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In einem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz, der am Donnerstag zur Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung ging, ist davon nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur nicht mehr die Rede.
In einer älteren Fassung des Entwurfs, der dpa vorliegt, hieß es noch, die Bundespolizei könne Daten aus Bildaufzeichnungsgeräten "automatisch mit biometrischen Daten abgleichen", die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben weiterverarbeitet oder für die sie eine Berechtigung zum Abruf hat. Dies gelte allerdings nur, "soweit es sich um Daten von Menschen handelt, die ausgeschrieben sind". Dieser Passus wurde nun gestrichen. In der neuen Fassung ist nur noch von der Nutzung von Bildaufzeichnungsgeräten die Rede.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), zeigte sich unzufrieden mit der Neufassung. "Wir wollen daran festhalten: Die Bundespolizei sollte künftig in klar definierten Grenzen Kameras zur Gesichtserkennung einsetzen dürfen", sagte er auf Anfrage. Schließlich gehe es dabei nicht um eine flächendeckende Überwachung der Bürger, sondern um "die gezielte Suche nach Schwerstkriminellen und Terroristen an besonders gefährdeten Bahnhöfen oder Flughäfen". Mit dieser Technik hätte man beispielsweise den Terroristen Anis Amri, der im Dezember 2016 in Berlin zwölf Menschen getötet hatte, auf seiner Flucht aufspüren können, so Middelberg.
Noch am Donnerstag hatte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Twitter erklärt, Gesichtserkennung sei für die Polizei ein wichtiges Instrument für mehr Sicherheit.
© dpa-AFX | 24.01.2020 06:22
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