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Höhe der EU-Strafzölle im Boeing-Streit steht fest

Boeing 787 FAL Everett
Boeing 787 FAL, © Boeing

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GENF - Im jahrelangen Subventionsstreit zwischen der EU und den USA um Subventionen für den US-Flugzeugbauer Boeing ist die Höhe der für die Europäer möglichen Strafzölle festgelegt worden.

Die Schlichter der Welthandelsorganisation (WTO) haben ihre noch vertrauliche Entscheidung den beteiligten Parteien - der US-Regierung und der EU-Kommission - am Montag zugestellt, wie am Mittwoch aus mit der Sache vertrauten diplomatischen Kreisen verlautete. Nähere Angaben gab es nicht. Die WTO wollte sich nicht zu der Sache äußern.

In einer ähnlichen Beschwerde der USA gegen rechtswidrige europäische Subventionen für den Boeing-Konkurrenten Airbus <NL0000235190> hatten die Schlichter den USA im Oktober 2019 Strafzölle auf EU-Waren im Wert von 7,5 Milliarden Dollar (heute etwa 6,4 Mrd Euro) im Jahr genehmigt.

Öffentlich gemacht werden soll die Boeing-Entscheidung erst Mitte Oktober, hieß es weiter. Bis dahin gehe es nicht um Interventionen oder Verhandlungen über die Summe, sondern darum, ob in dem Text womöglich vertrauliche Geschäftsinformationen zu Boeing enthalten sind, die noch entfernt werden müssen.

Nach Informationen von Finanzagenturen nennen die Schlichter in ihrer Entscheidung die Summe von vier Milliarden Dollar (3,43 Mrd Euro): demnach dürfte die EU Strafzölle auf US-Exporte im Umfang von vier Milliarden Dollar jährlich erheben. Das entspräche nur einem Drittel von dem, was die EU ursprünglich als Schädigung durch die Boeing-Subventionen geltend gemacht hatte. Eine Berufung gegen den Schlichterspruch ist ausgeschlossen. Die Strafzölle können bis zu 100 Prozent betragen. Die EU hat bereits Abgaben auf Ketchup, Spielkonsolen und andere Produkte angedroht.

Eine Sprecherin der EU-Kommission sagte in Brüssel: "Wir äußern uns nicht zu durchgesickerten Informationen (leaks). Die Entscheidung der WTO-Schlichter (...) ist noch nicht abschließend getroffen und noch nicht veröffentlicht. Wir bedauern es, dass die Vertraulichkeit des Prozesses gebrochen worden ist."

Der Handelsstreit um Subventionen für Airbus und Boeing zieht sich seit mehr als 15 Jahren hin. WTO-Streitschlichter hatten im Boeing-Fall im März 2019 abschließend festgestellt, dass die USA in den Jahren zuvor beanstandete staatliche Hilfen für Boeing nicht wie verlangt gestoppt hatten. Es ging unter anderem um Forschungsgelder der Weltraumbehörde NASA für Boeing und um Steuervergünstigungen. Gefördert wurde etwa der einstige Verkaufsschlager der Amerikaner, das Langstreckenflugzeug Boeing 787, Dreamliner genannt.

Bereits zuvor wurde das von den USA angestrengte Verfahren gegen die EU wegen Beihilfen für den europäischen Boeing-Konkurrenten Airbus abgeschlossen. Auch in dem Fall stellten Schlichter rechtswidrige Subventionen fest. Sie wurden trotz Beteuerungen aus Brüssel nach WTO-Urteilen nicht eingestellt. Deshalb kam 2019 die Billigung der Strafzölle im Umfang von 7,5 Milliarden Dollar. Es war die höchste Summe, die seit Gründung der WTO 1995 genehmigt worden war.

Die USA begannen umgehend mit Strafzöllen: Sie verteuerten die Einfuhr von Käse, Butter und Wein aus Europa, ebenso von Komponenten für die Luftfahrtindustrie und vielen anderen EU-Produkten. Sie straften vor allem die Länder, die Airbus-Subventionen zahlten: Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien.

Die Siegerpartei in einem Handelsstreit darf Strafzölle so lange erheben, bis die unterlegene Partei die beanstandeten Subventionen beseitigt hat. Im Airbus-Fall hat die EU mehrfach vergeblich geltend gemacht, sie habe alle Subventionen abgeschafft. Sie forderte die USA auf, die Strafzölle zu beenden. Eine neue Beurteilung durch WTO-Schlichter, ob die monierten Maßnahmen tatsächlich alle abgeschafft wurden, steht noch aus.

Die EU hat den USA zuletzt im Juli angeboten, über die Beilegung der Streitereien und ein Ende aller Strafzölle zu verhandeln. Washington war darauf nicht eingegangen.
© dpa-AFX | 30.09.2020 14:16


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