Mit der Beihilfe sollten der österreichischen Fluggesellschaft 2020 die Schäden ersetzt werden, die ihr durch die Ausfälle oder die Verschiebung ihrer Flüge aufgrund der Corona-Pandemie entstanden waren.
Ryanair hatte bezweifelt, dass die Genehmigung rechtmäßig war und klagte vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses hatte die Klage bereits 2021 abgewiesen, der EuGH bestätigte nun diese Entscheidung.
Ein EU-Staat könne einem einzelnen Unternehmen Beihilfe gewähren, wenn es dafür objektive Gründe gebe und "durch ein außergewöhnliches Ereignis entstandene Schäden beseitigt werden sollen". Zudem war AUA laut dem Gericht der EU in Österreich wesentlich stärker von Corona-Beschränkungen betroffen als Ryanair, hieß es.
Der Fall ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht.
© dpa-AFX | Abb.: Austrian Airlines | 29.07.2024 16:45
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