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Beitrag 1 - 11 von 11
Beitrag vom 20.02.2017 - 08:10 Uhr
Userfliegerschmunz
User (607 Beiträge)
Pure Hysterie ! Genau wie damals dieses Affentheater, mit zwei Phantoms einen Motorsegler über Frankfurt zu jagen. Damals war man obendrein so übereifrig, den Frankfurter Flughafen zu schließen, statt auf der 18 zu starten, und auf der 07 zu landen. das Wetter hätte es hergeben. Aber wenn man die Hunde von der Kette lässt......
Beitrag vom 20.02.2017 - 08:28 Uhr
UserRATM
User (108 Beiträge)
Ich vermute, die "Hysterie" ist eher dem Fakt geschuldet, dass sich viele hochrangige Politiker in der Anreise zur Sicherheitskonferenz in München befanden.

Aber das nur meine Ansicht.
Beitrag vom 20.02.2017 - 08:44 Uhr
Userpeter738
User (11 Beiträge)
versteh eh nicht wie es soweit kommen hat können:
1. Wenn ich keine Antwort auf der neuen Frequenz bekomm, geh ich zurück auf die Alte und lass die Neue confirmen.
2. Falls ich da auch keine Antwort mehr bekomme, funk ich über dem 2. Set auf 121,5 (die ja eh ge-monitort werden sollte).
3. Frequenzen der einzelnen Sektoren findet man übrigens auch in der Enroute-Chart, hat wohl auch keiner reingeschaut.
4. Geht Garnichts mehr, setzt man den entsprechenden Squawk und fliegt einfach weiter.

Sry für die die vielen Anglizismen :-P

Dieser Beitrag wurde am 20.02.2017 08:45 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.02.2017 - 09:31 Uhr
UserGodzilla7
User (1275 Beiträge)
Wer übernimmt eigentlich die Kosten für so einen Einsatz? Gilt hier das Verursacherprinzip?
Beitrag vom 20.02.2017 - 14:44 Uhr
Userfbwlaie
User (4863 Beiträge)
@RATM,

das könnte es gewesen sein.
Es ist doch fast normal, dass irgendein Flieger im Transit ohne Funkkontakt über D fliegt.
Die BW-Piloten durften mal am realen Objekt üben.
Beitrag vom 20.02.2017 - 14:51 Uhr
UserMuck
User (292 Beiträge)
Eine Nicht-Anmeldung im neuen Sektor eines kontrollierten Luftraums ist nur eine einfache Fahrlässigkeit.

Hätte der Pilot gegen eine Freigabe verstoßen, so müsste der Pilot im schlimmsten Fall eine Geldstrafe zahlen. Er hat aber mit Sicherheit gegen keine Freigabe verstoßen, denn typischerweise erhält man vor dem Abflug die Freigabe bis zum Zielflughafen durchzufliegen. Eine Ausnahme hierzu gibt es nur über dem Nordatlantik.

Im Klartext: Der Steuerzahler kommt dafür auf.

Und zu peter738: Sie sind mit Sicherheit der einzige Pilot, dem noch nie ein Fehler unterlaufen ist.
Beitrag vom 20.02.2017 - 14:55 Uhr
Userfbwlaie
User (4863 Beiträge)
@peter738,

die neue Frequenz hatten die Piloten doch beim Verlassen des Kontrollbezirkes erhalten.
Etwas gedöst und schon ist man im nächsten Sektor...Was soll schon passsieren, wenn dort keine Luftübung stattfindet...
Solang Herr Dobrindt nicht die Kosten übernimmt bzw. das BAF keine Bussgelder verlangt,
wird sich kaum etwas ändern!

Beitrag vom 20.02.2017 - 15:15 Uhr
Userfbwlaie
User (4863 Beiträge)
@Muck,
in einer Notsituation hält man sich an den Flugplan...und landet irgendwie.
Ob der Flugplan (bzw. die letzte "Freigabe" direct to) wirklich schon eine formale Freigabe für die nächsten Abschnitte beinhaltet, weiss ich nicht. Nicht immer kann im voraus sichergestellt werden, wie man nach Verlassen der Reiseflughöhe fliegen muss (vgl. München)!
Beitrag vom 20.02.2017 - 15:52 Uhr
UserSoarHigh
User (137 Beiträge)

Solang Herr Dobrindt nicht die Kosten übernimmt bzw. das BAF keine Bussgelder verlangt,
wird sich kaum etwas ändern!

Herr D. oder Frau v d L. werden wohl die Kosten übernehmen müssen.

Und ja klar, BAF und Strafe - die typische Reaktion, leider nur völlig am Ziel vorbei, oder um im Flieger-Jargon zu
bleiben: Über die Bahn hinaus geschossen. Für mich typisches Stammtisch-Geplauder ;-)

Ein punitives System ist in der Fliegerei absolut kontraproduktiv, besonders dann, wenn es noch nicht einmal zur
Gefährdung von "Dritten" gekommen ist. In diesem Fall waren bestimmt keine Unbeteiligten gefährdet.
Statt jemanden mit hunderten oder tausenden Euros zu belasten ist doch wesentlich sinnvoller, mit dem
Piloten über die Situation zu sprechen und ihm den Fehler aufzuzeigen. Ein nicht punitives System führt jedenfalls
dazu, dass eher über Fehlergesprochen wird und insgesamt dürfte die "freundlichere" Variante auch die sichere
Variante.....



Beitrag vom 20.02.2017 - 16:01 Uhr
UserMuck
User (292 Beiträge)
@fbwlaie:
Da sie es nicht wissen nochmal: Man erhält vor dem Abflug die Freigabe für den Flug bis zum Zielflughafen (z.B. "JAI118 cleared to EGLL via ... flight plan route ..."). Eine Ausnahme ist nur der Nordatlantik.

Und natürlich hat die ICAO im Falle eines Funkverlustes klar geregelt wann und auf welchem Flugweg man die Reiseflughöhe im Anflug zum Zielflughafen zu verlassen hat.

Ein Flughafen kann davon abweichende Vorschriften haben, diese sind dann aber in den Anflugkarten zu diesem Flughafen aufgeführt.

Ein Abweichen von diesen ICAO-Vorschriften ist nur in einem Notfall zulässig.
Beitrag vom 20.02.2017 - 19:24 Uhr
UserAILERON
User (1402 Beiträge)
In der heutigen Zeit mit der Möglichkeit durch Terrorismus, war die Reaktion die QRA-I auf den Weg zu bringen, völlig gerechtfertigt und die richtige Aktion.
Zahlendreher bei der Funk-Frequenz hin oder her. Das darf einfach nicht passieren.Da wurde einfach nur gepennt!

Schön im Video mit anzusehen, wie die Luftwaffe ihren Job macht! *top*