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Konkret hatte sich Ryanair gegen eine Entscheidung der EU-Kommission vom September 2024 gewandt. Darin hatte die Behörde einen Ryanair-Antrag zurückgewiesen, eine formelle "Rückforderungsanordnung" für die Lufthansa-Beihilfe zu erlassen.
Nach Ansicht des EU-Gerichts handelt es sich bei der Entscheidung der EU-Kommission jedoch um eine unanfechtbare Maßnahme.
Hintergrund ist die milliardenschwere staatliche Unterstützung für Lufthansa während der Corona-Pandemie. Die EU-Erlaubnis dazu war fehlerhaft. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte erst im April 2026 eine Nichtigerklärung der EU-Erlaubnis für die Hilfen in letzter Instanz bestätigt.
In dem Verfahren ging es um ein sechs Milliarden Euro schweres Hilfspaket der Bundesregierung aus dem Frühjahr 2020 für Lufthansa - es setzte sich zusammen aus einem 20-prozentigen Aktienpaket und stillen Beteiligungen, teils mit Umwandlungsmöglichkeit in Aktien und Krediten. Die Europäische Kommission hatte dafür grünes Licht gegeben - ohne förmliches Prüfverfahren.
Die Richterinnen und Richter des höchsten europäischen Gerichts monierten in dem Zusammenhang Modalitäten der Festsetzung vom Aktienpreis. Hier habe die EU-Kommission Fehler gemacht. Die Brüsseler Behörde wacht darüber, ob Beihilfen von Ländern an Unternehmen den Wettbewerb innerhalb des EU-Markts verzerren.
Lufthansa hat Staatshilfen bereits zurückgezahlt
Lufthansa hat die stillen Beteiligungen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds längst vollständig zurückgezahlt, ebenso einen KfW-Kredit über eine Milliarde Euro.
Die EU-Kommission hatte schon 2024 ein neues Prüfverfahren zu den Lufthansa-Beihilfen eingeleitet. Ryanair geht das Verfahren nicht schnell genug. Die Iren wollten jetzt erreichen, dass fortbestehende beziehungsweise nachwirkende Wettbewerbsvorteile für Lufthansa aus der fehlerhaften EU-Erlaubnis entfallen.
© aero.de, dpa | Abb.: Lufthansa | 07.09.2026 17:01







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