Community / / Etihad schreibt Air-Berlin-Codeshare...

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Beitrag vom 28.10.2015 - 18:02 Uhr
UserSENflyer
User (218 Beiträge)
Was mir nicht klar ist:
Problem ist doch, dass EY keine AB Tickets auf den Strecken nach TXL und STR (geflogen durch AB mit AB Metall) vermarkten darf.
Warum leitet EY dann nicht die Buchungsanfragen auf die EY Website - von z.B. einem Kunden aus Australien, der SYD-AUH-TXL fliegen will - auf die AB Website um und stellt das Ticket auf AB Ticketstock aus?
Danke
Beitrag vom 28.10.2015 - 18:21 Uhr
UserA345
User (759 Beiträge)
EY will die Strecken mit eigener Flugnummer verkaufen - Codeshare. Problemlos könnte man auf den betroffenen Strecken auf Interline Tickets umstellen, dann geht aber die EY Flugnummer verloren, und das will EY um jeden Preis vermeiden.
Beitrag vom 28.10.2015 - 18:53 Uhr
Userdacno1982
User (35 Beiträge)
@senflyer

Könnte mir vorstellen, das dass rechtlich gesehen genauso unzulässig ist. Außerdem organisatorisch schwierig.

Generell bin ich schon der Meinung, das man airberlin zur Liebe neu verhandeln sollte.
Die ganze Diskussion um die Arab-Carrier entspricht irgendwie nicht meiner Vorstellung von freier Marktwirtschaft. Es wird immer wieder Behauptet, das unzulässige Subventionen geflossen wären, habe aber noch nicht gehört das es dafür stichhaltige Beweise gibt.
Durch den Kauf von Flugzeugen im großen Stil verschaffen sich die Araber Rabatte, ähnlich wie ryanair.
Kündigungsschutz, nennenswerte Sozialleistungen, und die Lohnbesteuerung sind Fremdwörter in den Emiraten, aber wohl auch in vielen anderen Ländern auf der Welt, die Fluggesellschaften haben. Diese Regeln gelten aber für alle Unternehmen im jeweiligen Emirat, also in dem Sinn keine unrechtmäßige Bevorzugung.
Hätte z.B. Emirates nicht in großem Stil A380 eingekauft, wäre das ganze Projekt erst Recht ein finanzieller Flop für Airbus geworden. Jetzt werden dadurch Arbeitsplätze bei uns gesichert und die A380 hat die Chance zumindest auf eine schwarze Null zu kommen.

Mich würde mal interessieren, ob die Bundesregierung ihre neuen Regierungsflugzeuge, die bei Lufthansa gebraucht erworben hat und Ausgestattet wurden, über eine europaweite Ausschreibung hat laufen lassen. Oder einfach direkt bei LH gekauft ?
Die A340 sind Ladenhüter und so gut wie unverkäuflich. Wäre auch interessant zu Erfahren, was dafür bezahlt wurde. Gibt es Wartungsverträge ? Ausgeschrieben ?
Beitrag vom 28.10.2015 - 19:43 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
@senflyer

Könnte mir vorstellen, das dass rechtlich gesehen genauso unzulässig ist. Außerdem organisatorisch schwierig.

Generell bin ich schon der Meinung, das man airberlin zur Liebe neu verhandeln sollte.
Die ganze Diskussion um die Arab-Carrier entspricht irgendwie nicht meiner Vorstellung von freier Marktwirtschaft. Es wird immer wieder Behauptet, das unzulässige Subventionen geflossen wären, habe aber noch nicht gehört das es dafür stichhaltige Beweise gibt.
Durch den Kauf von Flugzeugen im großen Stil verschaffen sich die Araber Rabatte, ähnlich wie ryanair.
Kündigungsschutz, nennenswerte Sozialleistungen, und die Lohnbesteuerung sind Fremdwörter in den Emiraten, aber wohl auch in vielen anderen Ländern auf der Welt, die Fluggesellschaften haben. Diese Regeln gelten aber für alle Unternehmen im jeweiligen Emirat, also in dem Sinn keine unrechtmäßige Bevorzugung.
Hätte z.B. Emirates nicht in großem Stil A380 eingekauft, wäre das ganze Projekt erst Recht ein finanzieller Flop für Airbus geworden. Jetzt werden dadurch Arbeitsplätze bei uns gesichert und die A380 hat die Chance zumindest auf eine schwarze Null zu kommen.

Wir leben aber nicht in einer freien Marktwirtschaft.

Unsere Wirtschaftsform nennt sich soziale Marktwirtschaft und damit sind wir bisher sehr gut gefahren.
Es gibt Dinge wie Sozialstandarts, freien Wettbewerb zu selben Bedingungen, Steuern, faire Loehne, Gewerkschaften, etc...

Und in der Luftfahrt ist es ganz einfach:
Nicht jeder darf ueberall hinfliegen, sondern Landerechte sind ein hoheitliches Gut eines souveraenen Staates.
Es haben sich daher bilaterale Abkommen bewaehrt, die zwischen zwei Staaten ausgehandelt werden.
AB & Ethiad verstossen mit den Flugnummern offensichtlich gegen diese Abkommen.

Ich frage mich warum hier ein offensichtlicher Rechtsburch zulasten der dt. Wettbewerber von AB und Ethiad gedultet bzw. genehmigt wird?

Wirtschaftspolitische Intressen wie Absaetze der Flugzeugindustrie duerfen dabei keine Rolle spielen.

UNd open skies ist hier nicht, weil es eben zwischen der EU und den USA gilt.

Eigentlich laesst sowohl die Logik als auch die rechtsstaatlichkeit keine zwei Meinungen zu.
Beitrag vom 28.10.2015 - 22:51 Uhr
UserHurzPurz
User (283 Beiträge)
Ich frage mich warum hier ein offensichtlicher Rechtsburch zulasten der dt. Wettbewerber von AB und Ethiad gedultet bzw. genehmigt wird?

Wirtschaftspolitische Intressen wie Absaetze der Flugzeugindustrie duerfen dabei keine Rolle spielen.

Das ist in mehrfacher Hinsicht Unsinn. Zum einen hat das Luftfahrtbundesamt die Codes-Shares bisher genehmigt. Nicht einmal, nicht zweimal, nicht .., gleich sieben mal. Und nun, bei unstrittig unveränderten rechtlichen Rahmenbedingungen (im Wesentliches unveränderter bilateraler Vertrag mit den UAE) kommt das selbe Amt plötzlich zu einer gegenteiligen Rechtsauslegung. Das ist natürlich hochgradig fragwürdig und so etwas findet auch jedes Gericht immer hochgradig fragwürdig - das riecht juristisch betrachtet nach Willkür. Das Luftfahrtbundesamt muss erst einmal plausibel erklären, warum es denn gleich sieben Mal eine nun angeblich rechtswidrige Entscheidung getroffen hat. Dass in der einstweiligen Verfügung zugunsten von AB/Etihad entschieden wurden, ist auch ein Indiz, das deren Position nicht so schlecht ist. Und schon gar nicht ist es der "offensichtliche Rechtsbruch" den Sie hier herbeifabulieren möchten. Eine einstweilige Verfügung ist keine Entscheidung in der Hauptsache. Aber wenn es gar keine Indizien für die Position von AB/Etihad gäbe, hätte das Gericht der einstweiligen Verfügung nicht statt gegeben.

Der andere Punkt ist natürlich Wirtschaftspolitik. Gerade Deutschland setzt seine Wirtschaftsmacht mittlerweile ein, um seine Interessen durchzudrücken. Die USA, China, usw. machen das nicht anders. Auch die UAE dürfen das im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Volkswirtschaftlich betrachtet machen wir extrem gute Geschäfte mit den Emiraten - gerade bei Flugzeugbestellungen. Der "Schaden", der Lufthansa durch die Etihad-Codeshares zugefügt wird, ist geradezu lächerlich dagegen. das auf's Spiel zu setzen, nur damit Lufthansa 2 Mio mehr Gewinn macht, wäre wirtschaftspolitisch unfassbar dämlich.

Und der zweite Punkte in Sachen Wirtschaftspolitik ist das Überleben von Air Berlin. Gibt es die Codeshares nicht mehr, so verliert AB wahrscheinlich seinen strategischen Wert für Etihad und Etihad wird nicht mehr bereit sein, weiter die Verluste bei AB auszugleichen. Für die Routen Düsseldorf, Frankfurt und München nach Abu Dhabi braucht Etihad keine Codeshares mit AB. Diese Flughäfen darf Etihad beliebig oft selbst anfliegen. Dann hat Etihad auch endlich ein einheitliches Produkt und muss nicht mehr die Qualitätsunterschiede bei AB erklären. AB-Chef Pichler hat gerade händeringend versucht, im Rahmen der AB-Sanierung neue Investoren für AB zu finden. Er hat keinen Einzigen gefunden. Steigt Etihad aus, ist Air Berlin mit einiger Wahrscheinlichkeit pleite. Über 8.000 Arbeitsplätze gehen flöten und Lufthansa wird davon auch nicht profitieren. Viele AB-Routen werden Ryanair und Easyjet übernehmen und die werden Lufthansa/Germanwings/Euwowings erheblich mehr zusetzen als Air Berlin.
Beitrag vom 29.10.2015 - 10:12 Uhr
Userrsa59
User (12 Beiträge)
Es geht hier wohl kaum um wirklich unrechtmäßiges Handeln, weder beim CodeSharing noch um unverhältnismäßige Subventionierung. Beide Handlungen wären bei eindeutigerf Unrechtmäßigkeit durch das Gericht ohne Probleme untersagt worden. Hier läßt die einmal mehr, sehr
windige Verordnungsregelung unserer politisch gesteuerten Bürokratie ein Schlupfloch offen, das geschickt genutzt worden ist und sicherlich weiter genutzt wird. Warum sollte es erst mehrfach genehmigt und dann plötzlich untersagt werden, wenn es nicht ausschließlich der Willkür entpringt. Hier ist die Bürokratie von interessensgeplagter Wirtschaft auf die Piste geschickt worden, lange nachdem sie gespannt hat, vor welchem Wagen sie nun trabt. Ausschließlich ein Beweis dafür, das bayrische Hafflinger nicht die schlauesten sind ...
Beitrag vom 29.10.2015 - 10:47 Uhr
Userfbwlaie
User (4895 Beiträge)
Fehlerhafte oder zweifelhafte Rechstauslegen ist doch kein Grund, das Codesharing-Abkommen nicht in Frage zu stellen.
Unter Mehdorn hatte EY zunächst nur einen 30%igen Anteil an AB. Jetzt ist AB faktisch eine Tochter von EY...
Beitrag vom 29.10.2015 - 10:57 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
@ Guido3
Ich spare mir das Zitat, sonst wird es so lang.

Eine Behoerde wie das LBA agiert ja nicht im Luftleeren Raum, sie ist ja nur ausfuehrend, nicht gesetzgeben.

Wenn diese Behoerde nun auf Grundlage eines Abkommens gehandelt hat, dabei aber gegen dieses Abkommen einiseitig verstossen hat, wie soll sie handeln?
Dieses (offensichtlich) nicht durch eine rechtliche Grundlage gedeckte handeln weiterhin genehmigen oder endlich geltendes recht auch um- & durchsetzen?

Der Fehler liegt m.E. nicht in der akutellen Verweigerung, sondern in der gernerellen Genehmigung dieser Routen at all.

Den Schaden tragen natuerlich Airlines, i.B. die LH .
Der wirtschaftliche Schaden ist nicht vorhanden, ein System wie unseres reagiert sehr gut auf eine Marktbereinigung.
Bei der AB moegen ein paar Jobs wegfallen, aber da sich die Wettbewerbssituation der Konkurrenten sofort verbessert, koennen diese effizienteren Airlines sofort wachsen und die Jobs sowie FLugzeuge uebernehmen.

Und klar, auch wenn FR davon profitiert und am Ende einiges an Geschaeft macht,so profitiert unsere Wirthschaft doch, sie kann sich Berreinigen und die Produktionsfaktoren besser/effizienter nutzen.

Momentan wird AB doch nur als Zubringer mit arabsichem Geld am Leben gehalten, damit wird Wertschoepfung aus Deutschland heraus nach Abu Dabi verlagert.
Volkswirtschaftlich gesehen ist die aktuelle Sitatuon keine gute.

FR und MOL spekulieren imo bereits auf eine Existenzkrise bei AB, nicht umsonst stellen sie sich geraden in SXF neu auf.

Man muss es einfach auch mal so betrachten: Wieso verschwindet ein Unternehmen das wie AB operativ seit 8 Jahren Verluste schreibt, inzwischen fast 1 Mrd. negatives EK hat und eigentlich schon eine Weile keine Daseinsberechtigung mehr hat, nicht vom Markt?

Der Nutzen fuer Ethiad muss doch sein, das AB bei Ethiad fuer mehr Umsatz & Gewinn sorgt, als es Geld verbrennt.
Beitrag vom 29.10.2015 - 12:46 Uhr
UserHurzPurz
User (283 Beiträge)
Wenn diese Behoerde nun auf Grundlage eines Abkommens gehandelt hat, dabei aber gegen dieses Abkommen einiseitig verstossen hat, wie soll sie handeln?
Dieses (offensichtlich) nicht durch eine rechtliche Grundlage gedeckte handeln weiterhin genehmigen oder endlich geltendes recht auch um- & durchsetzen?

Sie stellen das immer wieder als Fakt dar, dass die bisherigen Genehmigungen der Codeshares ein Rechtsbruch waren. Nur ist das überhaupt kein Fakt. Es gibt keine abschließende, rechtliche Beurteilung. Diese werden Gerichte vornehmen.

Bei der AB moegen ein paar Jobs wegfallen, aber da sich die Wettbewerbssituation der Konkurrenten sofort verbessert, koennen diese effizienteren Airlines sofort wachsen und die Jobs sowie FLugzeuge uebernehmen.

Ja natürlich werden die AB-Strecken nicht ersatzlos wegfallen, sondern in großer Mehrheit zukünftig von anderen Airlines betrieben werden. Nur dass die Jobs dann mehrheitlich nicht mehr in Deutschland sondern im Ausland sind.

Volkswirtschaftlich gesehen ist die aktuelle Sitatuon keine gute.
Man muss es einfach auch mal so betrachten: Wieso verschwindet ein Unternehmen das wie AB operativ seit 8 Jahren Verluste schreibt, inzwischen fast 1 Mrd. negatives EK hat und eigentlich schon eine Weile keine Daseinsberechtigung mehr hat, nicht vom Markt?

Wenn Sie sagen würden, dass die aktuelle Situation marktwirtschaftlich keine gute Situation ist, dann müsste man zustimmen. Aber volkswirtschaftlich ist die aktuelle Situation unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens weitaus besser, als ein Ausscheiden der deutschen Airline aus dem Markt. Volkswirtschaftlich betrachtet fließen der deutschen Wirtschaft Subventionen aus den UAE zu. Schön bescheuert von den UAE könnte man da sagen. Die positiven Effekte des marktwirtschaftlich nicht lebensfähigen Unternehmens Air Berlins stellen sich seit Jahren in Deutschland ein. Die negativen Effekte laufen in Abu Dhabi auf. Volkswirtschaftlich super für deutschland. Und Sie selbst haben im vorherigen Posting ausgeführt, dass Deutschland aber eben keine reine, freie Marktwirtschaft sondern eine soziale Marktwirtschaft ist. Und nun wollen Sie für die reine radikale Marktwirtschaft argumentieren, dass ein Marktaustritt AB besser wäre? Da widersprechen Sie sich selbst fundamental. ich glaube Sie betreiben hier erneut einfach nur Lufthansa-Lobbyismus.

Die große Gefahr ist, das die Emirate hier völlig legitim und knallhart Wirtschaftpolitik betreiben. Wenn Etihad die Codeshares verweigert werden und Etihad mit AB unter dem strich ein milliardenschwares Debakel erlebt, dann kaufen Etihad und vielleicht auch Emirates zukünftig verstärkt bei Boeing. Keine A350 sondern B787 und B777. Das wird hinter den Kulissen garantiert thematisiert. Die UAE machen das alles immer recht dezent. Katar - mit dem leicht durchgeknallten Al Baker von Qatar Airways - spricht solche Drohungen ganz offen aus. Das kann Deutschland Milliarden kosten, nur um der Lufthansa 1-2 Millionen an Gewinn zu bescheren. Volkswirtschaftlich saudumm.

Der Nutzen fuer Ethiad muss doch sein, das AB bei Ethiad fuer mehr Umsatz & Gewinn sorgt, als es Geld verbrennt.

Ja klar. So hat sich Etihad das sicher auch vorgestellt. Nur die Verluste laufen eben nicht in Deutschland auf, sondern in Abu Dhabi. Muss uns nicht kümmern. Die 4 Milliarden, die AB jährlich umsetzt und ausgibt, rotieren für Gehälter, Wartung, usw. aber zu einem großen Teil in der deutschen Volkswirtschaft.
Beitrag vom 29.10.2015 - 13:04 Uhr
UserHurzPurz
User (283 Beiträge)
Fehlerhafte oder zweifelhafte Rechstauslegen ist doch kein Grund, das Codesharing-Abkommen nicht in Frage zu stellen.
Unter Mehdorn hatte EY zunächst nur einen 30%igen Anteil an AB. Jetzt ist AB faktisch eine Tochter von EY...

Nö, rechtlich relevant ist, dass Etihad einen Anteil von unter 30% an AB hält und damit Minderheitsaktionär bei AB ist. Sie haben ja Recht, das durch Kredite, den Verkauf des Bonusprogramms an AB usw. weitere Abhängigkeiten bestehen und Etihad maßgeblichen, strategischen Einfluss bei AB hat. Nur sind wir ein Rechtsstaat und es muss gelten, was im Gesetz und in Verträgen steht. Da ist der Anteil relevant und nicht sonstige mögliche Abhängigkeiten. Und dann kann eine Behörde Gesetze und Verträge nicht heute so und morgen so auslegen, nur weil einem ein Effekt gerade nicht passt.

Das ist so ähnlich wie bei Amazon, Apple und Co., die hier kaum Steuern zahlen. Das ist moralisch und volkswirtscahftlich für uns eine Sauerei. Die bewegen sich dabei völlig legitim auf Basis der geltenden Gesetze. Wenn man das ändern will, dann kann man Apple und Amazon nicht willkürlich etwas verbieten, was man ihnen gestern noch erlaubt hat, sondern man muss erst einmal Gesetze und internationale Verträge ändern. Es ist idiotisch, dann Apple und Amazon zu kritisieren.

Genau so ist es bei Etihad und Air Berlin. Dann sollen die eben das bilaterale Luftverkehrsabkommen neu aushandeln und den Punkt Code-Shares in einer Form definieren, dass es keine Zweideutigkeiten mehr gibt. Deutschland wird versuchen, die Interessen von Lufthansa zu schützen. Die UAE werden versuchen, die Interessen von Emirates und Etihad zu schützen. Und die kleinen UAE setzen wirtschaftpolitisch am viel längeren Hebel. Die haben ein himmelschreiendes Außenhandelsdefizit mit Deutschland.





Beitrag vom 29.10.2015 - 13:37 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Wenn diese Behoerde nun auf Grundlage eines Abkommens gehandelt hat, dabei aber gegen dieses Abkommen einiseitig verstossen hat, wie soll sie handeln?
Dieses (offensichtlich) nicht durch eine rechtliche Grundlage gedeckte handeln weiterhin genehmigen oder endlich geltendes recht auch um- & durchsetzen?

Sie stellen das immer wieder als Fakt dar, dass die bisherigen Genehmigungen der Codeshares ein Rechtsbruch waren. Nur ist das überhaupt kein Fakt. Es gibt keine abschließende, rechtliche Beurteilung. Diese werden Gerichte vornehmen.

Bei der AB moegen ein paar Jobs wegfallen, aber da sich die Wettbewerbssituation der Konkurrenten sofort verbessert, koennen diese effizienteren Airlines sofort wachsen und die Jobs sowie FLugzeuge uebernehmen.

Ja natürlich werden die AB-Strecken nicht ersatzlos wegfallen, sondern in großer Mehrheit zukünftig von anderen Airlines betrieben werden. Nur dass die Jobs dann mehrheitlich nicht mehr in Deutschland sondern im Ausland sind.


Ich kann ihre Argumentation nicht verstehen, sie ist in sich nicht logisch schluessig.
In ihrem unteren Post sagen sie:"Dann sollen die eben das bilaterale Luftverkehrsabkommen neu aushandeln und den Punkt Code-Shares in einer Form definieren, dass es keine Zweideutigkeiten mehr gibt."
Das liegt ja nahe das die Luftverkehrsabkommen die aktuellen Codeshares nicht decken, was ja auch der Fall ist.
Strittig ist imo ob aus der Genehmigung der Codeshares durch das LBA bereits ein Gewohnheitsrecht entstanden ist- darum dreht sich imo auch der Streit vor Gericht.

Fakt ist, das im aktuellen Luftverkehrsabkommen Ethiad Fluege an 4 oder 5 dt. Airports rechtlich defintiv zugelassen sind. Die anderen im Codeshare sind auch unter AB Geraet zuminderst strittig, wahrscheinlich aber unzulaessig. Das klaeren gerade die Gerichte.

Wirtschaftlich bin ich anderer Ansicht:
Die Subevention von AB durch Ethiad und der vermutlich wiederrechtliche Nutzen, den Ehtiad daraus zieht, verhindert eine effizientere Loesung des Problems durch den Markt.
Ethiad betreibt das ja nicht zum Spass, sondern muss mit der AB genug Verkehr aus Dtl. abziehen, sodass es sich unter dem Strich lohnt, nur daher fliesst arabisches Geld in die AB.

Ethiad hat mit der Eigentuemerregelung faktisch schon Recht unterlaufen, irgendwann muss damit mal schluss sein.

Ich sehe die UAE auch nicht am laengern Hebel, den wir kaufen immer noch deren Oel, auch wenn wir die Maschienen zum foerdern, etc. liefern.

Die ME3 sind darauf ausgelegt, Verkehr abzuziehen, ihr Heimatmarkt gibt ja keine 3 grossen Carrier her.
Warum sollte da ein Land mitmachen, und in Abkommen den Luftverkehr mit VAE ausweiten?

Daher wird das wohl noch lange im entsprechenden Rahmen weiterlaufen, weil eine Neuregelung natuerlich zu lasten der heimischen Carrier laufen wuerde. Die haben mit den restrukturierten US Carriern, den erlaubten ME3 + TK Fluegen sowie den LCC schon genug Problem am Hals und werden verhindern das VAE mit Staatsmitteln ihr Geschaeft komplett abmelden.

Die AB hat ihre Daseinsberechtigung im Grunde schon lange verpsielt, die Airline ist chronisch Defizitaer, das sie noch existiert ist eigentlich ein verhinderte Marktbereinigung, ebenso wie Alitalia.
Das Ethiad das mit arabischem Geld verhindert, ist keine gute Sache fuer die europ. Luftverkehr Industrie.
Beitrag vom 30.10.2015 - 13:16 Uhr
UserHurzPurz
User (283 Beiträge)
Fakt ist, das im aktuellen Luftverkehrsabkommen Ethiad Fluege an 4 oder 5 dt. Airports rechtlich defintiv zugelassen sind.

Leider kennen Sie erneut die Fakten nicht und das macht Diskussionen mit Ihnen so mühsam und unproduktiv. Etihad (und etwaige weitere Airline aus den UAE) dürfen maximal 3 Flughäfen in Deutschland anfliegen. Das dann in beliebiger Frequenz. Emirates hat einen Bonus und darf einen 4. Flughafen anfliegen.

Deutschland bezieht fast kein Öl und Gas aus den UAE. Unsere Exporte in die UAE übersteigen die Importe von dort um rund 1.000 Prozent (Export 11,36 Mrd, Import 1,07 Mrd). Verstehen Sie den längeren Hebel?

Im Weiteren ist es genauso: Sie verstehen offenbar den Unterschied zwischen Volkswirtschaft und freie Marktwirtschaft immer noch nicht. Erst ist die Subventionierung von AB durch die UAE nicht gut für Volkswirtschaft. Dann wolle Sie eine Marktwirtschaftliche Bereinigung, dann ist das nicht gut für die europäische Luftfahrt. Über was genau wollen Sie nun eigentlich sprechen? Die 3 Punkte sind miteinander unvereinbar?
Beitrag vom 30.10.2015 - 15:15 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
Fakt ist, das im aktuellen Luftverkehrsabkommen Ethiad Fluege an 4 oder 5 dt. Airports rechtlich defintiv zugelassen sind.

Leider kennen Sie erneut die Fakten nicht und das macht Diskussionen mit Ihnen so mühsam und unproduktiv. Etihad (und etwaige weitere Airline aus den UAE) dürfen maximal 3 Flughäfen in Deutschland anfliegen. Das dann in beliebiger Frequenz. Emirates hat einen Bonus und darf einen 4. Flughafen anfliegen.

Deutschland bezieht fast kein Öl und Gas aus den UAE. Unsere Exporte in die UAE übersteigen die Importe von dort um rund 1.000 Prozent (Export 11,36 Mrd, Import 1,07 Mrd). Verstehen Sie den längeren Hebel?

Im Weiteren ist es genauso: Sie verstehen offenbar den Unterschied zwischen Volkswirtschaft und freie Marktwirtschaft immer noch nicht. Erst ist die Subventionierung von AB durch die UAE nicht gut für Volkswirtschaft. Dann wolle Sie eine Marktwirtschaftliche Bereinigung, dann ist das nicht gut für die europäische Luftfahrt. Über was genau wollen Sie nun eigentlich sprechen? Die 3 Punkte sind miteinander unvereinbar?

Mein Gott, sie Paragraphenreiter.

Dann sind es halt nur 3, das Prinzip bleibt das gleiche.

Von Wirtschaft verstehen sie nichts, das ist fuer sie nur ein Ort zum Bier trinken, oder?

Natuerlich ist es Volkswirtschaftlich schaedlich, wenn eine eigentlich bankrotte Airline mit arab. Oel Geld am Leben gehalten wird, um Wertschoepfung aus Deutschland abzuziehen und in die VAE zu verlagern.

Was ein Aussenhandelsdefizit damit zu tun hat, erschliesst sich mir nicht. VEA werden nicht ploetzlich Dt. Firmen benachteiligen, nur weil dt. Gerichte einer Airline Codeshare Fluege untersagen.
Und wenn doch, dann haben die VAE ein Problem, nicht wir.
Dr Anteil am Handel ist gering, und dt. Technik kann man in vielen Bereichen mal nicht eben so ersetzen. Nur so, der dt. Export liegt im Billionen Bereich, was kuemmert 1% davon?
Ihr imaginaerer "laengerer Hebel"ist in Wahrheit ein arabisches Sandkorn.

Wegen AB und den Codeshares macht da niemand so ein Fass auf.

Nochmal fuer sie:
WIR HABEN KEINE!! FREIE MARKTWIRTSCHAFT!
Unser System nennt sich soziale Marktwirtschaft.

Und das ist unahaengig von der makrooekonomischen Betrachtung der Volkswirtschaft.

Wo sie mir dort einen Wiederspruch konstruieren wollen, kann ich nicht erkennbar.

Volkswirtschaftlich ist es sicher von Nachteil, das Ethiad mit AB versucht, Wertschoepfung aus Dtl. heraus zu ziehen.
Im Sinne unserer sozialen Marktwirtschaft ist es auch nicht.

Und diese Codeshares behindern die Marktbereinigung, da AB siet nunmehr 8 Jahren defizitaer ist und ohne arabisches Geld bereits in heutiger Form vom Markt verschwunden waere.
Die dadurch entstehende Luecke haetten effizientere Firmen ausnutzen koennen, um die Produktionsfaktoren besser einzusetzen als AB das tut.

Ohne den Zombi AB waere die LH vlt. in einer besseren Situation, haette sofort eine schoene Perspektive fuer EW, oder FR und Easyjet haetten ihr Dtl. Geschaeft ausgebaut.
Da FR das sowieso tut, und i.B. Berlin angeht, wird es fuer die AB sowieso schwerer.

Ich geb ihr jedenfalls in ihrer heutigen Form nicht mehr viel Zeit, und ich halte es auch fuer fraglich, das sich Ethiad das noch lange anschaut.
Beitrag vom 30.10.2015 - 16:29 Uhr
Usergpower
User (1650 Beiträge)
@Guido
Leider kennen Sie erneut die Fakten nicht und das macht Diskussionen mit Ihnen so mühsam und unproduktiv.

Dem schliesse ich mich an.

@jasonbourne
Können Sie nicht einfach mal recherchieren, bevor Sie Ihre Posts raushauen? Sind meist nur ein paar Clicks und schon wären Sie im Bilde. Aber nicht wieder bei Bild oder Twitter.

Das liegt ja nahe das die Luftverkehrsabkommen die aktuellen Codeshares nicht decken, was ja auch der Fall ist. Strittig ist imo ob aus der Genehmigung der Codeshares durch das LBA bereits ein Gewohnheitsrecht entstanden ist- darum dreht sich imo auch der Streit vor Gericht.
Fakt ist, das im aktuellen Luftverkehrsabkommen Ethiad Fluege an 4 oder 5 dt. Airports rechtlich defintiv zugelassen sind. Die anderen im Codeshare sind auch unter AB Geraet zuminderst strittig, wahrscheinlich aber unzulaessig. Das klaeren gerade die Gerichte.

Von aktuell 83 beantragten Codeshares sind nur 31 strittig und befristet. Der Rest ist bereits genehmigt.

Dieser Beitrag wurde am 30.10.2015 16:32 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 30.10.2015 - 17:00 Uhr
Userjasonbourne
User (1759 Beiträge)
@Guido
Leider kennen Sie erneut die Fakten nicht und das macht Diskussionen mit Ihnen so mühsam und unproduktiv.

Dem schliesse ich mich an.

@jasonbourne
Können Sie nicht einfach mal recherchieren, bevor Sie Ihre Posts raushauen? Sind meist nur ein paar Clicks und schon wären Sie im Bilde. Aber nicht wieder bei Bild oder Twitter.

Das liegt ja nahe das die Luftverkehrsabkommen die aktuellen Codeshares nicht decken, was ja auch der Fall ist. Strittig ist imo ob aus der Genehmigung der Codeshares durch das LBA bereits ein Gewohnheitsrecht entstanden ist- darum dreht sich imo auch der Streit vor Gericht.
Fakt ist, das im aktuellen Luftverkehrsabkommen Ethiad Fluege an 4 oder 5 dt. Airports rechtlich defintiv zugelassen sind. Die anderen im Codeshare sind auch unter AB Geraet zuminderst strittig, wahrscheinlich aber unzulaessig. Das klaeren gerade die Gerichte.

Von aktuell 83 beantragten Codeshares sind nur 31 strittig und befristet. Der Rest ist bereits genehmigt.

Ist das relevant?

Ich habe nirgends gegenteiliges Behauptet.

Man muss nicht jedes Detail kennen, um sich ein Urteil bilden zu koennen.
Ethiad hat aus einem Lutverkehrsabkommen das Recht einige Flughaefen anzufliegen, unterlaeuft dieses Abkommen aber mit Hilfe der COdeshares von AB Fluegen - die bisher das LBA aber genehmigt hatte.

Mit ihnen beiden zu diskutieren ist mir aber schon im EW A330 Thread auf den Keks gegangen, zu rechthaberisch sind sie beiden aufgetreten und inhaltlich sowie relevant argumentieren war auch nicht so ihres.
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