Internationaler Gerichtshof
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ICAO soll Streit um Katar-Blockade klären

Qatar Airways Airbus A350-1000
Qatar Airways Airbus A350-1000, © Airbus

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DOHA - Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat die Zuständigkeit der UN-Behörde ICAO zur Schlichtung des Streits um die seit Juni 2017 gegen das Emirat Katar geltende Luftraumsperre durch vier arabische Staaten bestätigt. Katar sieht in der Blockade eine Verletzung des Völkerrechtes zum Transit internationaler Flugdienste.

Die katarische Regierung wird nun den ICAO-Rat in Montreal erneut ersuchen, die illegale Luftraumblockade zu verurteilen und von den vier blockierenden Staaten einfordern, dass sie ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und in der internationalen Luftfahrt den "Normalzustand" wieder herstellen.

Das teilte die Kommunikationsabteilung der Qatar Airways mit. Demnach erlaubt es das IGH-Urteil dem Staat Katar, seinen Rechtsstreit vor der ICAO gegen die blockierenden Staaten fortzusetzen.

Qatar Airways werde ihren Anspruch auf Entschädigung für die finanziellen Schäden geltend machen, die ihr durch die illegale Luftraumblockade entstanden sind.

Das Management beruft sich auf ein massives Ausmaß der Schäden, die der Airline durch die "willkürlichen und missbräuchlichen" Maßnahmen entstanden seien, die Saudi Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, Ägypten und Bahrein seit 2017 ergriffen haben.

Diese hätten die Airline "vorsätzlich" daran gehindert, hunderttausende Passagiere zu befördern und jährlich zehntausende Tonnen Fracht in jedem dieser Länder zu transportieren.

Anlass der Blockade waren Vorwürfe der vier beteiligten Staaten, Katar habe durch seine Kollaboration mit dem Iran den internationalen Terrorismus unterstützt. Am 15. Juni 2017 setzten die vier Länder ihre diplomatischen Beziehungen aus und schlossen die Grenzen zu Katar.
© aero.at | Abb.: Qatar Airways | 17.07.2020 16:23


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