Der Aufsichtsrat der bundeseigenen Deutschen Bahn hat dem Verkauf der Logistiktochter DB Schenker an den dänischen Wettbewerber DSV zugestimmt. In einer außerordentlichen Sitzung stimmte eine Mehrheit im Kontrollgremium für das Geschäft mit einem Volumen von rund 14,3 Milliarden Euro, wie die Deutsche Bahn mitteilte.
Aufsichtsratskreisen zufolge gab es aber auch neun Vertreter auf der Arbeitnehmerseite, die gegen den Verkauf stimmten. Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatte angekündigt, nicht zuzustimmen. Sie fürchtet den Verlust zahlreicher Arbeitsplätze.
Die Veräußerung der Konzerntochter ist damit dennoch beschlossen. Auch der Bund hat der Bahn zufolge die nach Bundeshaushaltsordnung erforderliche Zustimmung für den Verkauf erteilt.
Der angeschlagene DB-Konzern wird sich damit von einem der wenigen gut laufenden Geschäftsbereiche im eigenen Haus trennen. 2023 machte der Logistikriese Schenker einen Gewinn von 1,8 Milliarden Euro und holte die Bahn zumindest operativ aus der Verlustzone. Die Verkaufserlöse sollen vollständig in den Abbau des Schuldenbergs bei der Bahn fließen, der sich zum ersten Halbjahr auf rund 33 Milliarden Euro belief.
Inklusive erwarteter Zinserträge bis zum Vollzug des Verkaufs sei das Geschäft 14,8 Milliarden Euro wert, hatte die Bahn bereits Mitte September mitgeteilt, als sie den Verkauf öffentlich machte. Für beide Unternehmen ist es ein Rekorddeal. Aufgrund des stark zersplitterten Logistikmarkts kommen Schenker und DSV auch nach dem Zusammenschluss früheren Angaben zufolge lediglich auf einen Weltmarktanteil von bis zu sieben Prozent.
Neben den Dänen hatte auch der Private-Equity-Investor CVC Capital Partners ein Angebot für Schenker abgegeben, war damit letztlich aber nicht zum Zug gekommen.
Konzentration aufs Kerngeschäft
Mit dem Schenker-Verkauf konzentriert sich die Bahn stärker auf ihr Kerngeschäft auf der Schiene. Schenker war vielen Bahnkritikern ein Dorn im Auge, weil das Unternehmen mit seinem hohen Straßen-, Luft- und Seefrachtanteil aus ihrer Sicht nicht dazu passt.
Bevor die Transaktion abgeschlossen ist, müssen außer der Bundesregierung auch noch die Wettbewerbsbehörden zustimmen.
© dpa-AFX | 02.10.2024 14:44
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