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So viele Lufthansa-Passagiere scheitern an der USA-Einreise

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TSA, © TSA

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FRANKFURT - Arrestzelle, Abschiebung, Einreisesperre: Wer an der US-Grenze abblitzt, muss mit rauer Behandlung rechnen. Das Auswärtige Amt hat Reisehinweise für die Vereinigten Staaten unlängst verschärft. Lufthansa warnt vor Panikmache - und gibt Einblick in die eigene Statistik.

Medienberichte über Festsetzungen von EU-Bürgern an der US-Grenze verunsichern USA-Urlauber. Das Auswärtige Amt hat im März Reisehinweise für die USA ergänzt.

"Vorstrafen in den USA, falsche Angaben zum Aufenthaltszweck oder eine auch nur geringfügige Überschreitung der Aufenthaltsdauer bei Reisen können bei Ein- beziehungsweise Ausreise zu Festnahme, Abschiebehaft und Abschiebung führen", heißt es auf der Webseite des Ministeriums.

An den Einreiseregeln an sich hat sich laut Lufthansa unter der neuen US-Regierung allerdings kaum etwas geändert.

Einreiseverweigerungen gingen im Regelfall "auf unvollständige Reisedokumente oder Unstimmigkeiten bei den Befragungen" zurück, schreibt Lufthansa-Konzernvorstand Dieter Vranckx auf "LinkedIn".

Die "Grenzkontrollpolitik" der USA habe sich nicht dahingehend verändert, "dass sich dies auf unsere Passagiere auswirken würde".

0,016 Prozent scheitern an der Grenze

Der Manager untermauert den Post mit einer Stichprobe vom 1. Januar bis 12. Mai 2025 aus einer "internen Passagierstatistik" des Konzerns. In diesem Zeitfenster sind Lufthansa-Airlines rund 5.700 Mal in die USA geflogen, 1,3 Millionen Passagiere bedeuten laut Vranckx ein Plus von rund acht Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der Anteil der Lufthansa-Gäste, denen die Einreise verwehrt wurde, ging dabei sogar von 17 auf 16 je 100.000 Passagiere zurück - eine Quote von 0,016 Prozent.

Deutsche Staatsbürger, mit Ausnahme einiger Doppelstaatler, fallen grundsätzlich unter das Visa Waiver Program - für bis zu 90 Tage Aufenthalt wird in der Regel kein US-Visum benötigt. Voraussetzung sind aber ein elektronischer Reisepass, der über die gesamte Dauer gültig sein muss, und eine ESTA-Registrierung.

USA-Reisende sollten die Vorgaben penibel beachten und alle Unterlagen wahrheitsgemäß ausfüllen, rät das Auswärtige Amt.
© aero.de | Abb.: Lufthansa | 15.05.2025 08:53

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Beitrag vom 16.05.2025 - 10:37 Uhr
Im übrigen sollte man bei einer Bewertung der Situation unterscheiden zwischen den schriftlich formulierten Regeln und deren praktischer Auslegung: Bei uns wurde auch jahrelang die Ansicht vertreten und durchgesetzt, dass jeder Asylsuchende erstmal bedingungslos aufgenommen werden müsse, und seltsamerweise muss das trotz unveränderter Regeln jetzt doch nicht immer.

Im Übrigen sollte man zwischen Asylsuchenden, Kriegsflüchtlingen und illegalen Arbeitsmigranten unterscheiden. Wir sind aber auf Zuwanderung angewiesen, da die christliche Politik über Jahrzehnte Familien mit Kindern benachteiligt hat. Siehe Rente für DINKs.

Ansonsten denke ich, dass die Statistik der Lufthansa nicht unbedingt die Realität derjenigen abdeckt, die günstig in die USA fliegen.
Beitrag vom 16.05.2025 - 09:17 Uhr
Warum sollte man jemand bei der Ausreise verhaften? Man lässt ihn einfach bei der nächsten Einreise nicht mehr rein.
Ja sicher, wenn es einen Haftbefehl gibt weil man jemanden umgebracht hat, dann auch. ich dachte es ging um Immigration Vergehen in den USA. Das war ja das Thema.
Gibt es sehr wohl - angefrangen von Ausfuhr von verbotenen Gegenständen (Washingtoner Artenschutzabkommen) über offene Straftaten oder Forderungen im Land sogar in einigen Ländern auch bei Visa-Vergehen (Überschreitung der Ausreisezeit ist auch in der Regel so eines).

Auch wenn es auf Anhieb unlogisch klingt, kann das sinnvoll sein. Stichwort bewust falsch gemachte Angaben über den Einreisegrund.
Wenn das auffliegt, dann wird man verhaftet und abgeschoben. Aber ok, ungenau von mir formuliert.
Beitrag vom 16.05.2025 - 08:16 Uhr
Warum sollte man jemand bei der Ausreise verhaften? Man lässt ihn einfach bei der nächsten Einreise nicht mehr rein.

Gibt es sehr wohl - angefrangen von Ausfuhr von verbotenen Gegenständen (Washingtoner Artenschutzabkommen) über offene Straftaten oder Forderungen im Land sogar in einigen Ländern auch bei Visa-Vergehen (Überschreitung der Ausreisezeit ist auch in der Regel so eines).

Auch wenn es auf Anhieb unlogisch klingt, kann das sinnvoll sein. Stichwort bewust falsch gemachte Angaben über den Einreisegrund.


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