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Fix sei die Kurzarbeit dennoch nicht, erklärte ein vida-Sprecher. Für eine verbindliche Entscheidung stehen noch Daten aus, die bei Lauda vom Arbeitsmarktservice (AMS) Niederösterreich angefordert wurden, erklärte ein vida-Sprecher am Dienstag.
Eine entsprechende Anfrage der APA bei Laudamotion sei aktuell noch unbeantwortet. Der Antrag von Lauda basierte zunächst nur auf einem Einverständnis von 557 Piloten und Flugbegleitern, jedoch ohne Einbindung des von Lauda nicht anerkannten Betriebsrats, eine gesetzliche Vorbedingung zur Gewährung von Kurzarbeit. Zudem bedürfe diese der Zustimmung aller Sozialpartner, die von vida zunächst verweigert wurde.
Eine im Zuge der Corona-Krise erweiterte Regelung sieht die staatliche Übernahme eines Teils der Gehaltskosten vor. Für den Fall eines Scheiterns hat Laudamotion in der Vorwoche sein Flugpersonal erneut zur Kündigung angemeldet, nachdem das AMS die erste Anmeldung als rechtswidrig abgelehnt hatte.
© aero.at | 08.04.2020 14:16
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