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Beitrag vom 06.07.2016 - 15:48 Uhr
UserTheObserver
User (6 Beiträge)
Im Sinne eines fairen Wettbewerbs ist das ein richtiger Schritt. Ich hoffe Ryanair muss Mrd. an Steuern und Sozialabgaben nachbezahlen. Mir tut das Kabinenpersonal mit den Mini-Gehältern leid.
Beitrag vom 06.07.2016 - 16:48 Uhr
UserFueltonoiseconve..
Pilot
User (21 Beiträge)
"Ryanair erklärte in einem Statement, das Unternehmen selbst sei nicht von den Ermittlungen betroffen. Das Unternehmen verlange von allen angestellten und vertraglich gebundenen Piloten, ihre Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden zu erfüllen und werde die Behörden bei ihren Ermittlungen unterstützen."


Allein dieses Statement bringt mich auf die Palme und ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Ryanair Piloten, der unter diesen verbrecherischen Bedingungen dort fliegt, weil dort angestellt kann man es ja nicht nennen!
Beitrag vom 06.07.2016 - 17:07 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
Ist da Ryanair nicht unvollständig zitiert worden?
Nur die Piloten... und nicht die Personalbeschaffer?
Beitrag vom 06.07.2016 - 18:40 Uhr
UserLunte
User (387 Beiträge)
Immer das selbe,wenn Unregelmäßigkeiten dann müßte sowas am nächsten Tag auffliegen und nicht nach Monaten und länger ....
da stinkt zum Himmel
Beitrag vom 06.07.2016 - 23:43 Uhr
UserLH830
👮👮👮
User (629 Beiträge)
Zunächst einmal müssen Unregelmäßigkeiten erwiesen sein. Ein paar Behauptungen alleine sind etwas zu mager.
Beitrag vom 07.07.2016 - 07:07 Uhr
Userkairuss
User (82 Beiträge)
Die VC hatte ja zuletzt argumentiert, dass im Cockpit der Ryanair mittlerweile bessere Beschäftigungsbedingungen herrschen als bei der LH. Dann kann ja an dieser Geschichte nix dran sein, nicht wahr, Herr Phillips?
Beitrag vom 07.07.2016 - 09:04 Uhr
Userchris7891
User (809 Beiträge)
Die VC hatte ja zuletzt argumentiert, dass im Cockpit der Ryanair mittlerweile bessere Beschäftigungsbedingungen herrschen als bei der LH. Dann kann ja an dieser Geschichte nix dran sein, nicht wahr, Herr Phillips?

Wenn da war von Easyjet die Rede.
Beitrag vom 08.07.2016 - 14:39 Uhr
Userwenigflieger
User (36 Beiträge)
Ich habe mich schon gewundert, daß die FKS da nicht schon lange reingegrätscht ist. Daß bei Ryanair jede Menge Scheinselbtändige im Cockpit arbeiten, war ja quasi öffentlich bekannt. Wenn ein Airlinesprecher jetzt betont, daß nur gegen Personaldienstleister ermittelt wird, ist das schon mehr als scheinheilig. Diese Minifirmen dienen ja nur der Umgehung der Vorschriften zur Scheinselbständigkeit.

Und wenn Herr O'Leary vor ein paar Wochen im Interview damit prahlt, daß ein Pilot bei Ryan Air 70.000,- € "verdient", aber genau weiß, daß diese Zahl nur der mögliche Umsatz eines (Schein-)Selbständigen mit Ryanair ist, kann ich mir eine gewisse Genugtuung nur schwer verkneifen, wenn die Ermittlungen sich irgendwann auch gegen die Verantwortlichen bei Ryanair richten sollten.
Beitrag vom 10.07.2016 - 16:31 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Am nächsten Tag wird in D so schnell kein Urteil gefällt. Gott sei Dank. Die Ermittlungen laufen seit 2 Jahren, so eindeutig und einfach scheint die Sachlage wohl nicht zu sein. Egal, ob einem das gefällt oder nicht, aber wenn es möglich ist und rechtens, dann wird man das feststellen, oder eben das Gegenteil und entsprechend handeln. Mit einer einfachen und legalen Ein Personen GmbH wäre man legal ohnehin aus dem Schneider, aber man wollte es wohl einfacher und hat es jetzt komplizierter. Mein Mitleid für die Mitarbeiter hält sich da in Grenzen. Es braucht ja immer Zwei zum tanzen.

Ryan hält sich zurück, und das zu Recht. Jeder, der bei einer größeren Firma als Freelancer arbeitet, hat einen Passus im Vertrag, dass er sich nach Recht und Gesezt richten muss was die Scheinselbstständigkeit angeht. Wenn es Leute gibt, die sich auf solche Konstrukte einlassen, Pech gehabt. Wenn es denn illegal ist.
Beitrag vom 10.07.2016 - 18:14 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
Vor ein paar Jahren hatte ich bei SPON ein Bericht über niederländiische Ryanair Piloten gesehen. Die waren ganz verzweifelt, weil Ryanauir keine SV für sie bezahlte. Es klang alles recht traurig - von Selbstständigkeit etc. wurde aber nichts gesagt bzw. kamm bei mir nicht an...
Ryanair kann sich wohl nicht ganz zurücklehnen, weil doch die Betriebspläne meist keine weiteren Beschäftigungen zulassen. Zumindest in D muss sich Ryanair an das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz halten. Dann müssen die Checks immer über den Vermittler geregelt werden!
Wie man die Postion der "zwischengeschalteten Dienstleister" (ggf. Brookfield Aviation oder McGinley Aviation) einschätzen kann oder gar muss, überlass ich lieber den Juristen.
Norwegian treibt es z.Z. wohl etwas bunter - solang nicht zuviele Norweger davon betroffen sind?
Ob man sich damit auf die Dauer den Pilotennachwuchs erhalten kann?
Beitrag vom 10.07.2016 - 20:56 Uhr
UserEricM
User (5501 Beiträge)
Egal, ob einem das gefällt oder nicht, aber wenn es möglich ist und rechtens, dann wird man das feststellen, oder eben das Gegenteil und entsprechend handeln.

Richtig.

Mit einer einfachen und legalen Ein Personen GmbH wäre man legal ohnehin aus dem Schneider,

In Bezug auf Scheinselbständigkeit? Nein.

Ryan hält sich zurück, und das zu Recht.

"Recht" ist in dem Zusammenhang ein sehr dehnbarer Begriff...

Jeder, der bei einer größeren Firma als Freelancer arbeitet, hat einen Passus im Vertrag, dass er sich nach Recht und Gesezt richten muss was die Scheinselbstständigkeit angeht. Wenn es Leute gibt, die sich auf solche Konstrukte einlassen, Pech gehabt.

Der Passus schützt aber nicht den Auftraggeber...
Die Sache kann Ryanair daher doch ziemlich hart treffen, da hat dann nicht nur der Arbeitmehmer "Pech gehabt".
Zudem basieren die Kalkulationen bei Ryanair auf den rechtlich fraglichen Steuerspar-Modellen. Wenn sie mittelfristig ihren Arbeitnehmern (die ja angeblich keine sind) plötzlich mehr zahlen müssen um Steuern und Abgaben auszugleichen, können sie uU die Konkurrenz nicht mehr so gut mit Dumping-Preisen unter Druck setzen.

Richtig lustig wird es, wenn für mehrere Jahre nachträglich Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Hier hilft dann auch eine mögliche Insolvenz des Vermittlers nicht mehr unbedingt.
Für entsprechende Gesetze haben reihenweise pleite gehende Baufirmen in der Vergangenheit gesorgt.
Beitrag vom 11.07.2016 - 10:12 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Mit einer einfachen und legalen Ein Personen GmbH wäre man legal ohnehin aus dem Schneider,

In Bezug auf Scheinselbständigkeit? Nein.

Ich bn kein Wirtschaftsjurist und kann mich hier nur auf die Meinungen der Unternehmensberater in meinem Freundeskreis berufen. Danach geht es. Wobei es sich hier nicht um eine Befreiung von den Sozalbeiträgen geht. Der Geschäftsführer der GmbH bezieht ja ein Gehalt, darauf werden die Abgaben natürlich fällig. Nur muss die GmbH das machen, nicht der Käufer der Leistung.

Ryan hält sich zurück, und das zu Recht.

"Recht" ist in dem Zusammenhang ein sehr dehnbarer Begriff...

Ich glaube genau darum geht es hier in der Diskussion. Das man aus persönlicher Meinung (habe ich gar nix gegen, sehe das ähnlich wie Sie, nur nützt es nichts wenn die Lage möglicherweise eine Andere ist) den Begriff dehnt. Allerdings dehnen die Ermittler hier nichts, deswegen dauern die Ermittlungen ja so lange (2 Jahre+)

Jeder, der bei einer größeren Firma als Freelancer arbeitet, hat einen Passus im Vertrag, dass er sich nach Recht und Gesezt richten muss was die Scheinselbstständigkeit angeht. Wenn es Leute gibt, die sich auf solche Konstrukte einlassen, Pech gehabt.

Der Passus schützt aber nicht den Auftraggeber...
Die Sache kann Ryanair daher doch ziemlich hart treffen, da hat dann nicht nur der Arbeitmehmer "Pech gehabt".

Das ist richtig. Aber wen es trifft ist ja noch offen.

Zudem basieren die Kalkulationen bei Ryanair auf den rechtlich fraglichen Steuerspar-Modellen. Wenn sie mittelfristig ihren Arbeitnehmern (die ja angeblich keine sind) plötzlich mehr zahlen müssen um Steuern und Abgaben auszugleichen, können sie uU die Konkurrenz nicht mehr so gut mit Dumping-Preisen unter Druck setzen.

Richtig lustig wird es, wenn für mehrere Jahre nachträglich Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Hier hilft dann auch eine mögliche Insolvenz des Vermittlers nicht mehr unbedingt.

Steuern sind wohl nicht das Problem. Das mit der Insolvenz wäre auch meine Idee gewesen. Warum soll das nicht klappen? Firma XY ist ein Personaldienstleister bei dem man Personal bezieht. Gibt es Beispiele, wo die Auftragerteilende Firma mit in die Haftung geht? Wäre mir neu, aber wie gesagt, da bin ich nicht der Fachmann. Aber das Modell der Personaldienstleister ist ja nicht ungewöhnlich oder neu.

Für entsprechende Gesetze haben reihenweise pleite gehende Baufirmen in der Vergangenheit gesorgt.
Ja, aber hier ging es um die Aufsplittung in zahlreiche Unteraufträge mit Vergabe an die Subs, die dann Selbstständig waren aber eben keine GmbHs und noch einige andere Punkte die aber bei Ryan nicht zum tragen kommen.

Aber man ist dran, jetzt heißt es abwarten.

Dieser Beitrag wurde am 11.07.2016 10:25 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.07.2016 - 11:51 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
Erst wenn Ryanair nachweisen kann, dass die Piloten auch bei anderen Unternehmen arbeiten können, ist die Firma aus dem Schneider.
Das Konstrukt Ryanair-"Aviationpartner"-IchGmbH ist doch alles andere als überzeugend.
Weiss jemand, wofür genau diese Avitionpartner benötigt werden?
(Natürlich kann Ryanair darauf bestehen, dass bestimmte Tätigkeiten nur von Personen aus einem Sub-Sub-Arbeitnernehmerverhältnis ausgeführt werden!)
Geht es nur darum, die AN-Position zu schwächen und für billiges Geld abrufbereite Piloten zu haben?
Beitrag vom 11.07.2016 - 15:55 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
Erst wenn Ryanair nachweisen kann, dass die Piloten auch bei anderen Unternehmen arbeiten können, ist die Firma aus dem Schneider.
So einfach ist es dann doch nicht. Da gibt es einen Katalog mit Bedingungen und selbst wenn nur wenige davon nicht erfüllt sind klappt das nicht.
Das Konstrukt Ryanair-"Aviationpartner"-IchGmbH ist doch alles andere als überzeugend.
Muss ja nur einer überzeugt sein, die Finanzverwaltung.
Weiss jemand, wofür genau diese Avitionpartner benötigt werden?
(Natürlich kann Ryanair darauf bestehen, dass bestimmte Tätigkeiten nur von Personen aus einem Sub-Sub-Arbeitnernehmerverhältnis ausgeführt werden!)
Der normale Freiberufler spielt hier keine Rolle. Das Konstrukt ist viel komplizierter und vielschichtiger. Mich würde es freuen wenn man mit dem selben Elan sich um die selbstständigen Paketzusteller kämpfen würde. Hier ist die Situation eindeutiger.
Geht es nur darum, die AN-Position zu schwächen und für billiges Geld abrufbereite Piloten zu haben?
Die AN Position ist egal. Es geht darum günstiges Personal zu haben UND das unternehmerische Risiko auf den AN abzuwälzen.
Beitrag vom 11.07.2016 - 19:08 Uhr
Userfbwlaie
User (4893 Beiträge)
@gpower,

im Prinzip wird das Arbeitsrecht ausgelotet.
Es wird aber auch "normal" eingestellt...
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