Community / / Leasingfirmen lassen Graubereiche au...

Beitrag 1 - 8 von 8
Beitrag vom 15.03.2022 - 17:40 Uhr
UserTrojaner
User (235 Beiträge)
Da kennt sich ja jemand richtig gut mit Export Compliance aus, wenn er sich mit amerikanischen od. britischen Embargos anlegt, hat er schnell den letzten Tag Geschäfte gemacht, bzw. spielt sogar mit Freiheitsentzug. Aber wenn sie meinen den Hals nicht voll zu bekommen, viel Spass. 😜
Beitrag vom 15.03.2022 - 18:33 Uhr
UserEricM
User (5487 Beiträge)
auf Sanktionsrecht spezialisierte Anwälte

Was es nicht alles gibt.... Arbeiten die sonst für Iran und Nordkorea oder wie müsste ich mir diese Spezialisierung sonst vorstellen?

Russische Flugzeuge könnten etwa in Indien oder Hongkong gewartet werden

Müssten die dort nicht festgesetzt werden, wenn der Eigentümer das fordert?
Beitrag vom 15.03.2022 - 18:43 Uhr
Usercontrail55
User (4624 Beiträge)
auf Sanktionsrecht spezialisierte Anwälte

Was es nicht alles gibt.... Arbeiten die sonst für Iran und Nordkorea oder wie müsste ich mir diese Spezialisierung sonst vorstellen?

Russische Flugzeuge könnten etwa in Indien oder Hongkong gewartet werden

Müssten die dort nicht festgesetzt werden, wenn der Eigentümer das fordert?
Ich würde den original Bloomberg Artikel lesen, da wird das klarer. Da steht auch nix von "Graubereiche" sondern mehrfach, dass man höllisch aufpasst nicht die Sanktionen zu verletzen.
Beitrag vom 15.03.2022 - 18:44 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Die Leasingfirmen die luftrechtlichen Eigentümer dieser Flugzeuge. Die Airlines sind die Operator und man kann ihnen die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit delegieren. Dies kann aber auch dem Eigentümer obliegen.

In Europa (EASA Bereich) muss der Leasingnehmer dies über eine CAMO sicherstellen und dem Eigentümer Einsicht gewähren.

Wenn die Leasinggeber die Maschinen zur Wartung ausfliegen, dann ist dies mMn kein Verstoß gegen die Sanktionen. Denn diese Firmen sitzen nicht in Russland. Die Flugzeuge dürften nur nicht zurück nach Russland.

Beitrag vom 15.03.2022 - 20:47 Uhr
UserJX
User (142 Beiträge)
Machen wir es doch kurz:

Die Flugzeuge sind weg!

Da müsste schon viel passieren was man jetzt noch nicht auf dem Schirm hat, das sich das wieder ändern könnte.
Russland wird für die nächsten Jahre nicht mehr mit dem Westen zu tun haben.
Die Flieger sind futsch.
Mal Gewinnt mal mal verliert man, und sind wir mal ehrlich, das war spätestens seit der Krim Geschichte eh einen Ritt auf der Rasierklinger, jeder andere hätte da mal über die Geschäftsbeziehungen nachdenken sollen, aber da lockte sicher die Kohle...
Beitrag vom 16.03.2022 - 11:09 Uhr
UserTrojaner
User (235 Beiträge)
Die Leasingfirmen die luftrechtlichen Eigentümer dieser Flugzeuge. Die Airlines sind die Operator und man kann ihnen die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit delegieren. Dies kann aber auch dem Eigentümer obliegen.

In Europa (EASA Bereich) muss der Leasingnehmer dies über eine CAMO sicherstellen und dem Eigentümer Einsicht gewähren.

Wenn die Leasinggeber die Maschinen zur Wartung ausfliegen, dann ist dies mMn kein Verstoß gegen die Sanktionen. Denn diese Firmen sitzen nicht in Russland. Die Flugzeuge dürften nur nicht zurück nach Russland.

In diesem Fall gilt gleiches Recht, das Embargo sanktioniert in dem Fall auch die Betriebe in Indien oder anderswo, diese würden dann gegen amerikanisches/britisches Recht verstossen und somit sich auch auf die Sanktionsliste setzen.
Beitrag vom 16.03.2022 - 11:53 Uhr
Usermenschmeier
User (710 Beiträge)
Nein, denn wenn der rechtmäßige unsaktionierte Eigentümer sein Flugzeug an eine Wartungsfirma ausfliegt um es instand zu halten, es danach nicht wieder nach Russland / den Leasingnehmer zurückgibt, dann ist das kein Verstoß. Aeroflot u.a. sind nur Nutzer der Flugzeuge und das dürfen sie nicht mehr. Der Eigentümer darf diese Flugzeuge soviel bewegen wie er will. Nur nicht im russichen Passagierbetrieb. Natürich muss er das Flugzeug dafür umregistrieren, das geht mit ein paar Aufklebern und einigen Identifikationssteckern aber innerhalb von Stunden. MIt Sondergenehmigng kann er dies auch erst am Zielort machen. Auch nach Deutschland dürften russisch registrierte Flugzeuge mit Sondergenehmigung einfliegen. Und für eine Flug zur Wartung gibt es die. Für den Rückflug allerdings nicht. Daher wird die russische Seite wohl alles versuchen um das zu verhindern

Denn bei der EASA steht zu lesen: a ban on the overflight of EU airspace and on access to EU airports by Russian carriers of all kinds

ALC oder ähnliche sind keine Russian Carriers, sondern westliche Leasingeber.
Beitrag vom 16.03.2022 - 13:12 Uhr
UserBlaudanben
User (166 Beiträge)
Die Gedankenspiele über die Wartung im Ausland funktionieren auch nur, wenn die Russischen Fluglinien auch ihre Leasingverpflichtungen Vertragsgemäß erfüllen. Zahlung auf Rubel Sonderkonten in Russland zu leisten, wird sicherlich nicht als Zahlung anerkannt. Problem ist auch, wenn Flieger aufgrund von Technischen Schwierigkeiten in Russland nicht mehr abheben können. Viele Flugzeuge der Russischen Fluglinien sind auch recht alt, da lohnt sich oft eine Rückholung eher weniger.

Das sind wohl mehr Gedankenspiele um irgendwie die 10 Mrd. Werte der Westlichen Gläubiger zu erhalten.