Warning: mysql_fetch_array() expects parameter 1 to be resource, boolean given in /homepages/18/d506720601/htdocs/_aero_de/pages/forum_posts.php on line 236

Community / / Air Berlin prüft Milliarden-Klage g...

Beitrag 1 - 15 von 24
1 | 2 | « zurück | weiter »
Beitrag vom 05.03.2018 - 16:25 Uhr
Userbevol
User (165 Beiträge)
@paulTU154

Wollen Sie nicht noch ein paar Verschwörungstheorien mehr in Ihren kurzen Kommentar einbauen. Da wäre noch mehr drin gewesen.

Die Möglichkeit einer Klage stand von Anfang an im Raum. Wie Sie dem Text entnehmen können, wurden aber zuerst Gutachten erstellt. Mehrere sogar. Das braucht Zeit. Erst recht, wenn man es so genau wie möglich haben möchte. Immerhin geht es hier um viele hundert Millionen Euro oder sogar mehrere Milliarden. Bei solchen Summen bricht man einen Rechtstreit nicht mal eben so vom Zaun. Zumal AB auch gar nicht die Mittel hat, den Prozess zu führen. Anderen Medien kann man entnehmen, dass Herr Flöther derzeit auf der Such nach Prozesskostenfinanzierern ist, die die Kosten gegen Erfolgsbeteiligung übernehmen. Angeblich besteht daran reges Interesse...

Selbst wenn Herr Winkelmann sofort gegen Ethihad geklagt hätte, wäre die Insolvenz von AB nicht zu vermeiden gewesen. Denn bis das Verfahren in letzter Instanz entschieden gewesen wäre, wären Jahre vergangen. Zeit, die AB nicht hatte.
Beitrag vom 05.03.2018 - 18:23 Uhr
Usergordon
User (3473 Beiträge)
Schon erstaunlich, das Herr Flöther auf diese Möglichkeit erst dann kam, als der LH/EW Deal und dann auch noch der NIKI Verkauf geplatzt waren?

Ansprüche an Etihad wurden schon seit Mitte November geprüft.
 https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/air-berlin-insolvenz-glaeubigervertreter-nehmen-etihad-und-kpmg-ins-visier/20617352.html

Der Niki-Deal wurde aber erst Ende November von der EU-Kommission untersagt.
 http://www.aero.de/news-28034/Air-Berlin-Deal-wird-fuer-Lufthansa-schwieriger.html

Oder täusche ich mich?
Beitrag vom 05.03.2018 - 18:31 Uhr
UserViri
User (1388 Beiträge)
Zumal wir hier nur von einem "Letter of Support" reden, der ist rechtlich nicht bindend, weil unverbindlich. Daraus einen Anspruch abzuleiten ist schwer. Daher die Gutachten. Selbst wenn eine Klage angestrebt wird, muss die nicht zwangsläufig erfolgreich sein, insofern muss man abwägen, ob das Risiko akzeptabel ist.

Dieser Beitrag wurde am 05.03.2018 18:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.03.2018 - 18:38 Uhr
Userbevol
User (165 Beiträge)
Schon erstaunlich, das Herr Flöther auf diese Möglichkeit erst dann kam, als der LH/EW Deal und dann auch noch der NIKI Verkauf geplatzt waren?

Ansprüche an Etihad wurden schon seit Mitte November geprüft.
 https://www.wiwo.de/unternehmen/dienstleister/air-berlin-insolvenz-glaeubigervertreter-nehmen-etihad-und-kpmg-ins-visier/20617352.html


Danke. Den Artikel hatte ich gesucht, habe das Medium aber vergessen. Der NIKI Deal wurde sogar erst im Dezember von Lufthansa abgeblasen. Die EU-Kommission hat die Prüfung gar nicht erst abgeschlossen.

Zum Thema einstweilige Verfügung: Selbst WENN man eine bekommen hätte und man per Gerichtsvollzieher ein Flugzeug hätte festsetzen können, wären in der Zwischenzeit viele Tage, wenn nicht sogar Wochen verstrichen. Denn bei einem solchen Streitwert bekommen Sie eine solche einstweilige Verfügung nicht über Nacht. Ein Insolvenzantrag muss aber in dem Moment eingereicht werden, in dem die Insolvenz absehbar ist. Und das war direkt nach der Entscheidung von Ethihad, AB fallen zu lassen. Im übrigen wäre die Unsicherheit danach trotzdem geblieben. Kein Unternehmen der Welt hätte AB mehr ohne Vorauszahlung beliefert. Das hätte AB nicht lange überlebt. Selbst mit den kolportierten 50 Mio wäre die Insolvenz bestenfalls um drei Wochen verzögert worden.

Um bei Ihrer Wortwahl zu bleiben: Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, warum sollte man dann auf Teufel komm raus sofort einen teuren Prozess, dessen Erfolgsaussichten zum damaligen Zeitpunkt unklar waren, anzetteln? Oder sollte man nicht viel eher zuerst dafür Sorge tragen, dass, in diesem Fall mit freundlicher und kritisch zu hinterfragender Unterstützung durch die Bundesregierung, bis zur endgültigen Einstellung ein einigermaßen vernünftiger Betrieb gewährleistet ist?

Dieser Beitrag wurde am 05.03.2018 18:42 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 05.03.2018 - 21:07 Uhr
Usercontrail55
User (4635 Beiträge)
Tja, die lästige Recherche...
Beitrag vom 05.03.2018 - 21:43 Uhr
User
User ( Beiträge)
Tja, diese lästigen Recherchen:

wie sprach doch Herr Flöther im November "Wir prüfen Ansprüche gegen Etihad", hatte Insolvenzsachwalter Lucas Flöther im Rahmen der Anleihe-Gläubigerversammlung in Berlin gesagt. Im Rahmen eines Vergleichs mit Etihad seien 15 bis 18 Millionen Euro realistisch."

So, so - und jetzt sind es auf einmal Ansprüche im Milliarden Bereich!? Na wo kommen die den plötzlich her?

Und dann kommt das: "Der Insolvenzverwalter hatte mehrere Gutachten zu einer möglichen Klage eingeholt und schon im Januar betont,..."

Jetzt haben wir Mitte März? Was haben die in der Zwischenzeit gemacht? Klagt er nun oder klagt er nicht?

@bevol

Eine einstweilige Verfügung (deshalb gibt es diese Rechtsmöglichkeit ja) dauert nicht Wochen oder Monate, sondern es wird zeitnah entschieden. Wie schnell hat es denn diese österreichische Passagiervertretung hingekriegt, den "in Sack und Tüten" festen Verkauf der NIKI an die IAG zu verhindern und das Verfahren nach Österreich zu bringen? Und das war nicht mal eine "einstweilige Verfügung". Und da ging es auch nicht nur um 3,50 Mark.

Weiter schrieben Sie: "Ein Insolvenzantrag muss aber in dem Moment eingereicht werden, in dem die Insolvenz absehbar ist." Da bin ich absolut bei Ihnen!

Dann hätte AB aber schon vor Jahren Insolvenz angemelden müssen und nicht wegen dieser lächerlichen 50 Millionen, die dann nicht kamen.

Eigentlich hätte spätestens Herr Winkelmann (und alle seine Vorgänger ab Mehdorn), nach Jobantritt und Sichtung aller Unterlagen/Zahlen (ich gehe davon aus, dass sie das getan haben...) sofort Insolvenz anmelden müssen.

Das diese 50 Millionen dann der Grund sein sollen, ist doch ein lächerliches Ammenmärchen, welches man den veralberten Mitarbeitern und geprellten Paxen erzählen konnte.

Und dann verballert man auch gleich nochmal 150 Mio. der KfW, die ja gut verzinst 100 %ig zurück gezahlt werden.

Aber das sind ja alles nur Verschwörungstheorien.
Beitrag vom 06.03.2018 - 08:22 Uhr
Usercontrail55
User (4635 Beiträge)
Tja, diese lästigen Recherchen:

wie sprach doch Herr Flöther im November "Wir prüfen Ansprüche gegen Etihad", hatte Insolvenzsachwalter Lucas Flöther im Rahmen der Anleihe-Gläubigerversammlung in Berlin gesagt. Im Rahmen eines Vergleichs mit Etihad seien 15 bis 18 Millionen Euro realistisch."

So, so - und jetzt sind es auf einmal Ansprüche im Milliarden Bereich!? Na wo kommen die den plötzlich her?
Das muss sich einerseits ja nicht widersprechen. Ein Vergleich ist sicher, eine Klage mit ungewissem Ausgang nicht. Andererseits, eine Forderung von Milliarden bleibt eine Forderung. Zur Zeit wird ja nur geprüft ob sich die Klage lohnt, da die Rechtslage ungewiss ist und die Kosten eines Prozesses hoch.
Und dann kommt das: "Der Insolvenzverwalter hatte mehrere Gutachten zu einer möglichen Klage eingeholt und schon im Januar betont,..."

Jetzt haben wir Mitte März? Was haben die in der Zwischenzeit gemacht?
Geprüft.
Klagt er nun oder klagt er nicht?
Er klagt nicht, wenn dann die Gläubiger.
 https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/insolvente-airline-air-berlin-pocht-auf-schadensersatz-von-etihad/21035906.html
@bevol

Eine einstweilige Verfügung (deshalb gibt es diese Rechtsmöglichkeit ja) dauert nicht Wochen oder Monate, sondern es wird zeitnah entschieden. Wie schnell hat es denn diese österreichische Passagiervertretung hingekriegt, den "in Sack und Tüten" festen Verkauf der NIKI an die IAG zu verhindern und das Verfahren nach Österreich zu bringen? Und das war nicht mal eine "einstweilige Verfügung". Und da ging es auch nicht nur um 3,50 Mark.

Weiter schrieben Sie: "Ein Insolvenzantrag muss aber in dem Moment eingereicht werden, in dem die Insolvenz absehbar ist." Da bin ich absolut bei Ihnen!

Dann hätte AB aber schon vor Jahren Insolvenz angemelden müssen und nicht wegen dieser lächerlichen 50 Millionen, die dann nicht kamen.
Auch das ist nicht sicher. Die Wirtschaftsprüfer äußern einen Verdacht. Man beachte "möglich" und "?" Unklar ist ob es nur um die Technik geht oder um die Airline.
 http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/verdacht-der-insolvenzverschleppung-bei-air-berlin-a-1194119.html
Eigentlich hätte spätestens Herr Winkelmann (und alle seine Vorgänger ab Mehdorn), nach Jobantritt und Sichtung aller Unterlagen/Zahlen (ich gehe davon aus, dass sie das getan haben...) sofort Insolvenz anmelden müssen.
Basiert auf?
Das diese 50 Millionen dann der Grund sein sollen, ist doch ein lächerliches Ammenmärchen, welches man den veralberten Mitarbeitern und geprellten Paxen erzählen konnte.

Und dann verballert man auch gleich nochmal 150 Mio. der KfW, die ja gut verzinst 100 %ig zurück gezahlt werden.

Aber das sind ja alles nur Verschwörungstheorien.
Ich bleibe dabei, das System funktioniert, unter dem Teppich bleibt das nichts.

Dieser Beitrag wurde am 06.03.2018 08:24 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.03.2018 - 09:36 Uhr
UserFRAHAM
User (617 Beiträge)
Ich würde nicht soweit gehen und hier behaupten, dass alle evtl. Rechtsverstöße lückenlos aufgeklärt werden können. Aber wenn man ehrlich ist ... das geht auch niemals. Aber der Insolvenzverwalter ist verpflichtet die Interessen der Gläubiger zu wahren. Diese sind in aller Regel monetär.

Die einstweilige Verfügung dient im übrigen im Normalfall nicht dazu, einen zivilrechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch zu beschleunigen. Sie dient in erster Linie dazu, etwas zu unterlassen bzw. zur Erhaltung etwas zu verfügen. §938 lässt hierzu bewusst die Punkte "Veräußerung, Belastung oder Verpfändung" stehen. Wenn es so einfach wär, Geld per einstweiliger Verfügung einzutreiben, dann würde die Post jeden Tag mit Sattelschleppern bei den Gerichten anliefern. Klar kann man hier auch mit §940 argumentieren, aber es stellt sich dann die schon aufgeworfene Frage, wie sehr die 50 Mio.€ für den Fortbestand der Air Berlin "rettend" sind. Man kann da als Gegenseite auch ganz schnell argumentieren, dass dies letztlich eine Insolvenzverschleppung darstellt und schon platzt eine solche einstweilige Verfügung im Vorfeld. Keiner von uns kann zudem sagen, ob Air Berlin den Weg nicht schon versucht hat im Vorfeld. Nur weil es nicht kommuniziert wurde, bedeutet es nicht, dass es nicht versucht wurde.

Eine einstweilige Verfügung in dieser Geschichte ist vermutlich nicht möglich. Denn es handelte sich um mehr oder weniger nur eine Absichtserklkärung von Etihad. Dadurch lässt sich für ein Gericht sicher nicht ohne Probleme der rechtssichere Anspruch seitens Air Berlin ableiten, was für das Gericht erkennbar sein müsste. Wir alle kennen das Papier nicht. Ich gehe mal nicht davon aus, dass dies nur ein 3 Zeiler ist. Da werden diverse Regeln und Bedingungen aufgeführt sein. Etihad ist ja auch nicht ganz blöd ;)

Davon abgesehen geht es hier nicht nur um die 50 Mio. €. Wenn der Insolvenzverwalter mit Milliarden-Beträgen pokert, hat man hier doch eine ganz andere Argumentationskette im Ärmel. Sonst würde er sich ohne Not in Argumentationsprobleme bringen, wenn er am Ende "nur" die 50 Mio. eintreiben würde. Was hier also genau hinter steckt, wissen wir nicht.


Beitrag vom 06.03.2018 - 10:01 Uhr
Usercontrail55
User (4635 Beiträge)

Ich bleibe dabei, das System funktioniert, unter dem Teppich bleibt das nichts.

Wenn Sie damit Recht haben (und ich hoffe es sehr - glaube nur nicht daran), und alle Verantwortlichen an diesem Desaster zur Verantwortung gezogen werden, bekommen Sie von mir eine Kiste Champagner (oder was Sie sonst so trinken) . :)
;-) Ausgedruckt und abgeheftet. Wären nur noch die Bedingungen zu klären.

Im Ernst, was ist der Maßstab? Haben wir eine eigene Idee oder reagieren wir immer nur auf die Veröffentlichungen der Presse? Eher Presse, mangels Einblick. Wie ist die Lage?

Lief auf AB Seite alles rechtens? Wird geprüft. Insolvenzverschleppung? Wird geprüft. Verhalten EY? Wird geprüft, Verhalten Insolvenzverwalter/Gerichte? Wird geprüft. Kartellvorwürfe? Wurden geprüft. Mir fällt nichts mehr ein, was da gemauschelt wurde und niemand auf dem Schirm hat/hatte. Sie? Das eine Klage gegen EY vorzubereiten länger dauert als die Kassenprüfung im Verein sollte aber klar sein.

Dieser Beitrag wurde am 06.03.2018 10:02 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.03.2018 - 12:11 Uhr
UserGernot Hofmann
User (8 Beiträge)
FRAHAM beschreibt es völlig korrekt. Eine einstweilige Verfügung stellt eine vorläufige Entscheidung eines Gerichtes dar. Man kann als insolvenzbedrohtes Unternehmen nicht mit einer einstweiligen Verfügung mal schnell 50 Millionen eintreiben, die man dann morgen gleich zur Verfügung hat und ausgeben kann.
Beitrag vom 06.03.2018 - 12:27 Uhr
Usercontrail55
User (4635 Beiträge)
Im Ernst, was ist der Maßstab? Haben wir eine eigene Idee oder reagieren wir immer nur auf die Veröffentlichungen der Presse? Eher Presse, mangels Einblick. Wie ist die Lage?

Lief auf AB Seite alles rechtens? Wird geprüft.
- wir warten das offizielle Ergebnis ab. (Nicht den Kram, der in der Presse steht)

Insolvenzverschleppung? Wird geprüft.
- wir warten das offizielle Ergebnis ab. (Nicht den Kram, der in der Presse steht)

Verhalten EY? Wird geprüft,
- wir warten das offizielle Ergebnis ab. (Nicht den Kram, der in der Presse steht)

Verhalten Insolvenzverwalter/Gerichte? Wird geprüft.
- wir warten das offizielle Ergebnis ab.

Und nicht den Kram, der in der Presse steht.

Kartellvorwürfe? Wurden geprüft.
Wirklich? Und schon offiziell abgeschlossen?
Das ist aber kein Wunschkonzert. Die Aussage war, es wird geprüft, nicht das da ein Strafeurteil rauskommen soll. Wenn es ein Ergebnis gibt wird man das akzeptieren müssen, so oder so, oder man (eher Sie) dass das Verfahren mit rechten Dingen zugig. Das wäre dann sonst wieder die Verschwörungstheorie.
Mir fällt nichts mehr ein, was da gemauschelt wurde und niemand auf dem Schirm hat/hatte. Sie?

Mir schon: Ich meine nicht nur das EU Verfahren, ich meine die "Zusammenarbeit" LH/EW + Winkelmann + Etihad (was wäre hierbei illegal oder zu prüfen?)
die Reise Fr. Merkel + Herrn Spohr nach Abu Dhabi (was wäre hierbei illegal oder zu prüfen? Wirtschaft reist immer mit der Kanzlerin
die pro LH/EW Äußerungen von zwei MinisterInnen (was wäre hierbei illegal oder zu prüfen? Sind ja weg, einer zumindest)
die Bürgschaft und die Vergabe (und nicht Rückzahlung) der 150 Mio. Staatsknete (was wäre hierbei illegal oder zu prüfen? Gab ja nicht mal einen Antrag auf Untersuchung durch die Opposition, mir zumindest nicht nekannt. Wenn es einem nicht gefällt, ok, aber was wäre unrecht?)
das nicht eingehalten Versprechen (von T.Winkelmann) mit diesen 150 Mio. den Flugbetrieb von AB KOMPLETT für 3 Monate aufrecht zu erhalten (wäre bis zum 14.11.2017) gewesen (was wäre hierbei illegal oder zu prüfen? Kennen wir den genauen Wortlaut dieses "Versprechens? Ich habe die Zeitschiene nicht parat, was wann wo gesagt wurde oder danach passiert ist. Sie?)
Wie gesagt, eine Menge Personen/Institutionen fühlen sich auf den Schlips getreten und kämpfen um ihr Recht/Geld.


Dieser Beitrag wurde am 06.03.2018 13:59 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 06.03.2018 - 21:01 Uhr
Usersunjet
User (199 Beiträge)
@contrail55
Es gab schon ein großes Interesse der Oposition, wie das mit dem 150 Mio Kredit ablief. Es gab auch eine Reaktion darauf:

 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/003/1900332.pdf

Das Problem, bzw. günstig für die Regierenden war, dass nach der Bundestagswahl niemand mehr verantwortlich war und das hat sich ja bis heute nicht geändert, nach mehr als einem Achtel der Legislaturperiode.
Beitrag vom 07.03.2018 - 09:01 Uhr
Usercontrail55
User (4635 Beiträge)
@contrail55
Es gab schon ein großes Interesse der Oposition, wie das mit dem 150 Mio Kredit ablief. Es gab auch eine Reaktion darauf:

 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/003/1900332.pdf

Das Problem, bzw. günstig für die Regierenden war, dass nach der Bundestagswahl niemand mehr verantwortlich war und das hat sich ja bis heute nicht geändert, nach mehr als einem Achtel der Legislaturperiode.

Danke. Das ist doch aber genau was ich sage, es wird überprüft oder zumindest gemonitort. @paulTU154 hat die Befürchtung das alles versickert. Das kann ich bisher nicht erknnen oder gibt es hier einen konkreten Hinweis?
Beitrag vom 07.03.2018 - 10:09 Uhr
Userfbwlaie
User (4891 Beiträge)
Der Insolvenzverwalter muss doch alle Verträge überprüfen. Sie könnten Zahlungsverpflichtung an AB enthalten.
Falls da "etwas versickert", dürfte das u. U. auch für den Insolvenzverwalter unangenehm werden.
Da ist die Politik aussen vor.

Falls Etihad einen "Blanco-Scheck" ausgestellt hat, muss Etihad zahlen.
1 | 2 | « zurück | weiter »