Haftungsklage
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Brexit wird in Air-Berlin-Insolvenz relevant

Air Berlin Airbus A320
Air Berlin Airbus A320, © Air Berlin

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BERLIN - In der Air-Berlin-Insolvenz zeichnet sich eine spannende Haftungsklage ab. Insolvenzverwalter Lucas Flöther will laut einem "Handelsblatt"-Bericht sämtliche Forderungen gegen die Airline bei einer Tochter der Deutschen Börse eintreiben. Verhilft ausgerechnet der Brexit Air-Berlin-Gläubigern zu Geld?

Das Insolvenzverfahren von Air Berlin zieht sich. Die Airline ist seit 2017 Flöthers wohl prominentester Fall - 1,3 Millionen Gläubiger fordern 497,8 Millionen Euro.

Exakt diese 497,8 Millionen Euro macht Flöther in einer Klage gegen Clearstream vor dem Landgericht Frankfurt geltend, wie das "Handelsblatt" berichtet. Clearstream, eine Tochter der Deutschen Börse, ist beim Brexit möglicherweise in eine böse Haftungsfalle getappt.

Air Berlin war bis zum Zusammenbruch als haftungsbeschränkte Private Limited Company (PLC) in Großbritannien registriert, Clearstream verwaltete die Stammaktien der britischen Gesellschaft für die Air-Berlin-Aktionäre. Durch den Brexit ist die Air Berlin PLC wegen ihres deutschen Verwaltungsitzes möglichweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts neu zu qualifizieren.

"Nach dem Brexit ist Clearstream nach unserer Rechtsauffassung als Aktionärin zur persönlich haftenden Gesellschafterin von Air Berlin geworden und als solche muss sie haften", sagte Flöther dem "Handelsblatt". Clearstream weist die Forderungen entschieden zurück.

Verfahrensdauer bis 2027 möglich

An Vermögenswerten konnte Flöther bei Air Berlin nur 10,7 Millionen Euro sichern. Der Verkauf einer möglichen Forderung gegen die frühere Großaktionärin Etihad Airways soll nun ebenfalls Geld bringen. Etihad Airways hatte zumindest eine "weiche" Patronatserklärung - eine Haftungszusage - für Air Berlin abgegeben.

Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung stehen zudem Forderungen gegen das Ex-Management von Air Berlin und seine Versicherer im Raum. Der Fall Air Berlin wird Gerichte wohl noch einige Zeit beschäftigen. "Fünf bis zehn Jahre dürfte bei einem solchen Mega-Verfahren eine realistische Schätzung sein", wagte ein Sprecher von Flöther im August eine Prognose.
© aero.de | Abb.: Air Berlin | 12.10.2021 08:25

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Beitrag vom 12.10.2021 - 15:57 Uhr
...wenn aus einer Rechtsposition neben Rechten auch Pflichten entstehen.

...wenn aus einer - kreativ erfundenen - Rechtsposition eines Dritten - erhebliche Pflichten für diesen - entstehen.
FTFY...

In der Physik sind das actio und reactio ;-)

Mir fehlen in diesem Spiel irgendwie die Rechte von Clearstrem, die den Pflichten gegenüber stehen.
Und da demzufolge actio = null, sollte reactio ebenfalls null sein :)


Beitrag vom 12.10.2021 - 15:01 Uhr
... und Recht ist Recht. Es ist ja nicht unrechtens oder getrickst, wenn man seine Auffassung durch Gerichte klären lässt.

"Unrechtens" hab ich auch nicht behauptet.
Einen Vermögensverwalter zum eigenen Vorteil zum voll haftenden Gesellschafter umdeklarieren zu wollen, doch, juristisch "getrickst" trifft das mMn ziemlich exakt :)

Das ist schon eine sehr kindlich-naive Sichtweise, wenn es als "Tricksen" bezeichnet wird, wenn aus einer Rechtsposition neben Rechten auch Pflichten entstehen.
In der Physik sind das actio und reactio ;-)
Beitrag vom 12.10.2021 - 12:56 Uhr
Insolvenzverwalter sind in der Regel Anwälte und verfolgen mögliche Ansprüche der Gesamtschuldnerin durch ihre eigene Kanzlei. Die Anwaltsgebühren dafür fallen in jedem Fall an und werden als Kosten des Insolvenzverfahrens als erstes bedient.
Bei dem Streitwert kriegt jeder Anwalt feuchte Augen und ist natürlich in Versuchung, auch sagen wir mal nicht sooo erfolgversprechende Verfahren zu führen.
Kann halt am Ende dazu führen, dass von der Insovenzmasse noch weniger für die Gläubiger übrig bleibt.
War AB nicht schon lange vor dem Brexit pleite?


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