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Ryanair scheitert mit Klage gegen EU-Kommission

Lufthansa Airbus A350-900
Lufthansa Airbus A350-900, © Lufthansa

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BRÜSSEL - Ryanair ist mit dem Versuch gescheitert, die Europäische Kommission zu einer einstweiligen Rückforderung von Vorteilen zu zwingen, die Lufthansa aus Sicht der Konkurrenten durch fehlerhaft genehmigte Corona-Hilfen erlangt hat. Das EU-Gericht wies eine Klage von Ryanair als "offensichtlich unzulässig" ab.

Konkret hatte sich Ryanair gegen eine Entscheidung der EU-Kommission vom September 2024 gewandt. Darin hatte die Behörde einen Ryanair-Antrag zurückgewiesen, eine formelle "Rückforderungsanordnung" für die Lufthansa-Beihilfe zu erlassen.

Nach Ansicht des EU-Gerichts handelt es sich bei der Entscheidung der EU-Kommission jedoch um eine unanfechtbare Maßnahme.

Hintergrund ist die milliardenschwere staatliche Unterstützung für Lufthansa während der Corona-Pandemie. Die EU-Erlaubnis dazu war fehlerhaft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte erst im April 2026 eine Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die Hilfen in letzter Instanz bestätigt.

In dem Verfahren ging es um ein sechs Milliarden Euro schweres Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020 für Lufthansa - es setzte sich zusammen aus einem 20-prozentigen Aktienpaket und stillen Beteiligungen, teils mit Umwandlungsmöglichkeit in Aktien und Krediten. Die Europäische Kommission hatte dafür grünes Licht gegeben - ohne förmliches Prüfverfahren.

Die Richterinnen und Richter des höchsten europäischen Gerichts monierten in dem Zusammenhang Modalitäten der Festsetzung vom Aktienpreis. Hier habe die EU-Kommission Fehler gemacht. Die Brüsseler Behörde wacht darüber, ob Beihilfen von Ländern an Unternehmen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren.

Lufthansa hat Staatshilfen bereits zurückgezahlt

Lufthansa hat die stillen Beteiligungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds längst vollständig zurückgezahlt, ebenso einen KfW-Kredit über eine Milliarde Euro.

Die EU-Kommission hatte schon 2024 ein neues Prüfverfahren zu den Lufthansa-Beihilfen eingeleitet. Ryanair geht das Verfahren nicht schnell genug. Die Iren wollten jetzt erreichen, dass fortbestehende beziehungsweise nachwirkende Wettbewerbsvorteile für Lufthansa aus der fehlerhaften EU-Erlaubnis entfallen.
© aero.de, dpa | Abb.: Lufthansa | 07.09.2026 17:01

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Beitrag vom 08.09.2026 - 14:22 Uhr
Offenbar hat RyanAir nicht realisiert, dass nicht die Gewährung der Beihilfe als fehlerhaft angesehen wurde, sondern nur deren Aktienpreis-Festsetzung.
Beitrag vom 08.09.2026 - 11:18 Uhr
Und das ausgerechnet von jener Airline, die jahrelang in Deutschland beim MTOW beschissen hat.
Beitrag vom 08.09.2026 - 10:31 Uhr
ausgerechnet Ryanair, die kein öffentliches Fördertöpfchen auslassen und gerne nehmen


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