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In der Grundzahl sind auch zahlreiche Flüge nicht bestreikter Unternehmen wie Swiss, Austrian, Edelweiss oder Brussels Airlines enthalten. Die Gewerkschaft Ufo hatte sich vorbehalten, den Streik bei der Lufthansa-Kernmarke auch noch auf weitere Flugbetriebe auszuweiten. Den Kunden hat Lufthansa bereits umfangreiche und kostenfreie Umbuchungsmöglichkeiten angeboten.
Zuvor hatte die Lufthansa vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine juristische Niederlage erlitten, kündigte aber unmittelbar danach an, beim Landesarbeitsgericht in die Berufung zu gehen. Damit könnte noch am Mittwoch eine zweite Gerichtsverhandlung um die Rechtmäßigkeit des Streiks der Gewerkschaft Ufo stattfinden. Das Landesarbeitsgericht hatte zunächst aber noch keinen Termin festgelegt.
Zuvor hatte das Arbeitsgericht Frankfurt in erster Instanz den Eilantrag des Unternehmens gegen den Streik abgelehnt. Nach kursorischer Einschätzung seien die Tarifverträge korrekt gekündigt worden und der Streikbeschluss gültig, erklärte die Vorsitzende Richterin.
Angriffe der Lufthansa-Anwälte gegen die kurzfristig geänderte Arbeitskampfordnung der Gewerkschaft lehnte die Richterin ab. Hier handele es sich um interne Regelungen der Ufo ohne Außenwirkung. Es gebe auch keine offenkundigen Zweifel an der Tariffähigkeit, die das Bundesarbeitsgericht der Ufo zuletzt in einem Urteil von 2014 bestätigt habe.
Der Gewerkschafts-Vizevorsitzende Daniel Flohr sagte die Teilnahme an dem für Mittwochabend angesetzten Krisengespräch mit Lufthansa-Chef Carsten Spohr ab, da man mit der Berufung beschäftigt sei. Er schätze das Gespräch, an dem auch Vertreter der Verdi und der in Gründung befindlichen Cabin Union teilnehmen sollten, ohnehin als "PR-Coup" des Lufthansa-Chefs ein. Eine Lösung der Probleme sei dort nicht zu erwarten.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Ufo | 06.11.2019 13:52
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