Gerichtsurteil
Älter als 7 Tage

Lufthansa erkennt Erstattungsansprüche an

Lufthansa Airbus A350-900
Lufthansa Airbus A350-900, © Lufthansa

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KÖLN - Nach einer Klage der Verbraucherzentrale und einer mündlichen Verhandlung vor dem Langericht Köln verpflichtet sich die Lufthansa, Kunden bei einer Flugstornierung über ihre Erstattungsansprüche aufzuklären.

Zudem soll der Betrag für das stornierte Ticket den Kunden innerhalb von sieben Tagen erstattet werden - geschieht dies nicht, wird laut Verbraucherzentrale ein Ordnungsgeld fällig.

Wegen der aktuell schwierigen Lage der Airline wollen die Verbraucherschützer bis September jedoch auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichten und einen Kulanzzeitraum von bis zu einem Monat für die Erstattung gewähren.

Die Vereinbarung gilt auch für Eurowings. Die Verrbaucherschützer hatten die Klage gegen Lufthansa angestrebt, weil die Airline Kunden nicht ausdrücklich auf ihre Erstattungsansprüche hingewiesen hatte und die Erstattungen selbst sich über Monate hinzogen. Im vergangenen Jahr forderten mehr als sieben Millionen Kunden Ticketerstattungen im Wert von mehreren Milliarden Euro von der Lufthansa zurück.

© aero.de | 02.02.2021 10:11


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