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Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt steht am 19. Februar bereits eine Kammerentscheidung an, weil in einem ersten Gütetermin ein Vergleich nicht zustande gekommen war.
Baublies hatte gegen seine außerordentliche Kündigung als Kabinenchef (Purser) eine Kündigungsschutzklage eingelegt. Er habe diese auch nach der Grundsatzvereinbarung nicht zurückziehen können, weil sonst seine Kündigung rechtswirksam werde, sagte er am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Eine Sprecherin der Lufthansa wollte sich nicht zu individuellen Personalfragen äußern.
Damit bleiben die Folgen des Prozesses für den vereinbarten Einigungsprozess zunächst unklar. Am 31. Januar dieses Jahres hatten sich die tief zerstrittenen Tarifparteien nach drei Streikwellen auf ein mehrgliedriges Verfahren zur Lösung des Gesamtkonflikts geeinigt.
Tarifthemen sollten in einer umfassenden Schlichtung besprochen werden, während eine Mediation Regeln für den künftigen Umgang miteinander bringen soll.
"Materielle, juristische Themen beider Parteien und einzelner Funktionäre" sollten unter Leitung eines Arbeitsrichters in einem außergerichtlichen Güteverfahren gelöst werden. Zu Einzelheiten haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.
Die Spartengewerkschaft Ufo schließt seit 2002 Tarifverträge mit der Lufthansa ab. In einer schweren Führungskrise der Gewerkschaft hatte das Unternehmen im vergangenen Jahr aber deren Tariffähigkeit bezweifelt und Beschlüsse des Ufo-Vorstands etwa zur Kündigung von Tarifverträgen nicht anerkannt.
Eine entsprechende Klage zur Aberkennung des Gewerkschaftsstatus wurde in der Zwischenzeit aber zurückgenommen. Inzwischen haben die Mitglieder in einer Vorstandswahl die bisherige Führung bestätigt. Baublies ist selbst nicht im Vorstand vertreten, sondern agiert als Beauftragter des Vorstands.
© dpa | 18.02.2020 11:41
Kommentare (3) Zur Startseite
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Wenn es der UFO und den Gewinnern der Wahl mit ihrem Motto #nomoregames auch nur nur halbwegs ernst sein würde, dann würden sie Baublies so lange überhaupt nicht in Erscheinung treten lassen bis ein Gericht seinen Status als Lufthansa-Mitarbeiter (oder halt nicht) eindeutig festgestellt hat.
Wenn allerdings (wie jetzt) Baublies sogar Vereinbarungen mit Lufthansa im Rahmen der Mediation/ Schlichtung anstelle der Vorsitzenden unterschreibt, dann hat das mehr als „Geschmäckle“.
Für den Vorstand kann er lt. UFO-Satzung ohne einen gütligen fliegerischen Arbeitsvertrag nicht kandidieren.
Ich spinne mal weiter und behaupte zu wissen, wer Frau de la Cruz für den Fall der Wiedereinstellung des Herrn Baublies ganz schnell als Vorstandsvorsitzender folgt.