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Beitrag vom 03.10.2012 - 21:35 Uhr
UserA319-112
User (1 Beiträge)
An und für sich ein guter Bericht, mit nur einem kleinen Fehler: Es erstetzt nicht eine Betriebsvereinbarung die gekündigten Verträge sondern eine "Unternehmensrichtlinie". Eine Betriebsvereinbarung setzt einen Konsens zw. Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern voraus und wird durch eine Unterschrift der beiden rechtswirksam. Die Unternehmensrichtlinie ist hingegen völlig einseitig beschlossen worden und wurde nie mit dem Personal diskutiert. Ausserdem kann sie von der Geschäftsleitung einseitig geändert werden, was auch regelmäßig vorkommt.
Beitrag vom 04.10.2012 - 11:34 Uhr
Userbob.gedat
User (677 Beiträge)
@A319-112: Stimmt, danke für den Hinweis.
Seit1.Juli ersetzt eine neue, auf dem ehemaligen Tyrolean-KV basierende "Unternehmensrichtlinie" die alten, gekündigten Kollektivverträge.
Der Bericht wurde entsprechend korrigiert (Update)
MfG
Bob Gedat
Red aero.at