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Fluglotse für sich überschneidende Starterlaubnis verurteilt

Dock E, Flughafen Zürich
Dock E, Flughafen Zürich, © Flughafen Zürich

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ZÜRICH - Ein Gericht hat einen Fluglotsen für einen Fehler verurteilt, der nach Ansicht der Richter 2011 zu einer Katastrophe auf dem Flughafen Zürich hätte führen können: Der Lotse erteilte zwei Jets fast gleichzeitig die Starterlaubnis - auf sich kreuzenden Pisten. Piloten und Flugsicherung kritisieren das Urteil.

Am 15. März 2011 erteilte der heute 36-jährige Fluglotse der Maschine auf der Startbahn 28 die Starterlaubnis. Kurz zuvor hatte er das auch für das Flugzeug auf Startbahn 16 getan. Die beiden Pisten kreuzen sich. Die Crew des Jets auf Startbahn 28 bemerkte, dass ein Flugzeug in rasanter Geschwindigkeit auf sie zurollte und brach den Start ab.

Zwei Sekunden später gab auch der Lotse die Anweisung zum Startabbruch. Zwei Sekunden zu spät, findet nun das Zürcher Obergericht. Es hat den Lotsen zu einer Geldstrafe von insgesamt fast 19.000 Schweizer Franken verurteilt.

Wie die "Neue Zürcher Zeitung" berichtet gab der Lotse während des Prozesses an, dass er die Gesamtsituation kurz aus den Augen verloren habe, weil er sich um anstehende Messflüge gekümmert habe. "Er hat schlicht die Prioritäten falsch gesetzt", zitiert die Zeitung dazu den Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt des Lotsen prüft nun, den Fall vor das Schweizer Bundesgericht zu bringen. Er argumentiert, dass die Richter die schwierigen Arbeitsbedingungen und das hohe Arbeitspensum des Lotsen zum Zeitpunkt des verhandelten Vorfalls zu wenig berücksichtigt hätten. Ein Gericht der Vorinstanz hatte den Lotsen 2016 bereits freigesprochen.

Skyguide: Urteil kein Beitrag zur besseren Flugsicherheit

Die schweizer Flugsicherung und Arbeitgeberin des Lotsen Skyguide kritisiert das Urteil scharf. "Skyguide nimmt das Urteil gegen einen Flugverkehrsleiter mit Unverständnis und Enttäuschung zur Kenntnis", teilte das Unternehmen mit. Die Verurteilung leiste keinen Beitrag zur Verbesserung der Flugsicherheit.

"Wenn (freiwillige, Red.) Meldungen über Vorfälle, die nicht durch Nachlässigkeit oder Mutwilligkeit entstanden sind, zu einer Verurteilung führen, wird die Sicherheit geschwächt mit unwillkürlichen Folgen für die Flugsicherheit", so Skyguide.

Unterstützung für diese Ansicht kommt von der Schweizer Pilotengewerkschaft AEROPERS. "Anstatt Fehler von Mitarbeitern zu bestrafen, die aufgrund von schwierig zu beherrschenden und komplexen Systemen entstanden sind, würden die Akteure in der Schweizer Luftfahrt gut daran tun, zügig die Voraussetzungen für einen sicheren und effizienten Betrieb am Flughafen Zürich zu schaffen", sagte der Geschäftsführer der AEROPERS, Henning M. Hoffmann.

Die Sicherheit in der Luftfahrt lebt ihm zufolge von der bisherigen "Share the Experience"-Kultur, bei der Fehler gemeldet werden, damit Kollegen und Kolleginnen innerhalb der Organisation von bereits gemachten Fehlern lernen können. Mit der Verurteilung des Fluglotsen erleidet diese Kultur nach Ansicht der Piloten einen herben Rückschlag.
© aero.de | Abb.: Flughafen Zürich | 13.12.2018 13:36


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