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Künftig 28 Prozent erneuerbare Energien im Verkehr

Biosprit aus Algen: Forschung an der TU München
Biosprit aus Algen: Forschung an der TU München, © Airbus

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BERLIN - Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll in Deutschland bis 2030 auf 28 Prozent steigen - und damit doppelt so hoch sein, wie von der EU vorgesehen. Auch für den Flugverkehr gibt es eine Zielmarke.

Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, welche die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Sie beinhaltet neben größeren Anreizen für grünen Wasserstoff und dem Ausbau von Ladesäulen auch das Ende von Palmöl als Biokraftstoff ab 2026.

Im Flugverkehr wird ein Mindestanteil an Kraftstoff aus Ökostrom eingeführt. Dieses strombasierte Kerosin, das im sogenannten Power-to-Liquid-Verfahren gewonnen wird, soll bis 2030 schrittweise einen Anteil von mindestens zwei Prozent ausmachen.

Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen sollen Naturschutzgründen - wenn möglich - nicht im Tank landen. Ihr Anteil soll mit 4,4 Prozent auf das aktuelle Niveau begrenzt bleiben.

"Mit dem Gesetz zur Förderung klimafreundlicher Kraftstoffe schafft die Bundesregierung ein wirksames Instrument, um Treibhausgasemissionen wirklich zu reduzieren", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Mittwoch.

Es müsse dabei gewährleistet werden, dass Biokraftstoffe die Natur nicht zerstören, sagte die Ministerin. "Was Erdöl ersetzen soll, darf nicht zugleich den Regenwald vernichten."

Mit der Gesetzesnovelle wird die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt. Sie sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor 2030 in der EU mindestens bei 14 Prozent liegen muss.

Deutschland erfüllt diese EU-Vorgaben über die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) und will sie mit der nun beschlossenen Novelle deutlich übertreffen.

Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um aktuell sechs Prozent zu senken. Sie soll bis 2030 schrittweise auf 22 Prozent steigen. Dazu können die Firmen klimafreundliche Energie wie grünen Wasserstoff, Strom oder Biokraftstoffe einsetzen.

Die "fortschrittlichen" Biokraftstoffe aus Abfällen oder Stroh sollen nach der Gesetzesänderung bis 2030 einen Anteil von mindestens 2,6 Prozent erreichen - sofern die THG-Quote nicht anderweitig erfüllt wird.
© dpa | 03.02.2021 11:21

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Beitrag vom 05.02.2021 - 22:23 Uhr
Zitat: „….(Kerosin) das im sogenannten Power-to-Liquid-Verfahren gewonnen wird, soll bis 2030 schrittweise einen Anteil von mindestens zwei Prozent ausmachen…“
Wenn der Flugverkehr bis 2030 um mehr als 2 % wächst, ist für das Klima nur wenig Besserung in Aussicht. Ich hatte hier bei aero in einem früheren Beitrag schon vorgerechnet, wie aufwendig Power-to Liquid ist. Um den Kerosinbedarf der deutschen Airlines - Stand 2018 – zu decken benötigt man jährlich ca. 220 TWh Strom, das entspricht 22 neuen Kernkraftwerken nur für die deutschen Airlines, wenn man die durchschnittliche Strommenge pro Kernkraftwerk und Jahr mit ca. 10 TWh ansetzt, dass war der durchschnittliche Ertrag der 7 aktiven Kernkraftwerke im Jahr 2017 pro Kraftwerk.


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