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Community / Kommentare zu aktuellen Nachrichten / Opferanwalt: Lufthansa ist für ihr ...

Beitrag 16 - 27 von 27
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Beitrag vom 20.04.2015 - 10:26 Uhr
User
User ( Beiträge)
Sicher ist die LH für ihr Personal verantwortlich, aber nur in soweit, ihr das auch zumutbar ist. Was soviel heißt wie: Soweit sie es erkennen kann. Wenn A.L. seine Erkrankung, ob nun akut oder schubweise, in den letzten Wochen/Monaten geheimhalten konnte, dann kann die LH dafür natürlich nicht haftbar gemacht werden. Nur wenn sie ihn ins Cockpit geschickt hätte, obwohl sie von einer akuten Erkrankung gewusst hätte, dann wäre sie dafür auch haftbar.

So hart das auch auch immer menschlich sein mag: Am Ende wird die LH IMHO, nicht viel mehr zahlen müssen, als die Standardsätze der ICAO Entschädigungsliste und dieses Geld fird sie sich vom Versicherer des Verursachers zurückholen. Anwältliche Tricks, wie eine Klage in den USA, sind mMn. Effekthascherei. Sie werden schon massivste Problem haben, der LH nachzuweisen, dass sie von der akuten Erkrankung des Piloten gewusst hat (siehe zerissene Krankmeldung in der Wohnung des Piloten).

So einfach ist das alles nämlich nicht. In meinen Augen spielt des Anwalt ganz bewusst mit den Nöten der Hinterbliebenen und macht Hoffnungen die er am Ende evtl gar nicht halten kann.
Beitrag vom 20.04.2015 - 11:54 Uhr
Userfbwlaie
User (4890 Beiträge)
@25.1309,

es ist mir klar, dass es hier primär um Geld geht. Der Anwalt kann nicht von "Recht" allein leben...
50.000EUR ist für mich schon einiges. Nach Montreal Convention müsste LH zunächst mit 113.1000 XDR haften. Dann wären noch rund 90K EUR zu überweisen, was den Anwälten aber nicht schmecken dürfte.
Die Anwälte werden auf "vermutetes Verschulden" pochen....


Dieser Beitrag wurde am 20.04.2015 17:21 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 20.04.2015 - 13:05 Uhr
UserFrequentC
User (875 Beiträge)
@Nachdenklich

Wie kommt dann der Sruch von Sport zustande, das die LH "die besten Piloten der Welt" haben soll, wenn sie ihre Piloten nicht kennt?

Wenn´s ums Eigenlob geht ist man ganz laut. Aber wehe es geht was schief. Dann ist man kleinlaut und kennt das eigene Personal nicht mehr.
Beitrag vom 20.04.2015 - 23:29 Uhr
User1. FC Köln (TOGA)
User (137 Beiträge)
Am 30.03. gab es bei Plasberg eine Sendung zu dem Thema "Notfall Psyche – Gefahr auch für die Mitmenschen?". Einer der Gäste war dieser Anwalt. Weitere Gäste waren Florian Holsboer (Facharzt für Nervenheilkunde und Psychotherapie und ehem. Leiter des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie)und Raphael Diepgen Psychologe, Ruhr-Universität Bochum und Pilot).

Holboer und Diepgen vertraten die Ansicht, dass psychologische Tests nicht geeignet sind, Depressionen / Suizidgefährdungen mit hoher Sicherheit rechtzeitig nachzuweisen und standen einer häufigeren Durchführung entsprechender Tests und auch einer ärztlichen Mitteilungspflicht pessimistisch gegenüber.

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann widersprach RA Wellens diesen Ansichten der Fachgäste und sah es als erwiesen an, dass aufgrund der Nichtdurchführung weiterer psychologischer Tests trotz der Unterbrechung der Pilotenausbildung die Lufthansa an dem Vorfall schuld sei. Ausserdem sprach er schon damals von Mord, ohne u. A. die Möglichkeit krankheitsbedingter Verhaltensweisen mit möglicherweise eingeschränkter Zurechnungsfähigkeit in Betracht zu ziehen.

Persönlich habe ich mich schon gefragt, wie ein RA gegen die Auffassung der Fachgäste in einem solchen Fall eine solche Haltung einnehmen kann ohne zumindest die Möglichkeit zu sehen, dass auch Zweifel der Fachmedizinischen Gäste begründet sein können. Daher bin ich zu dem Schluss gekommen, dass da jemand auf subtile Art auf Kundenfang ist und eine ergebnisoffene Haltung wohl eher als geschäftsschädigend betrachtet hat.

Gruss aus WAW



Dieser Beitrag wurde am 20.04.2015 23:39 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 21.04.2015 - 00:04 Uhr
UserFrequentC
User (875 Beiträge)
Wenn man ein Flugticket kauft, hat man einen Vertrag mit der Fluggesellschaft abgeschlossen und nicht mit dem Piloten. Daher sind sie der Ansprechpartner und niemand anders. Und wenn die Fluggesellschaft der Meinung ist nichts falsch gemacht zu haben, können sie ihre Verluste / Ausgaben ja der Haftlichtversicherung oder sonst wem vom Piloten in Rechnung stellen.
Beitrag vom 21.04.2015 - 00:38 Uhr
User1. FC Köln (TOGA)
User (137 Beiträge)
@FrequentC

1. Selbstverständlich ist die Fluggesellschaft für die Passagiere der Ansprechpartner.
2. Dennoch ist die Schuldfrage relevant, und zwar für die Höhe der Entschädigungszahlung.

- siehe dazu:

 http://www.airpassengerrights.eu/de/haftung-der-fluglinien-bei-unfaellen.html

dort insbesondere den Abschnitt "Schadenersatz bei Tod oder Körperverletzung"

- ausserdem beispielhaft mal ein Link auf die Homepage von BA - Haftungshinweise, dort "Entschädigung bei Tod oder Verletzung"

 http://www.britishairways.com/de-de/information/legal/notice-of-liability

Insofern hat fbwlaie Recht, was die 2. Haftungsebene angeht. Der Anwalt klagt einfach mal und behauptet die Schuld der Germanwings. Die Beweislast, dass dem nicht so ist, liegt bei Germanwings. Und dann ist auch klar, warum wellens gemäß meinem vorhergehenden Post in diesem Fall so sehr auf eine Schuld der Fluggesellschaft beharrt. Das treibt den Streitwert und die anwaltliche Vergütung ggf. enorm in die Höhe.

Gruss aus WAW
Beitrag vom 21.04.2015 - 02:06 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Anwälte leben vom Streit, einvernehmliche Lösungen sind unprofitabel. Da lohnt es sich bestimmt auch eine sehr kooperationsbereite Lufthansa einfach ins blaue mal anzugreifen,
völlig unabhängig davon das die Airline alle berechtigte Ansprüche sehr großzügig handhaben möchte und dies auch von Anfang an schon kund tat.
Nebenbei: das in diesem Fall auch Lufthansa sich vor Trittbrettfahrer hüten muss, sollte ja mittlerweile bekannt sein.
Beitrag vom 21.04.2015 - 08:23 Uhr
Userbonds22
User (2 Beiträge)
us Gewinnstreben, Unvermögen oder Sorglosigkeit letztendlich den Tod von Angehörigen zu verantworten hat, dann würde ich auch alles daran setzen, dass dieses Unternehmen dafür zur Kasse gebeten wird und zwar so stark wie möglich. Viele Menschen wollen das Geld doch gar nicht und spenden es, aber was sie wollen ist eine Art Genugtuung und ein deutliches Zeichen und das kann ich persönlich gut verstehen.
Beitrag vom 21.04.2015 - 08:24 Uhr
Userbonds22
User (2 Beiträge)
us Gewinnstreben, Unvermögen oder Sorglosigkeit letztendlich den Tod von Angehörigen zu verantworten hat, dann würde ich auch alles daran setzen, dass dieses Unternehmen dafür zur Kasse gebeten wird und zwar so stark wie möglich. Viele Menschen wollen das Geld doch gar nicht und spenden es, aber was sie wollen ist eine Art Genugtuung und ein deutliches Zeichen und das kann ich persönlich gut verstehen.

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asad
Beitrag vom 21.04.2015 - 09:06 Uhr
User
User ( Beiträge)
@Nachdenklich

Wie kommt dann der Sruch von Sport zustande, das die LH "die besten Piloten der Welt" haben soll, wenn sie ihre Piloten nicht kennt?

Wenn´s ums Eigenlob geht ist man ganz laut. Aber wehe es geht was schief. Dann ist man kleinlaut und kennt das eigene Personal nicht mehr.

Ist das jetzt wirklich eine ernst gemeinte Frage?

Das eine sind Werbesprüche auf Stammtischniveau, das andere sind rechtlich relevante Aussagen und diese sind immer zu belegen. WEnn die LH also in der Werbung behauptet, die besten Piloten zuhaben, sagt das mal überhaupt nichts über ihre Kenntnis der Gesundheitszustände ihrer Piloten aus. Das sollte aber eigentlich jedem normal denkenden Menschen klar sein. Oder mit anderen Worten. In der Werbung darf man behaupten was man will. Vor Gericht sagt man besser nur das was man auch wirklich weiß UND belegen kann.

Für die Opfer hoffe ich inständig, dass sich ihr Anwalt eine bessere Beweisführung einfallen lässt, als den Bezug auf Werbeaussagen.Sonst gibt es nämlich wirklich nur die Standardsätze für Entschädigung.
Beitrag vom 21.04.2015 - 09:37 Uhr
Userfbwlaie
User (4890 Beiträge)
@RobR,

Anwälte in D leben am besten von Vergleichen, weil
sie dann gemäß Erfolg bzw. geleisteten Diensten bezahlt werden.
Die Richter mögen im Übrigen auch Vergleiche, weil dann sie keine Urteil schreiben müssen (= weniger Arbeit, Vergleich kann nicht kassiert werden!).

Muss dann im Umkehrschluss ein Autoverleiher von einem Kunden ein tagesaktuelles psychologisches Gutachten verlangen, bevor den Fiat 500 abgibt? Wie sieht das mit den Gefahrguttransporten aus...
Am Ende müssen sichj Versicherer und Airlines einigen, mit welche Aktionen (oder welchem Aktionismus) versucht werden sollte, Selbstmorde zu verhindern.

Vielleicht vertritt RA Wellers die Piloten, falls sie dagegen prozessieren, dass ihre Krankengeschichten automatisch an das LBA, den Arbeitgeber usw. weitergegeben müssen!
Beitrag vom 21.04.2015 - 11:41 Uhr
UserFrequentC
User (875 Beiträge)
@Nachdenklich schrieb

Ist das jetzt wirklich eine ernst gemeinte Frage?

Das eine sind Werbesprüche auf Stammtischniveau, das andere sind rechtlich relevante Aussagen und diese sind immer zu belegen...

Mit dem Stammtischniveau hast du vollkommen recht. Aber nicht nur bei den Werbeaussagen, sondern das die LH ihre Entscheidungen der letzten Jahrzehnte anscheint in der Kneipe getroffen hat. Dennoch darf man die Aussage des Firmenchefs hinterfragen. Gerade in so einem Fall.
Wenn aber die LH alles darf, warum darf sich dann der Hinterbliebenen keinen Fachmann ins Boot holen. Oder will die LH (oder viele hier) das jetzt am Stammtisch verhandelt wird.
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