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Land muss Hahn-Beihilfen zurückfordern

Ryanair am Flughafen Frankfurt Hahn
Ryanair am Flughafen Frankfurt Hahn, © Frankfurt Hahn Airport

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LUXEMBURG - Das Land Rheinland-Pfalz muss nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dem Flughafen Hahn gewährte Beihilfen zurückfordern.

Der EuGH in Luxemburg lehnte einen Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz nach einer vorangegangenen Gerichtsentscheidung zu den Betriebsbeihilfen ab, wie das Innenministerium in Mainz am Donnerstag mitteilte.

Daraus folgt, dass Beihilfen von dem Hunsrück-Airport zurückgefordert werden müssen, auch wenn der Rechtsstreit noch nicht endgültig entschieden ist, wie ein Ministeriumssprecher erklärte.

Im Mai dieses Jahres hatte das Gericht der Europäischen Union die Genehmigung der millionenschweren Beihilfe des Landes für den Hahn gekippt und festgestellt, dass die EU-Kommission nicht ausreichend geprüft hat, ob die öffentliche Zuwendung mit den Regeln für den Binnenmarkt vereinbar ist.

Gegen diese Entscheidung an legte das Land Rechtsmittel ein und stellte zudem einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz. Mit dem sollte erreicht werden, dass die Wirkung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union zunächst ausgesetzt wird. Dem ist nach der EuGH-Entscheidung nun nicht so. Der EuGH befand die Angelegenheit laut Innenministerium für "nicht hinreichend eilbedürftig", es sei das Urteil im Hauptsacheverfahren abzuwarten.

Entsprechend entfaltet damit das Urteil vom Mai wieder seine Wirkung und Rheinland-Pfalz muss Beihilfen von der Flughafengesellschaft zurückfordern. Dabei geht es vor allem um Betriebsbeihilfen in Höhe von rund 10 Millionen Euro aus den Jahren 2017 und 2018. Rheinland-Pfalz hatte seine 82,5 Prozent Anteile an dem Hunsrück-Flughafen an den chinesischen Konzern HNA verkauft, der Rest gehört nach wie vor dem Land Hessen.

HNA geriet später selbst in finanzielle Schieflage, mittlerweile ist der Hahn in einem vorläufigen Insolvenzverfahren, vorläufiger Insolvenzverwalter ist der Frankfurter Sanierungsexperte Jan Markus Plathner.
© dpa-AFX | 02.12.2021 12:09


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