Das Flugzeug steht nun versiegelt am Airport auf einem Wartungsvorfeld und darf nicht starten, wie ein Sprecher des Flughafens sagte.
"Wir sind betroffen über das, was passiert ist", sagte Thani Thingphakdi, Sprecher des Außenministeriums in Bangkok, der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Es muss sich um ein Missverständnis handeln. Die Behörden meinen, die Maschine sei Eigentum der thailändischen Regierung, aber in Wirklichkeit gehört sie Ihrer Königlichen Hoheit, dem Kronprinzen. Wir hoffen, dass die Angelegenheit so schnell wie möglich bereinigt werden kann."
Begleitet von Polizeibeamten hatte der Gerichtsvollzieher am Dienstag mit dem Zwangsvollstreckungsbescheid in der Tasche die Maschine am Münchner Flughafen versiegelt. Die Vorbereitung der Aktion sei sehr diskret erfolgt, um eine Vorwarnung zu vermeiden, erläuterte der Insolvenzverwalter in der Mitteilung.
Kronprinz Maha Vajiralongkorn war mit der Boeing von München aus immer wieder zu verschiedenen Zielen in Europa gestartet.
Walter Bau hatte in den 90er Jahren in einem Joint Venture eine gebührenpflichtige Straße in der Nähe von Bangkok gebaut. Im Laufe des Betriebs kam es zu Streitigkeiten über die Höhe der Mautgebühren. Walter Bau sah Zusicherungen aus den Verträgen nicht eingehalten. Ein internationales Tribunal in Genf sprach dem Unternehmen nach jahrelangen Verhandlungen 2009 rund 30 Millionen Euro Kompensation zu. Die thailändische Regierung lehnte die Zahlung ab.
Nun hofft der Insolvenzverwalter, dass Thailand unter dem Druck der Pfändung die geforderten Millionen zahlt. "Wir versuchen im Insolvenzverfahren der Walter Bau AG seit vielen Jahren eine berechtigte Forderung von mehr als 30 Millionen Euro durchzusetzen, und diese drastische Maßnahme ist quasi die Ultima Ratio", sagte Schneider.
Er habe die Altforderung durch alle juristischen Instanzen gebracht - auch das Schiedsgericht in Genf habe die Ansprüche rechtskräftig festgestellt. Die thailändische Regierung habe aber immer wieder auf Zeit gespielt und nicht auf die Forderungen reagiert. Auch die Einschaltung entsprechender Stellen der deutschen Regierung sei erfolglos geblieben.
© dpa-AFX | Abb.: Kanzlei Schneider Geiwitz & Partner | 13.07.2011 15:10
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.