Community / / Beinahe-Kollision mit Drohne bei Mü...

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Beitrag vom 06.08.2016 - 20:34 Uhr
Usermpilot
User (394 Beiträge)
Hoffentlich wacht der Verkehrsminister endlich mal aus seinem Dornröschenschlaf auf. Der "Drohnenspaß" gehört radikal reglementiert, über 100m Gnd haben diese Dinger nichts zu suchen, und in 5km Umkreis von Flugplätzen sollte es auch tabu sein. Da haben wir einerseits aufwendige Luftraumgestaltung und Luftverkehrsregeln zur VFR/IFR Separation mit ATC Radarüberwachung sowie Hilfestellung durch FIS und dann turnt da ein unknown Dröhnchen in 1700m Höhe neben einem Airbus. Der remote Pilot dürfte wohl kaum zu ermitteln sein, da die Radarreflexion sicher nicht ausreichend ist. Warten die Verantwortlichen denn erst bis es mortal knallt ?
Beitrag vom 06.08.2016 - 21:17 Uhr
UserDubi
User (9 Beiträge)
Genau so sehe ich das auch.
Beitrag vom 07.08.2016 - 13:36 Uhr
UserEricM
User (5548 Beiträge)
Hoffentlich wacht der Verkehrsminister endlich mal aus seinem Dornröschenschlaf auf.

Um noch mehr zu verbieten, was schon lange verboten ist? Oder was soll er tun?
Beitrag vom 07.08.2016 - 15:38 Uhr
UserDubi
User (9 Beiträge)
Also ich finde es durchaus nicht berauschend, dass bei halbwegs ungünstiger Flughafengeometrie eine Meile vor Touchdown ein 25kg-Gerät (..., das womöglich keinen Höhenmesser hat,...) legal auf halber Höhe unter mir herumschwirren kann. Von Engine Failure after 'Go' mal ganz zu schweigen.

Und wo die Teile dann tatsächlich unterwegs sind, zeigen dieser und andere Fälle – wenig verwunderlich, wenn Hinz und Kunz sowas besitzen darf.

Dieser Beitrag wurde am 07.08.2016 15:40 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.08.2016 - 16:22 Uhr
UserEricM
User (5548 Beiträge)
Legal innerhalb einer Kontrollzone für private Drohnen sind heute max. 30m Höhe und 1500m Abstand zum Zaun.
Bei 1700m statt 30m Höhe kann sich kein Drohnenpilot mehr mit "verschätzt" rausreden. Mit oder ohne Höhenmesser. "In Sichtweite" ist das bei 50cm Durchmesser auch nicht mehr. Das war und ist klar illegal, gefährdet Menschenleben und kann (und sollte) bereits heute bestraft werden.

 https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport%20&%20Freizeit/Flugmodelle%20%7C%20%22Drohnen%22/

Edit: Gerade nochmal näher reingelesen: Ein "Flugmodell" ist bei der DFS ein privates Flugmodell zur Freizeitgestaltung (unabhängig von der Technik, also auch Multikopter) während mit "unbemanntes Luftfahrtsystem" (UAVs) der gewerbliche Bereich (ebenfalls unabhängig von der verwendeten Technik) gemeint ist.

Das ist zwar eine etwas eigene Begriffsbestimmung, aber damit sind die "Drohnen"/Multikopter aus dem Spielzeugladen von Hinz und Kunz auch auf 30m innerhalb der Kontrollzone beschränkt. Und 1 Meile vor Touchdown sollte die Höhe im Anflug noch deutlich mehr als 60m über Grund betragen...

Dieser Beitrag wurde am 07.08.2016 16:41 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.08.2016 - 18:44 Uhr
User-wolf-
User (125 Beiträge)
Eine modifizierte DJI Drohne mit entsprechender FPV Steuerung kommt auf 4.500 Meter. Das Ding ist problemlos im Web bestellbar.
Beitrag vom 07.08.2016 - 19:45 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Dass es geht, ist wohl klar, bleibt aber in D illegal!

Dagegen helfen auch keine neuen Gesetze...

Man kann auch mit ner Kalaschnikow rumballern, ist aber in D auch illegal...

Die Frage ist, wie man die Missetäter verfolgen kann, bzw. zur Verantwortung ziehen kann. Eine Registrierung wäre eine Möglichkeit, ist aber eher umpraktikabel, wenn man bedenkt, dass diese "Spielzeuge" sehr einfach zu beschaffen sind. Ähnlich wie bei den Lasern...

Andere Variante wäre vielleicht ein mobiler Störsender, der die Drohne indirekt zerstört. 1500,-€ Schrott lassen vielleicht den einen oder anderen überlegen, ob man unbedingt im Luftverkehr mitwirken will. Allerdings sind moderne Fernsteuerungen sehr störresistent und man würde wohl eher die Navigation der legalen Luftverkehrsteilnehmer stören...

Am Ende des Tages kann man nur hoffen, das 5kg UAVs eben keinen so großen Schaden verursachen, dass man von einem Totalverlust ausgehen muss.
Die kommerziellen 25kg UAV-Betreiber werden schon aus Eigeninteresse dafür sorgen, dass man sich aus den entsprechenden Gegenden fern hält.. Die sind meistens so teuer, dass der Verlust und der Verlust des Geschäftes für besondere Vorsicht sorgt.


Dieser Beitrag wurde am 07.08.2016 19:48 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 07.08.2016 - 22:20 Uhr
UserDubi
User (9 Beiträge)
Ich glaube schon, dass irgendeine Art der Zugangsbeschränkung sinnvoll wäre, da die Drohnenfliegerei anscheinend recht populär ist und eben nicht nur auf dem Modellflugplatz oder abgelegenen Äckern stattfindet.

Man kann auch mit ner Kalaschnikow rumballern, ist aber in D auch illegal...

Es ist interessant, dass Sie den Vergleich zu (il-)legalem Waffengebrauch ziehen – den hatte ich auch schon auf der Zunge; allerdings mit dem umgekehrten Schluss: der Blick übern Teich zeigt doch, dass unsere Waffengesetze geeignet sind, zumindest etwas mehr Sicherheit zu schaffen. Aber zurück zum Thema.

Am Ende des Tages kann man nur hoffen, das 5kg UAVs eben keinen so großen Schaden verursachen, dass man von einem Totalverlust ausgehen muss.

Hoffen, dass es gut geht, kann allerdings nicht die Strategie für die Verkehrsfliegerei sein. ;-) Wenn man außerdem bedenkt, dass z.B. Vogelschlagversuche nur bis 3,6 kg gehen, muss man sich vielleicht nicht in allzu großer Sicherheit wiegen... Und ehrlich gesagt brauche ich keinen Totalverlust, um zu erkennen, dass eine Grenze überschritten ist: da reicht mir ein Triebwerksausfall oder eine zerbrochene Cockpitscheibe locker aus.

Das ist zwar eine etwas eigene Begriffsbestimmung, aber damit sind die "Drohnen"/Multikopter aus dem Spielzeugladen von Hinz und Kunz auch auf 30m innerhalb der Kontrollzone beschränkt. Und 1 Meile vor Touchdown sollte die Höhe im Anflug noch deutlich mehr als 60m über Grund betragen...

Danke für den Hinweis. Ich war tatsächlich vom größeren Gerät und 50m erlaubter Flughöhe ausgegangen. Warum die laterale Grenze allerdings nicht bei z.B. 5km (wie oben vorgeschlagen) gezogen worden ist, um wenigstens etwas mehr Puffer zu schaffen, bleibt mir schleierhaft. Ist es so wichtig, Drohnen möglichst nah an Flugplätzen aufsteigen lassen zu können?
Beitrag vom 07.08.2016 - 23:29 Uhr
Userfbwlaie
User (4898 Beiträge)
Eine Drohne muss man nicht kaufen, man kann sie auch zusammenbasteln...
DJI's Phantom 4 steigt bis auf 6000m über NN, steigt mit bis 6 m/sek, sinkt bis zu 4 m/sek und ist auch bis zu 20/sek schnell - allerdings alles im Sportmodus.
Die Drohne war ca. 30 km vom Pistenanfang entfernt. Da der ILS aber von unten angeflogen wird, sind die Flieger etwas tiefer als es der Gleitweg-Strahl in dieser Entfernung erwarten lässt.
Das mag eine Erklärung für das unverantwortliche Verhalten - einmal MUC vom erntfernten Dachau gucken - sein.
Es bleibt aber das Versagen:
- Drohne zu weit weg
- Drohne viel zu hoch(?)
- Der Luftraum wurde nicht überwacht.
M. E. könnte eine Haftpflichtversicherung vor dem Kauf und Warnhinweise zu den Gefahren bei der Nutzung zumindest den leichtsinnigen Einsatz reduzieren. Unbelehrbare gibt es immer vgl. Strassenrennen...

P.S.: Wo steht explizit, bis zu welcher Höhe man eine Drohne ohne besondere Freigabe ausserhalb von Kontrollzonen/Flugplatzumgebungen betreiben darf? (Ich kann vielleicht eine Drohne nicht in 1,5 km Entferung sehen - aber andere?) Was sind "Flügen in größeren Höhen" (DFS)?


Dieser Beitrag wurde am 08.08.2016 01:20 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.08.2016 - 07:56 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Ich glaube schon, dass irgendeine Art der Zugangsbeschränkung sinnvoll wäre, da die Drohnenfliegerei anscheinend recht populär ist und eben nicht nur auf dem Modellflugplatz oder abgelegenen Äckern stattfindet.

Man kann auch mit ner Kalaschnikow rumballern, ist aber in D auch illegal...

Es ist interessant, dass Sie den Vergleich zu (il-)legalem Waffengebrauch ziehen – den hatte ich auch schon auf der Zunge; allerdings mit dem umgekehrten Schluss: der Blick übern Teich zeigt doch, dass unsere Waffengesetze geeignet sind, zumindest etwas mehr Sicherheit zu schaffen. Aber zurück zum Thema.
Was schlagen Sie denn in Bezug auf Drohnen und Modellflieger vor? Wollen Sie Modellflieger damit Waffenbesitzern (gesetzlich;-)) gleichstellen?
Mir persönlich würde es reichen, wenn in den Medien mal explizit auf die Illegalität dieses Tuns hingewiesen würde und man nicht auf Bildzeitungsniveau den nächsten Beinaheabsturz herbeireden würde..

Am Ende des Tages kann man nur hoffen, das 5kg UAVs eben keinen so großen Schaden verursachen, dass man von einem Totalverlust ausgehen muss.

Hoffen, dass es gut geht, kann allerdings nicht die Strategie für die Verkehrsfliegerei sein. ;-) Wenn man außerdem bedenkt, dass z.B. Vogelschlagversuche nur bis 3,6 kg gehen, muss man sich vielleicht nicht in allzu großer Sicherheit wiegen... Und ehrlich gesagt brauche ich keinen Totalverlust, um zu erkennen, dass eine Grenze überschritten ist: da reicht mir ein Triebwerksausfall oder eine zerbrochene Cockpitscheibe locker aus.
Zur Strategie in der Luftfahrt gehört aber auch eine echte Risikoanalyse. Alle halbe Jahr ein beinahe(!) Zusammenstoß ist mit eher täglichem Vogelschlag nicht ansatzweise zu vergleichen. Absolute Sicherheit wird es auch nie geben. Wenn so ein "Spielzeug" mal etwas macht, was der Operateur nicht will, könnte es ja Fliegern in die Quere kommen. Und ganz verbieten, möchte ich die Dinger nun auch nicht. Mal davon abgesehen, dass es eh zu spät dafür ist;-)

Das ist zwar eine etwas eigene Begriffsbestimmung, aber damit sind die "Drohnen"/Multikopter aus dem Spielzeugladen von Hinz und Kunz auch auf 30m innerhalb der Kontrollzone beschränkt. Und 1 Meile vor Touchdown sollte die Höhe im Anflug noch deutlich mehr als 60m über Grund betragen...

Danke für den Hinweis. Ich war tatsächlich vom größeren Gerät und 50m erlaubter Flughöhe ausgegangen. Warum die laterale Grenze allerdings nicht bei z.B. 5km (wie oben vorgeschlagen) gezogen worden ist, um wenigstens etwas mehr Puffer zu schaffen, bleibt mir schleierhaft. Ist es so wichtig, Drohnen möglichst nah an Flugplätzen aufsteigen lassen zu können?

Ich befürchte, dass es den meisten einfach gar nicht bewusst ist. Wahrscheinlich wollen die meisten einfach mal ausprobieren, was so geht... Egal, ob ein Flugplatz in der Nähe ist oder nicht...

Man könnte ja auch die Verkäufer verpflichten, die Registrierung und die Aufklärung zu übernehmen;-) Name, Perso, Seriennummer und Gesetzesbelehrung, Häkchen gesetzt, wie bei der Widerrufsbelehrung;-) Meinetwegen mit nem neuen Gewichtslimit von 2 kgs...

Aber da hab ich keine Ahnung, ob das überhaupt zulässig ist...
Beitrag vom 08.08.2016 - 08:03 Uhr
UserDigiflieger
User (1150 Beiträge)
Eine Drohne muss man nicht kaufen, man kann sie auch zusammenbasteln...
DJI's Phantom 4 steigt bis auf 6000m über NN, steigt mit bis 6 m/sek, sinkt bis zu 4 m/sek und ist auch bis zu 20/sek schnell - allerdings alles im Sportmodus.
Die Drohne war ca. 30 km vom Pistenanfang entfernt. Da der ILS aber von unten angeflogen wird, sind die Flieger etwas tiefer als es der Gleitweg-Strahl in dieser Entfernung erwarten lässt.
Das mag eine Erklärung für das unverantwortliche Verhalten - einmal MUC vom erntfernten Dachau gucken - sein.
Es bleibt aber das Versagen:
- Drohne zu weit weg
- Drohne viel zu hoch(?)
- Der Luftraum wurde nicht überwacht.
M. E. könnte eine Haftpflichtversicherung vor dem Kauf und Warnhinweise zu den Gefahren bei der Nutzung zumindest den leichtsinnigen Einsatz reduzieren. Unbelehrbare gibt es immer vgl. Strassenrennen...

P.S.: Wo steht explizit, bis zu welcher Höhe man eine Drohne ohne besondere Freigabe ausserhalb von Kontrollzonen/Flugplatzumgebungen betreiben darf? (Ich kann vielleicht eine Drohne nicht in 1,5 km Entferung sehen - aber andere?) Was sind "Flügen in größeren Höhen" (DFS)?

Letztendlich ist das in den verschieden Luftfahrtgesetzen geregelt. LuftVO z.B. und eben dann noch in den NfL (Nachrichten für Luftfahrer) die auch zu befolgen sind. Zur Teilhabe am Luftverkehr macht man eben normalerweise in irgendeiner Art eine Flugschulung und einen Flugschein. Das ist wohl leider heutzutage nicht mehr mit einer einfachen Broschüre zu erschlagen und würde die Spezies der unverantwortlichen Drohnenbetreiber wohl auch nicht davon abhalten trotz dessen Mist zu bauen.
Grundsätzlich kann man in unkontrollierten Lufträumen so ziemlich machen, was man möchte, wenn man die grundsätzlichen Vorgaben (z.B. auf Sicht fliegen) einhält. Dort würden dann auch Drohnen nur wenigen Beschränkungen unterliegen... (Eben so etwas wie nur in Sichtweite fliegen, usw.) Das gilt aber tatsächlich auch schon heute für den "normalen" Modellflieger...
Beitrag vom 08.08.2016 - 09:38 Uhr
UserDubi
User (9 Beiträge)
Was schlagen Sie denn in Bezug auf Drohnen und Modellflieger vor? Wollen Sie Modellflieger damit Waffenbesitzern (gesetzlich;-)) gleichstellen?

Das ist vielleicht nicht ganz der richtige Weg, aber die von Ihnen genannte Registrierung sowie Verpflichtung zur Aufklärung durch den Verkäufer und der von der VC längst geforderte Drohnenführerschein könnten ein Anfang sein.

Zur Strategie in der Luftfahrt gehört aber auch eine echte Risikoanalyse. Alle halbe Jahr ein beinahe(!) Zusammenstoß ist mit eher täglichem Vogelschlag nicht ansatzweise zu vergleichen. Absolute Sicherheit wird es auch nie geben. Wenn so ein "Spielzeug" mal etwas macht, was der Operateur nicht will, könnte es ja Fliegern in die Quere kommen. Und ganz verbieten, möchte ich die Dinger nun auch nicht. Mal davon abgesehen, dass es eh zu spät dafür ist;-)

Das stimmt, allerdings ist das Problem, dass die Gefährdung durch Drohnen zum Vogelschlagrisiko hinzu kommt und dieses nicht ersetzt. :-D Außerdem ist bei den Vögeln im Gegensatz zu den Drohnen nicht zu befürchten, dass sich die Zahl in den nächsten Jahren vervielfacht.
Ganz nüchtern betrachtet ist es doch so: Wenn das operationelle Restrisiko unter eine bestimmte, verschwindend kleine Schwelle gedrückt werden soll, hilft es durchaus, wenn Situationen wie die hier beschriebene eben nicht dreimal innerhalb eines guten Jahres (+ Dunkelziffer) allein in Europa auftreten, sondern vielleicht nur einmal; bzw. – etwas weiter gedacht – nicht zehn-, zwanzigmal, sondern nur dreimal... Vielleicht muss man ja auch gar nicht ausprobieren, wieviele Versuche es braucht, bis es tatsächlich zu einer Kollision kommt.
Insofern wäre aus meiner Sicht einiges gewonnen, wenn es gelänge, die Verfügbarkeit einzuschränken. Während den eingefleischten, selbstbauenden Fan sicherlich nichts auf der Welt davon abhalten kann und soll, seine Drohne aufsteigen zu lassen und freilich auch die kommerzielle Nutzung auf dem Vormarsch ist, würden viele Sonntagsdrohnenflieger eventuell größeren Aufwand bzw. die Illegalität womöglich scheuen.
Beitrag vom 08.08.2016 - 09:48 Uhr
Userfbwlaie
User (4898 Beiträge)
5400 ft Höhe? Da war doch was....
Meist fliegt man doch mit Transponder, um gesehen zu werden - auch noch in der Platzrunde!
Die Luftfahrzeuge/Drohnen müssen doch ab 5000 ft bzw. 3500 ft agl mit eingeschaltetem Transponder genutzt werden...
Die DFS sollte doch mal ihre Drohnen-Seite überdenken. Die Karten zu München ist doch unzureichend, wenn eine bessere Drohne mit 6m/sec steigen kann. Da ist man u. U. in 30 km Entfernung von EDDM mitten im Flugverkehr!
Ab 1000ft über Grund ist doch schon normaler Flugverkehr zulässig. Die Platzrunden befinden sich oft in 800 ft über Grund. Sind sie immer innerhalb von 1,5 km Abstand zum Flugplatz/Verkherslandeplatz?


Dieser Beitrag wurde am 08.08.2016 10:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 08.08.2016 - 11:35 Uhr
UserFW 190
User (2119 Beiträge)


P.S.: Wo steht explizit, bis zu welcher Höhe man eine Drohne ohne besondere Freigabe ausserhalb von Kontrollzonen/Flugplatzumgebungen betreiben darf? (Ich kann vielleicht eine Drohne nicht in 1,5 km Entferung sehen - aber andere?) Was sind "Flügen in größeren Höhen" (DFS)?

Hier:
 http://www.motorschirm-muensterland.de/cms/upload/pdf/DieLuftraumstrukturDeutschlands-ausLuftverkehrsordnung.pdf

Bei 2.500 Fuss = rd. 750m ist absolut Schluss! Ab 5kg (Masse) Gewicht darf nur Plätzen mit einer Aufstiegserlaubnis gestartet werden. Rund um Flugplätze gibt es die Kontrollzonen mit erheblichen Einschränkungen.

Da Handlungen gegen das Luftrecht mit hohen Strafen belegt sind, würde es vielleicht schon mal für den ersten Ansatz reichen die Drohnen Besitzer aufzuklären in den einschlägigen reisserischen Berichten. Und erst recht sollten in der Betriebsanleitung die Warnungen eindeutig und massiv sein.
Beitrag vom 08.08.2016 - 12:52 Uhr
User-wolf-
User (125 Beiträge)
Eine Drohne muss man nicht kaufen, man kann sie auch zusammenbasteln...
DJI's Phantom 4 steigt bis auf 6000m über NN, steigt mit bis 6 m/sek, sinkt bis zu 4 m/sek und ist auch bis zu 20/sek schnell - allerdings alles im Sportmodus.

Nur interessehalber wüsste ich schon gern, wie gut der Kollisionsschutz der Phantom 4 ist.

Was passiert bei der (illegalen) Annäherung an ein anderes Flugobjekt?
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