Kabinettsbeschluss
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Vorerst keine Vorschrift für Identitäts-Check vor Abflug

Passagierkontrolle in Frankfurt
Passagierkontrolle in Frankfurt, © Fraport AG

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BERLIN - Die Bundesregierung will Fluggesellschaften vorerst nicht dazu verpflichten, die Ausweispapiere ihrer Passagiere vor dem Abflug zu überprüfen.

Das geht aus einer Antwort auf eine Stellungnahme des Bundesrates hervor, die am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde. Aus dem Bundesinnenministerium hieß es, die von Niedersachsen aufgebrachte Idee sei aus sicherheitspolitischer Sicht zwar nicht falsch.

Einige Fragen - etwa zur Haftung bei fehlerhaften Entscheidungen - seien aber noch nicht abschließend geklärt.

Der Bundesrat hatte nach Beratungen über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verschärfung der Zuverlässigkeitsprüfung von Flug- und Bodenpersonal im Dezember gefordert, Luftfahrtunternehmen sollten die Ausweise der Fluggäste immer vor Einstieg in das Flugzeug prüfen und mit den bei der Buchung angegebenen Daten abgleichen.

Da die Prüfung der Echtheit von Ausweispapieren eine hoheitliche Aufgabe sei, könne ein Airline-Mitarbeiter letztlich nur einen Namensabgleich vornehmen, gab der Unionsinnenexperte Christoph de Vries (CDU) zu bedenken.

Ein Identitätsabgleich sei zwar generell ein Sicherheitsgewinn - auch damit sich Straftäter nicht ohne Weiteres ins Ausland absetzen könnten, sagte er der Deutschen Presse-Agentur.

Am Ende dürfe aber "keine bürokratische Lösung stehen, die für Rechtsunsicherheit sorgt und wertvolle Ressourcen der Bundespolizei unnötig bindet".

Zur Terrorabwehr will die Bundesregierung künftig im Luftverkehr die Zuverlässigkeit des Personals schärfer überprüfen lassen. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte der Bundestag am vergangenen Mittwoch erstmals beraten.

Das Luftsicherheitsgesetz sieht zwar bereits eine Zuverlässigkeitsüberprüfung des Flug- und Bodenpersonals vor. Allerdings soll der Kreis der Behörden, auf deren Informationen die Luftsicherheitsbehörden Zugriff haben, erweitert werden.
© dpa | 22.01.2020 12:14

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Beitrag vom 23.01.2020 - 06:49 Uhr
@contrail55

zu der EU/Schengen geschichte ist meines wissens zu sagen, dass sich die airlines schlichtweg auf "ihr hausrecht" beziehen. wer zugang zum flieger haben möchte, der möge bitte seine bordkarte und seinen pass vorzeigen, um einfach sicherzustellen, dass der name auf der bordkarte mit dem auf dem pass übereinstimmt. die reisefreiheit ist ja "gewährt" innerhalb des schengen raumes. erinnern wir uns zurück, als wir alle noch jung waren...so um die 18 jahre. die, die 18jahre waren, durften rein rechtlich in die disco. selbst die, die 18 jahre waren, also die, die rein rechtlich in die disco gedurft hätten, wurden nach ihren ausweisen durch die türsteher gefragt, um sicherzustellen, dass diese auch mindestens 18 jahre alt waren. ist vielleicht jetzt eine milchmädchenrechnung...aber so kann man den vergleich ganz gut runterbrechen. die airline möchte schlichtweg sicherstellen, dass der pax, der gebucht hat, auch der ist, der fliegt.
Eben. Mehr auch nicht. Das hat mit Abgleich irgendeiner Datenbank ob die Person gesucht wird oder nicht oder was auch immer nichts zu tun.
mal ganz davon abgesehen...durch diese bordkarten und passkontrollen wurden schon einige "kindesentführungen" verhindert. das der nachname des vaters oder der mutter nicht mit dem des kindes übereinstimmt fällt beispielsweise bei sowas auf. und wenn dann keine vollmacht vorliegt dann schauts duster aus.
Auch hier, das sind Zufallstreffer. Das ist nicht der Auftrag.
zu den internationalen destinationen: ebenfalls hausrecht der airline bzw auch vorgaben des innenministeriums des jeweiligen landes, dass ein namensabgleich zwischen pass boardkarte und sogar eventuell des visums ( zb: china ) stattfinden muss.
Ja, es gibt diese Fälle. Die Gründe sind vielfälltig. Aber für die Ausreise von hier geht es nur darum, dass bei unberechtiger Ankunft im Zielland die Airline die Kosten für Rücktransport und/oder Strafe zahlen muss oder das Land wissen will wer kommt.
was ich schade finde ist, das in dem beitrag von gestalten geredet wird und quasi alle über einen kamm geschoren werden. mich würde ja jetzt brennend interessieren womit contrail55 genau bei der ausbildung von flughfanepersonal beschäftigt ist ;)
Mich interessiert auch vieles brennend ;-) Es sind Themen, die alle betreffen, die am Flughafen sind... CheckIn, Loader, Catering, Cockpit, Kabine, Ramp Agenten...
die züp hin oder her...auch wer sich bisjetzt hat nichts zuschulden kommen hat lassen und an einem der flughäfen arbeitet könnte auf dumme gedanken kommen. dann müssten ja, konsequenterweise, als beispiel hier in FRA, die zugangskontrollen fürs personal, wieder "zurückgeschraubt" werden, sodass jeder, der nicht bei einer behörde ( z.b. BPOL Landespolizei, LBA ) oder eine freistellung geniesst, wieder alles ablegen; und durch den torbogen gehen.

momentan ist es doch so, dass wir in FRA am personaleingang circa...eine 60 - 40 bzw 70- 30 quote haben. sprich 30 - 40 prozent werden bei der ausweiskontrolle, die über ein pad erfolgt, zum x ray geschickt samt torbogen und die anderen 60 - 70 prozent werden mit dem "sniffer" ( wischprobe an händen, am handy etc pp) kontrolliert. dabei wird seltenst zb in den mitgeführten rucksack geschaut. in den wird nur geschaut, wenn durch einen zusätzlichen zufallsgenerator eine kontrolle stattfinden soll bzw, wenn der wischtest, ich nenn es mal, ALARM, anzeigt. der alarm kann bspweise dadurch zustande kommen, dass sich morgens die hände eingecremt wurden...ohne flax. dann darfst das volle programm geniessen ;) alles röntgen, schuhe aus, "massage" vom kollegen...keine angst, klamotten bleiben an.

in der hoffnung, dass sich jemand vom herd meldet. meine schilderungen sind schlichtweg meine erfahrungen bei der mitarbeiterkontrolle.
Da wird sich keiner melden. Es gibt Gründe warum es ist wie es ist.
Beitrag vom 22.01.2020 - 22:37 Uhr
@sciing

Auch Offtopic, können Sie sich zum Inhalt äußern? ;)

Die Moderatoren dürfen meinen Post gerne "kassieren".
Beitrag vom 22.01.2020 - 22:25 Uhr
zu der EU/Schengen geschichte ist meine......
Sorry etwas OT, aber so ein langer Text, ohne die für die deutsche Sprache typische Groß- und Kleinschreibung ist einfach nicht flüssig lesbar.


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