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Bundeskabinett beschließt Eckpunkte für ein Weltraumgesetz

Esa-Klimasatellit Earthcare
Esa-Klimasatellit Earthcare, © Airbus

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BERLIN - In der Raumfahrt sind immer mehr private Unternehmen unterwegs - die zum Beispiel Kleinstsatelliten ins All bringen. Dazu soll es künftig Regeln etwa zu Haftungsfragen sowie Genehmigungsverfahren geben. Das Bundeskabinett beschloss Eckpunkte für ein nationales Weltraumgesetz.

Das Gesetz solle Fragen der zivilen (Betriebs-)Sicherheit von Weltraumaktivitäten und Starteinrichtungen regeln und damit einen wesentlichen Beitrag zur Vermeidung von Weltraumschrott leisten, teilte das Wirtschaftsministerium mit.

Anna Christmann, Koordinatorin der Bundesregierung für die deutsche Luft- und Raumfahrt, sagte, ein Weltraumgesetz werde für Verkehrssicherheit und damit Nachhaltigkeit deutscher Weltraumaktivitäten sorgen. Es solle zugleich so ausgestaltet sein, dass es zu einem innovativen und wettbewerbsfähigen Standort für Raumfahrtunternehmen beitrage.

In den Eckpunkten heißt es, zwar sei der Raumfahrtsektor in Deutschland derzeit noch überwiegend von staatlichen Aufträgen geprägt. "Mittlerweile drängen jedoch auch hierzulande immer mehr private Weltraumakteure auf den Markt."

Deutschland sei völkerrechtlich verpflichtet, die Aktivitäten dieser privaten Akteure einem Genehmigungserfordernis zu unterwerfen und fortlaufend zu überwachen. Das Gesetz solle einen Genehmigungsvorbehalt für Weltraumaktivitäten vorsehen. Eine noch zu bestimmende Behörde soll Weltraumaktivitäten überwachen und erforderliche Anordnungen treffen können.

Frage der Haftung

Bisher haftet die Bundesrepublik für Schäden, die durch nationale Weltraumaktivitäten entstehen. Das soll sich ändern. Im Gesetz soll die Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland enthalten, im Falle einer Haftung nach völkerrechtlichen Verträgen bei einem privaten Betreiber Regress zu nehmen.

Laut Eckpunkten soll der Regress pro Schadensereignis begrenzt werden, sofern der Betreiber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig handelt - und zwar auf 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes des Betreibers der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor dem Jahr, in dem die Genehmigung für die Raumfahrtaktivität beantragt wird und maximal auf 50 Millionen Euro.
© dpa-AFX | Abb.: Airbus | 04.09.2024 16:59

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Beitrag vom 05.09.2024 - 23:01 Uhr
dass @FraHam schrieb, dass die Ampel Kosten übernehmen muss

Sie merken aber schon, wie komisch Ihre Argumentation ist oder? Natürlich zahlen wir im Endeffekt die Ausgaben. Die Politik bestimmt in der Regel aber durch eine Haushaltsplanung, wofür freie Ressourcen verbraucht werden. Da diese Kosten aber nicht selber gewählt sind, "müssen" sie diese nehmen.
Beitrag vom 05.09.2024 - 18:55 Uhr
Ein weiteres unnötiges Gesetz, eine weitere unnötige Behörde und damit wieder einmal eine weitere Industrie aus unserem Land vertrieben, herzlichen Glückwunsch an die Ampel, sie bleiben ihrem wirtschaftsfeindlichen Kurs treu.
Deine Abneigung gegenüber der Ampel ist ja schon fast pathologisch, als ob diese Regierung in drei Jahren mit all dem aufräumen könnte, was in 16 Jahren zuvor geschehen ist. Und auch noch für diese 16 Jahre verantwortlich wäre. Schon mal überlegt, wer mehr mehr unnötige Gesetze verabschiedet hat? Oder wurden in 16 Jahre CSU/CDU zusammen mit der SPD/FDP keine unnötigen, überflüssigen Gesetz verabschiedet, nicht - sicher in Zusammenarbeit mit der EU - die Bürokratie ausgeweitet, mehr oder weniger unnötige Behörden geschaffen? Das kann man natürlich alles ausblenden, glaubhafter wird man dadurch nicht.

Dieser Beitrag wurde am 05.09.2024 18:56 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.09.2024 - 17:08 Uhr
Ich nehme ab, alle Staaten leben mehr oder weniger von ihren Steuerzahlern, selbst Nordkorea wird dies tun.
Morgen ging es nur darum, dass @FraHam schrieb, dass die Ampel Kosten übernehmen muss Eine Regierung muss eben keine Kosten übernehmen, diese muss immer der Steuerzahler übernehmen. Der Steuerzahler/ Wähler ist der Souverän der den Laden am laufen hält.


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