Fluggastrechte abtreten?
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Wettbewerbszentrale verklagt Wizz Air

Wizz Air Airbus A321neo
Wizz Air Airbus A321neo, © Airbus S.A.S.

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BAD HOMBURG - Die Wettbewerbszentrale hat den Billigflieger Wizz Air verklagt, weil dieser angeblich seine Passagiere daran hindert, ihre Entschädigungsrechte an spezialisierte Klage-Plattformen im Internet abzutreten.

Eine ähnliche Klage wurde bereits gegen die irische Ryanair angestrengt.

Angriffspunkt am Landgericht Berlin sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ungarischen Wizz Air, wie die Zentrale am Dienstag in Bad Homburg bei Frankfurt berichtete.

Danach solle der Passagier seine Ansprüche beispielsweise aus Verspätungen zunächst persönlich anmelden. Für den typischen Fall, dass Entschädigungsansprüche an Dritte abgetreten würden, werde eine "Bearbeitungsgebühr" von 50 Euro verlangt.

Nach Ansicht der Wettbewerbshüter muss es dem Verbraucher aber frei stehen, auf welche Weise er seine Rechte geltend machen will. Er könne damit beispielsweise einen Anwalt beauftragen oder seine Ansprüche an einen "Legal-Tech"-Anbieter abtreten.

Es sei auch nicht zulässig, die Bearbeitung der Fälle davon abhängig zu machen, dass Kontakt- und Zahlungsdaten des Passagieres genannt werden. Wizz Air äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.

Ryanair hatte bereits im November darauf verwiesen, dass Passagiere leicht selbst die notwendigen Ausgleichsanträge nach EU-Recht stellen könnten. Streitfälle würden an die Schlichtungsstelle SÖP weitergeleitet, deren Entscheidungen Ryanair als verbindlich akzeptiere.

Die Flugrecht-Portale stellten die Erfolgsaussichten der Anträge absichtlich falsch dar, um bis zur Hälfte der Entschädigung zu kassieren. Auch Ryanair macht Zahlungen davon abhängig, dass ihr Kontakt- und Zahlungsdaten des Passagiers genannt werden.
© dpa | 21.01.2020 14:42


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