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EuGH bestätigt italienische Flughafenhilfen

Volotea A319 VIE
Volotea Airbus A319, © Flughafen Wien

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LUXEMBURG - Der EuGH hat eine Entscheidung der EU-Kommission gegen Millionenhilfen Italiens für Flughäfen in Sardinien und Flüge dorthin für nichtig erklärt.

Die Kommission habe bei ihrer Begründung Rechtsfehler gemacht, urteilte der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssachen: C-331/20 P, C-343/20 P).

Hintergrund ist ein italienisches Regionalgesetz, das vorsieht, den Luftverkehr auf Sardinien zu fördern. Konkret wurden für die Jahre 2010 bis 2013 insgesamt rund 45 Millionen Euro an Hilfen genehmigt.

Das Gesetz sollte dazu beitragen, dass mehr Flieger die Insel erreichen und Sardinien als Reiseziel gefördert wird. Die EU-Kommission sah darin aber unter anderem eine mit EU-Recht nicht zu vereinbarende Hilfe für Firmen wie Ryanair, Easyjet, Germanwings und Volotea.

Dabei sei die Kommission, so der EuGH, davon ausgegangen, dass Vorteile für beteiligte Unternehmen entstanden waren, ohne dafür eine vernünftige Grundlage gehabt zu haben. Sie hätte im Einzelfall nachweisen müssen, dass ein durchschnittliches Unternehmen in einer ähnlichen Marktlage kein Staatsgeld bekommen hätte im Gegensatz zu Unternehmen, die von den Geldern profitierten.
© dpa-AFX | 17.11.2022 15:25


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