Zwischenfall
Älter als 7 Tage
Drohnen kreisen über Bundeswehrstandort
DÜSSELDORF - Über einem Militärstützpunkt in Mechernich in Nordrhein-Westfalen sind zwei Drohnen gesichtet worden.
Gegen 22.00 Uhr am Donnerstagabend habe die Sicherheitszentrale des Bundeswehrstandortes Mechernich gemeldet, dass über der Liegenschaft zwei Drohnen entdeckt worden seien, bestätigte eine Sprecherin des Operativen Führungskommandos der Bundeswehr auf Anfrage.
Zuerst hatten die "Süddeutsche Zeitung", "NDR" und "WDR" berichtet.
Feldjäger hätten den Vorfall untersucht, sagte die Sprecherin weiter. Der Fall sei an die Euskirchener Polizei übergeben worden, die die Ermittlungen aufgenommen habe. Die Polizei äußerte sich zunächst nicht zu dem Vorfall.
Drohnenvorfall am Flughafen LeipzigAm Flughafen Leipzig/Halle war am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Ein Flughafenmitarbeiter brachte sie zum Absturz. Weil die Landebahn gesperrt war, musste ein anfliegendes Frachtflugzeug durchstarten und kollidierte dabei mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen an sich gezogen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sprach von einem hybriden Anschlagsszenario, das auf hochprofessionelle Täter zurückgeht. Er schließt "fremde Mächte" als Drahtzieher nicht aus.
© dpa-AFX, aero.de | 07.08.2026 18:59
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Beitrag vom 11.08.2026 - 11:05 Uhr
@EricM
Und kurz darauf hätte das BVerfG Ihr Gesetz per Eilantrag wieder kassiert.
Für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre neben der technischen Ertüchtigung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.
Das bedeutet, sie müssten nach der halben Stunde, in der Sie das Gesetz geschrieben haben, noch eine halbe Stunde für eine Verfassungsänderung und eventuell nochmal vielleicht 10 Minuten für die Organisation einer 2/3 Mehrheit investieren.
Nö, er wollte den Flughafenbetreibern gestatten, die Drohnenabwehr selbst zu übernehmen.
OK, das hatte ich jetzt über den Thread hinweg falsch zusammengebaut, ich war noch bei der Bundeswehr im Inneren...
So dumm ist die Idee gar nicht, aber das dahinter stehende Prinzip wird der Gesetzgeber nicht akzeptieren. Vielleicht erinnert man sich hier noch an die Hochzeit der Piraterie vor dem Horn von Afrika, damals lobbyierten die Reeder mit Nachdruck für die Möglichkeit, ihre Schiffe zu bewaffnen oder Söldner an Bord nehmen zu dürfen. Dem hat man in Berlin schnell den Riegel vorgeschoben.
Beitrag vom 10.08.2026 - 17:40 Uhr
Sie machen das unnötig kompliziert. Ein solches Gesetz schreibe ich Ihnen in einer halben Stunde. Und es wäre kürzer als Ihr Beitrag.
Und rechtswidrig.
Nochmal: Recht ist keine Naturwissenschaft. Recht fällt nicht vom Himmel. Recht wird gestaltet.
Politiker geben bei Rechtsbastlerjuristen einen Entwurf in Auftrag, dann stimmen sie darüber ab. Rechtsanwenderjuristen und die öff. Verwaltung wenden das dann an.
Man muß nur wollen...
Die verfassungsgemäße Rechtsordnung ist keine (alleinige) Frage des Wollens.
Noch regieren hier nicht die Populisten.
Das ist überhaupt kein Argument, jedenfalls kein rechtliches. Welches verfassungsrechtliche Hemmnis soll denn da bestehen?
Nö, er wollte den Flughafenbetreibern gestatten, die Drohnenabwehr selbst zu übernehmen.
So dumm ist die Idee gar nicht, aber das dahinter stehende Prinzip wird der Gesetzgeber nicht akzeptieren. Vielleicht erinnert man sich hier noch an die Hochzeit der Piraterie vor dem Horn von Afrika, damals lobbyierten die Reeder mit Nachdruck für die Möglichkeit, ihre Schiffe zu bewaffnen oder Söldner an Bord nehmen zu dürfen. Dem hat man in Berlin schnell den Riegel vorgeschoben.
Es geht nicht darum, was der Gesetzgeber akzeptiert. Der Gesetzgeber hat eine Gestaltungsaufgabe und -pflicht.
Wie wir wissen, sind Drohnen "für uns alle neu". Es gibt noch kein passendes, vor allem kein endgültiges Recht. Das ist noch zu entwickeln.
Der zweite Teil ist auch unzutreffend. Es gibt Zulassungsverfahren für zertifizierte, private bewaffnete Sicherheitsdienste auf Handelsschiffen. Aber ja, erst lies das Recht das nicht zu, dann wurde es angepaßt. Und wie man es in Zukunft anpassen wird, wissen wir nicht.
Bedrohung definieren, Ermächtigung und Befugnisse regeln, Zertifizierung, Ausbildung, Haftung - das ginge schon. Nächster Schritt: Objektliste erstellen.
Und nochmal: Der politische Wille gestaltet das Recht nach Erfordernissen, die sich neu ergeben oder verändern.
Grüße
Beitrag vom 10.08.2026 - 11:49 Uhr
@Tino Riva
Sie machen das unnötig kompliziert. Ein solches Gesetz schreibe ich Ihnen in einer halben Stunde. Und es wäre kürzer als Ihr Beitrag.
Und rechtswidrig.
Ich bin Jurist; Sie versuchen gerade einem Bauern zu erklären, wie Gülle riecht.
Man muß nur wollen...
Die verfassungsgemäße Rechtsordnung ist keine (alleinige) Frage des Wollens.
Noch regieren hier nicht die Populisten.
@EricM
Und kurz darauf hätte das BVerfG Ihr Gesetz per Eilantrag wieder kassiert.
Für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre neben der technischen Ertüchtigung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.
Das bedeutet, sie müssten nach der halben Stunde, in der Sie das Gesetz geschrieben haben, noch eine halbe Stunde für eine Verfassungsänderung und eventuell nochmal vielleicht 10 Minuten für die Organisation einer 2/3 Mehrheit investieren.
Nö, er wollte den Flughafenbetreibern gestatten, die Drohnenabwehr selbst zu übernehmen.
So dumm ist die Idee gar nicht, aber das dahinter stehende Prinzip wird der Gesetzgeber nicht akzeptieren. Vielleicht erinnert man sich hier noch an die Hochzeit der Piraterie vor dem Horn von Afrika, damals lobbyierten die Reeder mit Nachdruck für die Möglichkeit, ihre Schiffe zu bewaffnen oder Söldner an Bord nehmen zu dürfen. Dem hat man in Berlin schnell den Riegel vorgeschoben.
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Und kurz darauf hätte das BVerfG Ihr Gesetz per Eilantrag wieder kassiert.
Für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre neben der technischen Ertüchtigung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.
Das bedeutet, sie müssten nach der halben Stunde, in der Sie das Gesetz geschrieben haben, noch eine halbe Stunde für eine Verfassungsänderung und eventuell nochmal vielleicht 10 Minuten für die Organisation einer 2/3 Mehrheit investieren.
Nö, er wollte den Flughafenbetreibern gestatten, die Drohnenabwehr selbst zu übernehmen.
OK, das hatte ich jetzt über den Thread hinweg falsch zusammengebaut, ich war noch bei der Bundeswehr im Inneren...
So dumm ist die Idee gar nicht, aber das dahinter stehende Prinzip wird der Gesetzgeber nicht akzeptieren. Vielleicht erinnert man sich hier noch an die Hochzeit der Piraterie vor dem Horn von Afrika, damals lobbyierten die Reeder mit Nachdruck für die Möglichkeit, ihre Schiffe zu bewaffnen oder Söldner an Bord nehmen zu dürfen. Dem hat man in Berlin schnell den Riegel vorgeschoben.
Und rechtswidrig.
Nochmal: Recht ist keine Naturwissenschaft. Recht fällt nicht vom Himmel. Recht wird gestaltet.
Politiker geben bei Rechtsbastlerjuristen einen Entwurf in Auftrag, dann stimmen sie darüber ab. Rechtsanwenderjuristen und die öff. Verwaltung wenden das dann an.
Man muß nur wollen...
Die verfassungsgemäße Rechtsordnung ist keine (alleinige) Frage des Wollens.
Noch regieren hier nicht die Populisten.
Das ist überhaupt kein Argument, jedenfalls kein rechtliches. Welches verfassungsrechtliche Hemmnis soll denn da bestehen?
Nö, er wollte den Flughafenbetreibern gestatten, die Drohnenabwehr selbst zu übernehmen.
So dumm ist die Idee gar nicht, aber das dahinter stehende Prinzip wird der Gesetzgeber nicht akzeptieren. Vielleicht erinnert man sich hier noch an die Hochzeit der Piraterie vor dem Horn von Afrika, damals lobbyierten die Reeder mit Nachdruck für die Möglichkeit, ihre Schiffe zu bewaffnen oder Söldner an Bord nehmen zu dürfen. Dem hat man in Berlin schnell den Riegel vorgeschoben.
Es geht nicht darum, was der Gesetzgeber akzeptiert. Der Gesetzgeber hat eine Gestaltungsaufgabe und -pflicht.
Wie wir wissen, sind Drohnen "für uns alle neu". Es gibt noch kein passendes, vor allem kein endgültiges Recht. Das ist noch zu entwickeln.
Der zweite Teil ist auch unzutreffend. Es gibt Zulassungsverfahren für zertifizierte, private bewaffnete Sicherheitsdienste auf Handelsschiffen. Aber ja, erst lies das Recht das nicht zu, dann wurde es angepaßt. Und wie man es in Zukunft anpassen wird, wissen wir nicht.
Bedrohung definieren, Ermächtigung und Befugnisse regeln, Zertifizierung, Ausbildung, Haftung - das ginge schon. Nächster Schritt: Objektliste erstellen.
Und nochmal: Der politische Wille gestaltet das Recht nach Erfordernissen, die sich neu ergeben oder verändern.
Grüße
Sie machen das unnötig kompliziert. Ein solches Gesetz schreibe ich Ihnen in einer halben Stunde. Und es wäre kürzer als Ihr Beitrag.
Und rechtswidrig.
Ich bin Jurist; Sie versuchen gerade einem Bauern zu erklären, wie Gülle riecht.
Man muß nur wollen...
Die verfassungsgemäße Rechtsordnung ist keine (alleinige) Frage des Wollens.
Noch regieren hier nicht die Populisten.
@EricM
Und kurz darauf hätte das BVerfG Ihr Gesetz per Eilantrag wieder kassiert.
Für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren wäre neben der technischen Ertüchtigung eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.
Das bedeutet, sie müssten nach der halben Stunde, in der Sie das Gesetz geschrieben haben, noch eine halbe Stunde für eine Verfassungsänderung und eventuell nochmal vielleicht 10 Minuten für die Organisation einer 2/3 Mehrheit investieren.
Nö, er wollte den Flughafenbetreibern gestatten, die Drohnenabwehr selbst zu übernehmen.
So dumm ist die Idee gar nicht, aber das dahinter stehende Prinzip wird der Gesetzgeber nicht akzeptieren. Vielleicht erinnert man sich hier noch an die Hochzeit der Piraterie vor dem Horn von Afrika, damals lobbyierten die Reeder mit Nachdruck für die Möglichkeit, ihre Schiffe zu bewaffnen oder Söldner an Bord nehmen zu dürfen. Dem hat man in Berlin schnell den Riegel vorgeschoben.