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Beitrag vom 18.08.2016 - 12:10 Uhr
UserRobR
User (775 Beiträge)
Wenn eine abzuschiebende Person schon am Flughafen Zeter und Mordio schreit, ist keine Fluggesellschaft verpflichtet diese zu befördern.
Nach Möglichkeit wird er schon am Gate als "unruly passenger" vom Flug ausgeschlossen.
Der Regelfall ist das allerdings nicht, die meisten "Deportee's" verhalten sich vor und während des Fluges ruhig.