Bundesarbeitsgericht
Älter als 7 Tage

Weitere Kündigungen bei Air Berlin unwirksam

Air Berlin Boeing 737-800
Air Berlin Boeing 737-800, © Air Berlin

Verwandte Themen

BERLIN - Fast drei Jahre nach der Insolvenz von Air Berlin hat das Bundesarbeitsgericht nun auch die Kündigung des Kabinenpersonals für unwirksam erklärt.

Grund seien Formfehler bei der Massenentlassungsanzeige, entschieden die Bundesarbeitsrichter am Donnerstag in Erfurt (6 AZR 235/19). Vor einigen Wochen war bereits die Pilotenkündigung aus diesem Grund für unwirksam erklärt worden. Für das Kabinenpersonal erstritt eine Flugbegleiterin vom Standort Düsseldorf die Entscheidung in der höchsten Arbeitsgerichtsinstanz.

Zudem entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Arbeitsverhältnisse des Kabinenpersonals von Air Berlin nicht auf die Luftfahrtgesellschaft Walter mbh übergegangen seien. Die Voraussetzungen für einen Betriebsteilübergang lägen nicht vor.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 soll Air Berlin etwa 8.600 Mitarbeiter beschäftigt haben, darunter rund 3.500 Flugbegleiter. Etwa 1.200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein - viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften.
© dpa-AFX, aero.de | 14.05.2020 18:01

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 15.05.2020 - 13:51 Uhr
Ein Arbeitnehmer, der ALG bekommt, muss nichts zurückzahlen, wenn sich die Kündigung im Nachhinein als unwirksam erweist. Lohnansprüche, die der AN gegen den AG aufgrund der Unwirksamkeit der Kündigung hat, gehen in Höhe des gezahlten ALG auf die Arbeitsagentur über, § 115 SGB X.
Die AA holt sich das dann beim AG - wenn bei dem was zu holen ist.

Eine AirBerlin ist Geschichte, deshalb wir Sie dort niemand mehr beschäftigen, muss die Dame. nun ihr Arbeitslosengeld zurückzahlen, da sie ja nicht gekündigt wurde? Fragen über Fragen 😳


Das ist ne interessante Frage. Wenn man nicht gekündigt wurde, dürfte man ja auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Wäre die Frage, ob das wirklich schon ausgezahlt wurde, so lange der Prozess in der SChwebe war? Ansonsten wäre das natürlich ein SChuss nach hinten...Arbeitslosengeld zurückzahlen und kein Geld von AB bekommen, weil nichts da ist.

Das wäre dann ein teurer Trip fürs Ego, nur um am Ende sagen zu können: Ich hatte Recht!
Beitrag vom 15.05.2020 - 09:09 Uhr

Eine AirBerlin ist Geschichte, deshalb wir Sie dort niemand mehr beschäftigen, muss die Dame. nun ihr Arbeitslosengeld zurückzahlen, da sie ja nicht gekündigt wurde? Fragen über Fragen 😳


Das ist ne interessante Frage. Wenn man nicht gekündigt wurde, dürfte man ja auch kein Arbeitslosengeld bekommen. Wäre die Frage, ob das wirklich schon ausgezahlt wurde, so lange der Prozess in der SChwebe war? Ansonsten wäre das natürlich ein SChuss nach hinten...Arbeitslosengeld zurückzahlen und kein Geld von AB bekommen, weil nichts da ist.

Das wäre dann ein teurer Trip fürs Ego, nur um am Ende sagen zu können: Ich hatte Recht!
Beitrag vom 15.05.2020 - 08:24 Uhr
„ Etwa 1.200 Piloten sollen ebenfalls betroffen gewesen sein - viele wechselten jedoch zu anderen Fluggesellschaften.“

Hä? Was heisst „jedoch“ ? - den Mitarbeitern wurde Unrecht getan. Aber es ist ja nur halb so schlimm. Sie haben ja irgendwo weiter potten können. Mit weniger Gehalt, Wegfall v Seniorität und Betriebsrente. Teilweise Jobs in China, teilweise einiger Monate wieder insolvent...

Es war illegal. Aber ist ja nicht soo schlimm.

Unrecht getan? Illegal?

Es war ein Formfehler! Was hätte sich denn ohne diesen Formfehler für die Betroffenen anders entwickelt?


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 04/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden