Flughafenentgelte
Älter als 7 Tage

EuGH stärkt Klagerechte von Airlines

Lufthansa in Berlin-Tegel
Lufthansa in Berlin-Tegel, © Lufthansa

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LUXEMBURG - Der Europäische Gerichtshof hat Fluggesellschaften in Deutschland einen neuen Weg geöffnet, um juristisch gegen die Höhe von Start- und Lande-Entgelten vorzugehen.

Nach Auffassung der obersten EU-Richter darf die Lufthansa im konkreten Fall vor ein Verwaltungsgericht ziehen, um die vom Land Berlin genehmigte Entgeltordnung für den Flughafen Tegel anzugreifen.

Nach nationalem Recht wurde das Unternehmen bislang auf das Zivilrecht verwiesen, mit dem nur konkrete Rechnungen im Nachhinein beklagt werden konnten.

Der Flughafenverband ADV befürchtet nach der Entscheidung vom Donnerstag ein juristisches Sperrfeuer gegen aus seiner Sicht notwendige Erhöhungen. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel verlangte von den Ländern, die Flughafenentgelte sofort nach Genehmigung zum Vollzug zu stellen.

Die Airlines könnten sonst mit Klagen den gesetzlich verankerten Genehmigungsprozess verlangsamen oder gänzlich aufhalten und so den Verhandlungsdruck auf die Flughäfen weiter verschärfen. Bereits heute verfügten die großen Fluggesellschaften über eine hohe Marktmacht. Im Genehmigungsverfahren werden die Fluggesellschaften bereits angehört.

Lufthansa hatte sich zur Entgeltordnung 2015 gegen Preiserhöhungen in Tegel gewandt, die trotz wirtschaftlich guter Lage erhoben worden seien.

Eine Sprecherin des Unternehmens begrüßte die Entscheidung des EuGH: "Damit erhalten Fluggesellschaften in Deutschland die Möglichkeit, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die von Flughäfen erhobenen Entgelte angemessen sind, den tatsächlichen Kosten entsprechen und ein effizientes Wirtschaften der Flughäfen erkennen lassen. Davon profitieren letztlich auch die Passagiere."
© dpa-AFX, aero.de | 21.11.2019 15:59


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