Community / / Bund haftet bei überlanger Wartezei...

Beitrag 1 - 3 von 3
Beitrag vom 03.02.2022 - 23:09 Uhr
Usersapato
User (85 Beiträge)
Und? Könnte man das noch weiter ausführen? Wieviel Entschädigung bekommen die beiden Frauen? Wer trägt die Beweislast? Wer zahlt genau? Das ist ja wohl eine wahrlich interessante Entwicklung und sollte genauer beleuchtet werden.
Beitrag vom 05.02.2022 - 11:08 Uhr
Userpattyofficer
User (40 Beiträge)
Und? Könnte man das noch weiter ausführen? Wieviel Entschädigung bekommen die beiden Frauen? Wer trägt die Beweislast? Wer zahlt genau? Das ist ja wohl eine wahrlich interessante Entwicklung und sollte genauer beleuchtet werden.
Ich habe gerade gegoogelt, laut einer Webseite von dem Land Hessen sollen weitere Informationen in den naechsten Tagen erfolgen.Enfach mal mit dem Aktenzeichen googeln.
Beitrag vom 06.02.2022 - 14:55 Uhr
UserAdvocatur-Wiesba..
Advocatur Wiesbaden
User (10 Beiträge)
Ich kann hier nähere Informationen erteilen, denn ich bin der Klägervertreter, der die beiden Klägerinnen vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Frankfurt vertreten hat. Die beiden Damen haben nachdem sie ihren Flug verpasst haben, einen Ersatzflug gebucht und sind mit einer anderen Fluggesellschaft am selben Tag zum gebuchten Ziel geflogen. Exakt die Mehrkosten für die weiteren Flugtickets waren Gegenstand der Klage und wurden zugesprochen. Beweisbelastet für alle anspruchsbegründende Tatsachen sind wie immer die Kläger, so auch hier. Es war also Vortrag dazu notwendig (der auch bewiesen werden musste), dass sich die Fluggäste rechtzeitig zur Sicherheitskontrolle begeben haben und dass dort großes Passagieraufkommen war und dass die Wartezeit zwischen den Anstellen an die Reihe wartender Passagiere bis zum Abschluss der Sicherheitskontrolle unangemessen lang war. Da glücklicherweise der Vortrag sehr detailliert gehalten werden konnte und eine überzeugende Beweisführung möglich war, konnten wir das Gericht von dem Bestehen des Anspruchs überzeugen.
Da glücklicherweise der Vortrag sehr detailliert gehalten werden konnte und eine überzeugende Beweisführung möglich war, konnten wir das Gericht von dem Bestehen des Anspruchs überzeugen.
Unser " Kontrahent" Im Verfahren war ein Polizeihauptkommissar der Bundespolizei, der sich im Verfahren stets äußerst fair und sachlich verhalten hat. Schließlich ging es im Verfahren nur darum, den wahren Sachverhalt festzustellen und dem Gericht zur Kenntnis zu bringen.