Terrorabwehr
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Strengere Überprüfung von Flugpersonal

Lufthansa Crew
Lufthansa Crew, © Lufthansa

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BERLIN - Zur Terrorabwehr will die Bundesregierung künftig im Luftverkehr die Zuverlässigkeit von Flug- und Bodenpersonal schärfer überprüfen lassen.

Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundestag am kommenden Mittwoch erstmals beraten wird. Ziel ist es danach, den zivilen Luftverkehr besser vor Angriffen sogenannter Innentäter zu schützen.

Der zivile Luftverkehr unterliege aufgrund seiner Symbolträchtigkeit sowie wegen der im Anschlagsfall einzukalkulierenden hohen Opferzahlen, gravierenden wirtschaftlichen und infrastrukturellen Schäden und erheblichen medialen Aufmerksamkeit unverändert einer besonderen Gefährdung, heißt es im Gesetzentwurf.

"Eine der größten Bedrohungen stellen dabei Angriffe von sogenannten Innentätern dar, also von Personen, die besonderen Zugang zu Einrichtungen und Abläufen des Luftverkehrs haben."

Für terroristische Gruppierungen sei die Rekrutierung solcher Personen von großer Bedeutung, da deren späterer Einsatz "ein wirkungsvolles Instrument zur Begünstigung der Tatplanung und/oder -ausführung darstellen kann".

Das Luftsicherheitsgesetz sieht bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Personen vor, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Nach geltendem Recht können die Luftsicherheitsbehörden allerdings bestimmte Informationen, über die andere Behörden verfügen, dazu nicht heranziehen.

"Dies betrifft Daten der Bundespolizei und des Zollkriminalamtes sowie Auskünfte aus dem Erziehungsregister und dem Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister", heißt es im Gesetzentwurf.

Dies soll sich nun ändern. Die Luftsicherheitsbehörden sollen befugt werden, weitere relevante Informationen anderer Behörden in die Prüfung einzubeziehen. Die bisher engen Mitwirkungsmöglichkeiten ausländischer Stellen sollen erweitert werden. Um das Sicherheitsniveau zu erhöhen und das Verfahren zu vereinfachen, sollen zudem die gesetzlichen Grundlagen für die Errichtung eines Luftsicherheitsregisters geschaffen werden.
© dpa-AFX, aero.de | 11.01.2020 09:16

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Beitrag vom 13.01.2020 - 13:27 Uhr
@flydc9,

auch ein Terroranschlag kostet Geld!
Man setzt doch nicht Attentäter samt Ausrüstung in einen Flieger, die nur dann aktiv werden, wenn sie erkennen, dass die genannte Schwachstelle existiert.
Ein solches Szenario ist schon sehr unwahrscheinlich!
Sooo unwahrscheinlich eher nicht, wenn man ein Ziel erreichen will, ist man auch investitionsbereit, ob Geld oder Menschenleben...Attentäter setzen alles ein, um ihr Ziel zu erreichen.
Beitrag vom 13.01.2020 - 12:13 Uhr
@flydc9,

auch ein Terroranschlag kostet Geld!
Man setzt doch nicht Attentäter samt Ausrüstung in einen Flieger, die nur dann aktiv werden, wenn sie erkennen, dass die genannte Schwachstelle existiert.
Ein solches Szenario ist schon sehr unwahrscheinlich!
Beitrag vom 13.01.2020 - 11:07 Uhr


Dann sind am Ende alle tot. Fragt sich aber, woher wissen die Geiselnehmer wer die Angehörigen sind? Steht doch nicht auf der Stirn. Alles spekulativ und fiktiv. Merke, 100% Sicherheit gibt es niemals.

Man braucht sich nur anzusehen, wer da manchesmal ins Cockpit vorgeht, und sich mit den Flugbegleitern unterhält. Das bekommt man recht schnell raus. Auch wenn der Käptn seine Angehörigen schon mal persönlich vom Gate abholt


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