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Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, teilte die Karlsruher Behörde mit.
Es lägen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, dass am Dienstagabend auf dem Gelände des Flughafens Leipzig/Halle mittels einer Drohne eine Explosion verursacht werden sollte, hieß es weiter. "Hierzu waren an der Drohne professioneller Sprengstoff und ein Zünder angebracht worden." Zudem sei eine Frachtmaschine im erweiterten Bereich des Flughafens in der Luft mutmaßlich mit einer weiteren Drohne kollidiert.
"Es handelt sich um einen schwerwiegenden Angriff auf die Transport- und Logistikinfrastruktur in Deutschland", teilte die Bundesanwaltschaft mit. "Damit ist die Tat geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen."
Mit den polizeilichen Ermittlungen sei das Bundeskriminalamt beauftragt. Bisher hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden zusammen mit dem Landeskriminalamt (LKA) Sachsen zu dem Vorfall ermittelt.
© dpa-AFX, aero.de | 06.08.2026 19:59






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