freitagabend in Brüssel mit.

Im Zuge des Deals will der US-Konzern für 4,2 Milliarden US-Dollar 80 Prozent am Verkehrsflugzeug- und Service-Geschäft von Embraer übernehmen.

Ursprünglich hatte es in Brasilien politischen Widerstand gegen den Plan der Konzerne gegeben, weil Embraer auch Militärflugzeuge und Sicherheitstechnik entwickelt und baut. Brasiliens Präsident Jair Bolsonaro kündigte allerdings letztlich an,die Regierung werde kein Veto gegen das Geschäft einlegen.

Die EU-Wettbewerbshüter haben nun vor allem im Verkehrsflugzeugsektor Bedenken. Embraer könne als weltweit drittgrößter Anbieter auf dem ohnehin stark auf Boeing und den europäischen Hersteller Airbus konzentrierten Markt wegfallen, hieß es von der Brüsseler Behörde.

Beim Markt für kleine Schmalrumpfflugzeuge - das sind Flugzeuge mit 100 bis 225 Sitzen - lieferten sich Boeing und Embraer teils ein Kopf-an-Kopf-Rennen, hieß es. Boeing bietet in dem Segment die 737-Max-Flugzeugreihe an, Embraer biete als weltweit führender Hersteller von Regionalflugzeugen mit seiner E2-Flugzeugfamilie sowohl Regionalmaschinen als auch kleinere Schmalrumpfflugzeuge an - das Vorhaben könnte zu höheren Preisen führen, erklärte die EU-Kommission.

"Verkehrsflugzeugmärkte müssen gut funktionieren, damit den Kunden innovative und effiziente Produkte zu einem fairen Preis angeboten werden", sagte die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager. "Daher wollen wir durch die eingehende Prüfung verhindern, dass Zusammenschlüsse auf diesen Märkten den wirksamen Preiswettbewerb und die Produktentwicklung erheblich beeinträchtigen."

Die EU-Kommission hat nun 90 Tage Zeit, um den Deal zu prüfen. Die betroffenen Unternehmen können eventuell mit Zugeständnissen die Bedenken ausräumen.
© dpa | Abb.: Embraer | 04.10.2019 19:45

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Beitrag vom 06.10.2019 - 15:22 Uhr
Insofern hinkt der Vergleich mehr als gewaltig.

Ja, der Vergleich zur A220 kann hinken, wobei sich die 737 und die E-Familie weniger Konkurrenz machen als der A220 mit dem A320 - auf dem Papier.
Aber die echten Konkurrenz-Varianten 737-7 oder A319neo verkaufen sich kaum noch. Von daher ist der zu schützende Wettbewerb m. E. sehr beschränkt.

Mir fällt da noch der abgelehnte Merger der Bahnsparten von Alstom und Siemens ein: die EU wollte den europäischen Wettbewerb schützen, hat dabei aber außer acht gelassen, das der für die Unternehmen überlebensnotwendige Markt der globale ist. Von daher könnte im WorstCase mittelfristig Europa ohne Bahnhersteller dastehen. Insofern ist fie EU-Auslegung des kartellrechtlich relevanten Marktes schon „kreativ“.

Dieser Beitrag wurde am 06.10.2019 15:22 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.10.2019 - 23:59 Uhr
Die Kartellentscheidung an sich müßte doch nach gesunden Rechtsverständnis genau so positiv wie bei der Integration der A 220 in die Airbus-Familie ausfallen.
Aber – aber, die Kartell-Wächter der EU-Kommission sind (nach meiner eigenen leidvollen Erfahrung) bei der Definition des kartellrechtlich relevanten Marktes und der Wettbewerber gelinde gesagt manchmal recht kreativ.

@Gustl
Ich weiß ja nicht, welche Erfahrungen Sie da selber gemacht haben, aber Airbus hält am Programm der C-Series bzw. A220 genau 50,01% und nicht etwa 80% wie es Boeing bei Embraer anstrebt.
Meines Wissens hält Bombardier auch noch 30%.
Insofern hinkt der Vergleich mehr als gewaltig.
Beitrag vom 05.10.2019 - 11:31 Uhr
Ach…

dies ist doch wohl als eine Maßnahme im Handelskrieg zu verstehen, um Druck aufzubauen und auch um Zeit zu überbrücken. Im Gegenzug zu der 7,5 Mrd.$ WTO-Entscheidung gegen Airbus wird schließlich in wenigen Monaten eine ähnliche Entscheidung gegen Boeing erwartet, die nach meinem bisherigen Wissensstand 5 Mrd.$ überschreiten wird.

Die Kartellentscheidung an sich müßte doch nach gesunden Rechtsverständnis genau so positiv wie bei der Integration der A 220 in die Airbus-Familie ausfallen.
Aber – aber, die Kartell-Wächter der EU-Kommission sind (nach meiner eigenen leidvollen Erfahrung) bei der Definition des kartellrechtlich relevanten Marktes und der Wettbewerber gelinde gesagt manchmal recht kreativ.


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