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Flughafen enttäuscht wegen Einreiseverbot für Erntehelfer

Flughafen Frankfurt-Hahn
Vorfeld des Flughafens Frankfurt-Hahn, © Flughafen Frankfurt-Hahn

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HAHN- Die GEschäftsführung des kriselnden Hunsrück-Flughafens Hahn hat sich vom neuen Einreiseverbot für Erntehelfer schwer enttäuscht gezeigt. 

"Wir bemühen uns generell um jeden einzelnen Flug", sagte Christoph Goetzmann, Mitglied der Geschäftsführung, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Mit Fluggesellschaften habe es zuvor Gespräche über insgesamt Dutzende mögliche Flüge mit Erntearbeitern aus dem Ausland zum Hahn gegeben. Der Bedarf hiesiger Bauern sei groß. 

Doch vom späten Mittwochnachmittag an sollte laut Bundesinnenministerium Saisonarbeitern vieler Staaten die Einreise nach Deutschland verweigert werden, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu bremsen.

Der Platzhirsch im Passagiergeschäft am Flughafen Hahn, Europas größte Billig-Airline Ryanair, hat wegen der Corona-Pandemie alle Flüge für mindestens zwei Monate gestoppt. 

Nun starten im Hunsrück laut Goetzmann nur noch wenige Passagiermaschinen. Allerdings ziehe das Frachtgeschäft an, weil weltweit so viele Passagierflüge mit Frachtbeiladungen gestrichen würden. 

2017 hatte der chinesische Großkonzern HNA 82,5 Prozent des defizitären Flughafens Hahn für rund 15 Millionen Euro vom Land Rheinland-Pfalz gekauft. 17,5 Prozent hält noch Hessen. Nach den Vorgaben der EU-Kommission muss der abgelegene Airport bis 2024 schwarze Zahlen schreiben.

Vielen Bauernhöfen fehlen gegenwärtig Arbeitskräfte für Ernte und Aussaat. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium teilte der dpa mit Blick auf den Airport Hahn und ausländische Erntehelfer mit, dass einer seiner Mitarbeiter in der vergangenen Woche versucht habe, "sich ein Lagebild zu verschaffen, welche Möglichkeiten es für eine Einreise gäbe und dazu mit dem Flughafen, der Bundespolizei und Verbänden gesprochen hat". 

Allerdings sei von vornherein klar gewesen, dass in diesen Fragen auch die Gesundheitsbehörden und das Bundesinnenministerium zuständig seien. Sämtliche Entscheidungen würden hier auf Basis des Infektionsschutzgesetzes getroffen.
© dpa | 25.03.2020 15:33


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