Gerichtsurteil
Älter als 7 Tage

Hoher Schadenersatz für zweimal geplatzte Reise

Berlin-Tegel
Vor dem Flughafen Berlin-Tegel, © Berliner Flughäfen

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CELLE - Wird eine Urlaubsreise zweimal kurz vor Abflug vereitelt, steht Reisenden ein hoher Schadenersatz zu.

Das Oberlandesgericht Celle sprach einem Urlauber und seiner Familie in einem besonders ärgerlichen Fall eine Entschädigung in Höhe von 85 Prozent des Reisepreises zu. Der Kläger war zweimal vergeblich zum Flughafen gefahren und konnte nicht fliegen.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Familienreise nach Kos im Wert von mehreren Tausend Euro. Die Urlauber kamen nachts zum Flughafen und erfuhren dort vom Reisebüro, dass ihr Flug ersatzlos gestrichen worden war. Sie fuhren zurück nach Hause und buchten beim gleichen Reisebüro eine vergleichbare Urlaubsreise einige Tage später.

Doch als die Familie am Flughafen ankam, konnte sie nach langer Wartezeit ein zweites Mal nicht mitfliegen. Die Maschine war überbucht. Die Familie musste auf ihren Urlaub verzichten.

Das Oberlandesgericht Celle verwies darauf, dass beide Pauschalreisen sehr kurzfristig abgesagt worden waren und eine anderweitige Urlaubsplanung somit kaum möglich gewesen sei. Das Verhalten der Beklagten sei inakzeptabel gewesen. Die Streitparteien einigten sich am Ende auf einen Vergleich.

Auf den Beschluss weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin, der an dem Verfahren jedoch nicht beteiligt war.
© dpa | 11.02.2020 14:16

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Beitrag vom 11.02.2020 - 16:14 Uhr
Es heißt im Bericht Schadensersatz das verstehe ich so das natürlich die Reisekosten zurück erstattet wurden und dies als Top drauf kommt da kein anderer Urlaub mehr gemacht werden kann. Also Schadensersatz für den ausgefallenen Urlaub.
Beitrag vom 11.02.2020 - 15:03 Uhr
Irgendwas stimmt hier nicht:

Waren die 85% im Vergleich geregelt? Normalerweise bleibt sowas ja unter Verschluss.

Wenn ja, warum nicht 100% zurück schließlich konnte laut Artikel gar kein Urlaub stattfinden.

Oder waren die 85% des Reisepreises als Schadenersatz zusätzlich zur vollen Erstattung des ursprünglichen Reisepreises?



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