Community / / EuGH: Entschädigung auch bei Flugau...

Beitrag 1 - 10 von 10
Beitrag vom 11.05.2023 - 14:07 Uhr
Userrambazamba123
User (463 Beiträge)
Das sind immer so Fälle wo man als Normalsterblicher denkt, ja juristisch alles korrekt, keine Frage, aber moralisch einfach nur geschmacklos.
Beitrag vom 11.05.2023 - 15:35 Uhr
UserFRA251
F/O
User (76 Beiträge)
Das sind immer so Fälle wo man als Normalsterblicher denkt, ja juristisch alles korrekt, keine Frage, aber moralisch einfach nur geschmacklos.

Ganz Ihrer Meinung. Bei manchen Dingen sollte man sich besser einfach zurückhalten.
Beitrag vom 11.05.2023 - 19:53 Uhr
Userhobbes
User (84 Beiträge)
Es ist absurd zu behaupten, der Tod eines Mitarbeiters auf einer Aussenstation sei kein "aussergewöhnlicher Umstand”. Ich finde es zudem pietätlos von den Passagieren, die Airline in diesem spezifischen Falle zu verklagen.
Beitrag vom 11.05.2023 - 22:20 Uhr
UserDaedalos1504
User (513 Beiträge)
Mit geschmacklos oder pietätlos hat das nichts zu tun, schließlich haben die nicht die Familie des Verstorbenen verklagt, sondern nur ihre Rechte als Passagier eingefordert, auch wenn der Tod eines Menschen immer tragisch ist.

And by the way, keine Airline dieser Welt würde einem Passagier das Ticket erstatten, wenn der Flug aufgrund eines Todesfalls nicht angetreten wird.
Beitrag vom 13.05.2023 - 22:40 Uhr
UserGaidi
User (59 Beiträge)
Da stimme ich Daedalos1504 zu.
Wenn ich eine Fluggesellschaft, oder generell jedwede Gesellschaft oder Firma verklage bzw. zur Prüfung einer von mir erwünschten Kompensation oder irgendeines Anspruchs auf Geld vor Gericht zerre, dann ist das ein rein juristischer Prozess und völlig emotionslos.

Dass das die beteiligten Einzelpersonen evtl. anders sehen, ist sozusagen Privatsache.

Wenn man jemanden persönlich verklagt, dann mag das anders gelagert sein.

Und Daedalos hat den Nagel auf den Kopf getroffen mit der Bemerkung, dass die Fluggesellschaft andersherum ebenso wenig entgegenkommen würde.

Welche Konsequenzen das allerdings für die Fluggesellschaften hat, ist eine andere Geschichte. Wie soll man auf Außenstationen denn bitte Ersatzpersonal vorrätig haben? Das wäre ja logistisch ein Spaß, würde jeden Crew-Faktor enorm steigern... Besonders für Airlines, die sogar nur einmal täglich einen Flug an die Station haben.

Dann wären täglich mindestens eine zusätzliche Crew im Hotel, für mindestens 24h bei eintäglichen Flügen oder zumindest ein verlängerter Aufenthalt um mindestens die Dauer, bis ein weiterer Flug stattfindet oder bei längerer Anreisezeit auch mehr. Also anstelle z.B. 14 Std. bis zum nächsten Flug weitere z.B. 8 Std. bis zum danach folgenden Flug. Und immer so weiter. Rattenschwanz sozusagen.

Inklusive Hotelkosten, Spesen, weniger Flüge pro Monat für die Crews, etc. Also alles Mehrkosten für die Airlines, die sich dann wieder in den Ticketpreisen widerspiegeln. Allerdings, je nach Geschmack und Station - schön für die Crews. Reduziert auch max. Flugzeiten pro Jahr.

Machbar, aber in gewisser Weise preistreibend.
Beitrag vom 14.05.2023 - 10:42 Uhr
UserFW 190
User (2112 Beiträge)
Mit geschmacklos oder pietätlos hat das nichts zu tun, schließlich haben die nicht die Familie des Verstorbenen verklagt, sondern nur ihre Rechte als Passagier eingefordert, auch wenn der Tod eines Menschen immer tragisch ist.

And by the way, keine Airline dieser Welt würde einem Passagier das Ticket erstatten, wenn der Flug aufgrund eines Todesfalls nicht angetreten wird.

Sicher oder nur Vermutung, sprich Spekulation? Mit dem Tod werden alle Verträge nichtig, so auch der Beförderungsvertrag. Oder steht im Kleingedrucken, dass der Vertrag auch über den Tod hinaus Gültigkeit hat?
Beitrag vom 14.05.2023 - 15:01 Uhr
UserJoachimE
User (458 Beiträge)
Wenn ich das Internet mal "überfliege" ist es egal warum ich den Flug nicht antrete.

Entweder es ist ein Flex-Ticket, dann Geld zurück. Ist es ein Spar-Ticket ist das Geld weg.
Geld zurück gibt es nur bei versicherung. Alles andere wäre Kulanz der Gesellschaft.

Und die meisten Verträge gelten auch bei einem Tod weiter, z.B. Mietveträge. Sie gehen dann nur auf den Erben über ( der wenn er Pech hat z.B. die Wohnungsmiete monatelang weiter zahlen muß. )
Beitrag vom 14.05.2023 - 19:05 Uhr
UserGB
User (394 Beiträge)
Mit dem Tod werden alle Verträge nichtig, so auch der Beförderungsvertrag. Oder steht im Kleingedrucken, dass der Vertrag auch über den Tod hinaus Gültigkeit hat?

Ach, der Beförderungsvertrag wurde mit dem Co geschlossen?

Was an

Aus juristischer Sicht mache die Absage des Flugs wegen eines unerwarteten Todesfalls keinen Unterschied zu einer Absage aufgrund eines erkrankten Copiloten, begründete das Gericht seine Entscheidung<

ist eigentlich unklar?
Beitrag vom 14.05.2023 - 21:47 Uhr
UserFW 190
User (2112 Beiträge)
@ GB: ich hatte mich auf den 2. Absatz im Beitrag von Daedalos bezogen. Ich wollt eigentlich den ersten löschen zum besseren Verständnis. Aber so pauschal stimmt einfach alles nicht:

" Bei den meisten Airlines (ggf. mit den Tarifdetails vergleichen) wird im Todesfall das Ticket bei Einreichnung der Sterbeurkunde problemlos und vollständig erstattet. Diese klappt wirklich problemlos. Wie schon geschrieben, am besten mal mit der Airline Kontakt aufnehmen."

link von 2013 :
 https://insideflyer.de/forums/threads/bitte-um-schnelle-hilfe-todesfall-und-zwei-personen-haben-flug-gebucht.391350/#:~:text=Bei%20den%20meisten%20Airlines%20(ggf,mit%20der%20Airline%20Kontakt%20aufnehmen.

Und zu @ Joachim E:

"Die Hausrat-, Privathaftpflicht- und Krankenversicherung enden automatisch im Todesfall. Die Kfz-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung übertragen sich auf die Erben."
Beitrag vom 15.05.2023 - 18:25 Uhr
UserGB
User (394 Beiträge)
"Die Hausrat-, Privathaftpflicht- und Krankenversicherung enden automatisch im Todesfall. Die Kfz-, Rechtsschutz- und Wohngebäudeversicherung übertragen sich auf die Erben."

Das kommt daher, daß die ersten an die Person gebunden sind, während letztere ein Risiko über den Versicherungsnehmer hinaus beinhalten.