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Wie die Sächsische Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, ist das noch bis zum Freitag möglich. Dies gehe aus einer Ausnahmeregelung des Innenministers der Tschechischen Republik hervor.
Für die Abholung des Fahrzeugs sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. So muss nachgewiesen werden, dass man Besitzer des Autos ist. Benötigt würden zudem eine eidesstattliche Erklärung über die Durchreise durch Tschechien sowie der Parkschein oder das ursprüngliche Flugticket über den Abflug in Prag.
"Die Zeitspanne des Aufenthalts in der Tschechischen Republik ist so kurz wie möglich zu halten, ein Zwischenhalt nur bei dringender Erforderlichkeit erlaubt", teilte die Staatskanzlei mit.
Die Polizeidirektion Görlitz wies darauf hin, dass Betroffene mit einer Begleitperson einreisen und ihre Autos abholen dürfen. Dabei müssen sie einen Mundschutz tragen. Akzeptiert werde ein medizinischer Mundschutz oder ein Gegenstand mit ähnlicher Wirkung, zum Beispiel ein dichtgewebtes Tuch oder ein Schal, hieß es.
Tschechien hatte in der vergangenen Woche die Grenzen für Einreisen geschlossen. Von Donnerstag an sollen auch Berufspendler nicht mehr ein- und ausreisen dürfen.
© dpa | 24.03.2020 18:09
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