Flug MH17
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Anklage: Abschuss durch russische Rakete

Wrackteil nach Flug MH17
Wrackteil nach Flug MH17, © NBAAI

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AMSTERDAM - Im Strafprozess um den Abschuss von Flug MH17 über der Ostukraine hat die Staatsanwaltschaft ihre Überzeugung bekräftigt, dass die Boeing der Malaysia Airlines im Juli 2014 mit einer russischen Luftabwehrrakete abgeschossen wurde.

Alternative Szenarien seien im Zuge der Ermittlungen erwogen, aber verworfen worden, erklärte der zuständige Staatsanwalt am Dienstag bei der Fortsetzung des MH17-Prozesses in dem eigens dafür eingerichteten Gerichtsgebäude am Amsterdamer Flughafen Schiphol.

Unter anderem sei geprüft worden, ob es in dem Flugzeug eine Explosion gab oder ob es durch eine andere als eine russische Buk-Rakete getroffen wurde. Dafür seien aber keine Hinweise gefunden worden, sagte der Vertreter der Anklagebehörde nach Angaben der niederländischen Nachrichtenagentur ANP.

Der am 9. März eröffnete Prozess wird nach einer fast drei Monate langen Unterbrechung seit Montag fortgesetzt. Die vier Beschuldigten, drei Russen und ein Ukrainer, waren erneut nicht erschienen. Die Beschuldigten hatten hohe Funktionen bei den prorussischen Rebellen der Ostukraine.

Beim Absturz von MH17 im Juli 2014 auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur über Kriegsgebiet in der Ostukraine kamen alle 298 Menschen an Bord um. Fast 200 von ihnen waren Niederländer.
© dpa-AFX, aero.de | 09.06.2020 16:19


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