Alle Klagen abgewiesen
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Flughafen Lübeck kann ausgebaut werden

Flughafen Lübeck
Am Flughafen Lübeck, © Flughafen Lübeck

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LÜBECK - Dem Ausbau des Lübecker Flughafens steht juristisch nichts mehr im Wege. Am späten Donnerstagabend hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig nach mehrstündigen Verhandlungen und Beratungen die letzte von vier Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesverkehrsministeriums von 2009 abgewiesen.

Der erste Senat befasste sich seit Mittwoch mit drei Klagen. Kläger waren die Schutzgemeinschaft gegen Lärm sowie zwei Grundstückseigentümer aus Groß Grönau und Lübeck. Eine weitere Klage war bereits Ende Februar abgewiesen worden. Revision wurde in keinem Fall zugelassen.

Die Klagen lagen fast zehn Jahre auf Eis - auch weil der Flughafenbesitzer mehrfach wechselte, zuletzt nach einer Insolvenz. Diese war 2015 angemeldet worden, weil der damalige chinesische Besitzer den Geldhahn zugedreht hatte. Seit Juli 2016 gehört der Flughafen dem Unternehmer Winfried Stöcker, der in Groß Grönau wohnt. Derzeit gibt es auf dem Flughafen keinen Linienbetrieb. Dieser soll nach Wunsch des Betreibers aber wieder aufgenommen werden.

Um wettbewerbsfähig sein zu können, braucht es Angaben des Betreibers zufolge den Ausbau. Der Flughafen könnte danach beispielsweise ganzjährig Flüge auf die Kanaren und zu anderen Warmwasserzielen anbieten. Flughafenchef Jürgen Friedel nannte dies nach der Verhandlung im Februar "sehr wichtig für uns".

Konkret geht es vor allem um eine Erweiterung des Flughafens auf dessen Grundstück. Die Start- und Landebahn soll in östlicher Richtung um 95 Meter und gen Westen um 60 Meter verlängert werden. Derzeit starten und landen in Lübeck nur kleinere Jets mit Geschäftsleuten und Sportflieger.

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat am Donnerstagnachmittag die bereits am Mittwoch verhandelte Klage eines Bürgers gegen den Flughafenausbau abgewiesen. Der Kläger - Eigentümer eines im Bereich der Einflugschneise liegenden Grundstücks - sei zweifelsohne lärmbetroffen, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Allerdings stehe ihm nur ein beschränktes Überprüfungsrecht zu. In diesem Rahmen hat der Senat keine entscheidungserheblichen Fehler des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt.

Am späten Donnerstagabend entschied der Erste Senat noch, die Klage der Schutzgemeinschaft gegen Fluglärm Lübeck und Umgebung abzuweisen. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung habe es gegeben. In Bezug auf europarechtlich geschützte Schutzgebiete oder geschützte Arten seien alle relevanten Fragen erfasst und einer rechtlich nicht zu beanstandenden Entscheidung zugeführt worden.

Die weiteren umweltbezogenen Auswirkungen des Vorhabens - insbesondere Fluglärm, Luftverunreinigungen, und sogenannter Elektrosmog - seien sachgerecht erfasst, bewertet und in die Abwägung mit dem ihnen zukommenden Gewicht eingestellt worden.

Die Klage einer Lübecker Bürgerin wurde bereits am Mittwoch im Lauf der mündlichen Verhandlung als erledigt erklärt, da das beklagte Verkehrsministerium die im streitigen Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Triebwerksprobeläufe einschränkte. Bereits am 27. Februar war die Klage der Gemeinde Groß Grönau abgewiesen worden.
© dpa-AFX | 15.06.2018 06:16

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Beitrag vom 15.06.2018 - 22:27 Uhr
@ Atze: genau das, braucht die Welt nicht.
Beitrag vom 15.06.2018 - 06:48 Uhr
Millionengrab mit Ansage.


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