Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Ärzte: Lufthansa und LBA haben versagt

Beitrag 1 - 6 von 6
Beitrag vom 23.05.2016 - 15:46 Uhr
Userkairuss
User (82 Beiträge)
Im Nachhinein sind alle schlau.
Hätte die LH dagegen zusätzliche Untersuchungen angeordnet, käme ein noch größerer Aufschrei von der anderen Seite wegen angeblicher Diskriminierung aufgrund von Vorerkrankungen.
Beitrag vom 23.05.2016 - 16:40 Uhr
UserVJ 101
User (1572 Beiträge)
Wer sich weit aus dem Fenster lehnt muß aufpassen, daß er nicht runterfällt - dies ist ein besonders anschauliches Beispiel!#

P.S.: Es heißt Luftfahrt-Bundesamt
Beitrag vom 23.05.2016 - 20:15 Uhr
UserAILERON
User (1402 Beiträge)
Im Nachhinein sind alle schlau.

Das sehe ich ähnlich. Im Nachhinein hätte, hätte, Fahrradkette ...

Hauptsache man lernt nachhaltig aus diesem traurigen und tragischen Kapitel!

Aus meiner Sicht, sehe ich den stetig ansteigenden Druck und Preiskampf im gesamten Luftfahrtsektor, für ein unberechenbares Risiko an. Der Faktor "Mensch" wird in Zukunft immer mehr zu einem Problem werden.
Beitrag vom 23.05.2016 - 21:08 Uhr
Userfbwlaie
User (4891 Beiträge)
Soll das etwa heissen, dass "die" Ärzte nun selbstkritischer werden?
Es waren doch die angestellten Ärzte der LH bzw.beauftragte Ärzte des LBAs und nicht irgendwelche MA der LH bzw. des LBA, die ihre Zustimmungen gaben.
Beitrag vom 23.05.2016 - 23:12 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
So so, das sagt er, der Herr Montgomery. Na ja, kann er ja. Solange aber nicht klar ist was sind die gesetzlichen Anforderungen und wo beginnt/endet die Schweigepflicht ist das erst mal nur eine (seine) Meinung. Aber das wird ja gerade geprüft. Dann sehen wir weiter ob ein Fehler vorlag oder die Regeln zu offen sind. Bis dahin, Ball flach halten.

Dieser Beitrag wurde am 23.05.2016 23:14 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 24.05.2016 - 07:48 Uhr
Userwfv6tdi
User (57 Beiträge)
Wenn ich mich richtig erinnere, haben sich die Fliegerärzte und ihre Standesvertretungen nach Einführung von Aircrew Part-MED unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht erfolgreich geweigert, medizinische Daten / Unterlagen an das LBA weiterzuleiten. Ja, "wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist".