Community / / Lufthansa-Crew meldet Beinahekollisi...

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Beitrag vom 21.07.2015 - 10:50 Uhr
UserAngros
User (712 Beiträge)
Ich fürchte es ist nur eine Frage der Zeit, bis es zu tatsächlichen Unfällen mit Drohnen kommt. Dafür reichen ja leider bereits kleine, frei verkäufliche Fabrikate. Man hat es mMn leider verpasst, hier rechtzeitig für eine Registrierungspflicht o.Ä. zu sorgen.
Beitrag vom 21.07.2015 - 11:11 Uhr
UserFW 190
User (2115 Beiträge)
Es gibt Regeln in D, aber die werden sicher nicht immer eingehalten - so z.B. die Versicherungspflicht. Die "normale" Haftpflicht zahlt nicht da diese Dinger wie ein Flugzeug eingeordnet sind.

Da gibt es dann auch Idioten die stellen ein Video ins Netz wo sie in 1.200 m Höhe über den Wolken mit der FVP Brille fliegen. Die sind genau so schwachsinnig wie die LASER Pointer Nutzer die Flugzeuge an beamen.
Beitrag vom 21.07.2015 - 12:20 Uhr
UserHöhenflieger
User (159 Beiträge)
Wer in unmittelbarer Nähe eines Flugplatzes eine Drohne aufsteigen läßt gehört sowieso sofort "aus dem Verkehr" gezogen. Ich denke die polnischen Fluglotsen deswegen anzugreifen ist falsch, da das Radarecho wohl zu klein ist bzw. durch den Filter fällt um noch bei den Lotsen als Primärziel dargestellt zu werden.
Beitrag vom 21.07.2015 - 22:26 Uhr
Userheli_jupp
User (39 Beiträge)
Die Dinger -wir nennen die lieber "Multicopter", sind rechtlich als Modellflugzeuge zu bewerten. Der Betrieb ist damit umfassend geregelt. Jeder "ernsthafte" Modellflieger, weiß sehr genau, wie der Betrieb auszuführen ist und hat im allgemeinen auch eine hohe Affinität und einen entsprechenden Sachverstand gegenüber der manntragenden Fliegerei. Für einen "echten" Modellflieger wäre die Gefährdung des privaten, zivilen oder militärischen Luftverkehrs ein absolutes Nogo. Problem ist, dass die sog. Drohnen "cool" sind und Dank der aktuellen Technik von jedem "Deppen" in die Luft gebracht werden können. Was fehlt, sind klare Hinweise in der Anleitung und auf den Verpackungen was mit den "Dingern" erlaubt ist und was nicht. Bei mir persönlich stellt sich langsam aber sicher die Erkenntnis ein, dass auch Modellflieger einen "Schein" benötigen -so wie alle anderen "Luftfahrer/innen" auch. Schließlich sehen wir Modellflieger uns selbst auch als "echte Piloten". Eine, wie auch immer geartete, Eignungsprüfung hätte zudem den Vorteil, dass uns die sammstäglichen und sonntäglichen "Vollpfosten" auf unseren Plätzen nicht mehr behelligen würden.
Beitrag vom 21.07.2015 - 23:47 Uhr
UserHöhenflieger
User (159 Beiträge)
@heli_jupp: Mit Deinem Vorschlag machst Du aber ein riesen Fass auf --> mich nerven u.a. alle die Fahradfahrer die meinen, Teile der Straßeverkehrsordnung außer Kraft setzen zu können ... führen wir nun deswegen einen Führerschein für Fahradfahrer in Deutschland ein?

Dieser Beitrag wurde am 21.07.2015 23:49 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 22.07.2015 - 00:28 Uhr
UserAILERON
User (1402 Beiträge)
Als ehemaliger Modellhubschrauberpilot, kann ich heli_jupp nur beipflichten. Meine aktive Zeit ist zwar schon lange her. Damals gab es noch keine wirklichen elektronischen Hilfen. Der Gyrokreisel war gerade erst im Handel und in der Regel nur auf die Gierachse gelegt.

Heute sieht die Welt schon anders aus. Die Multi- oder auch Quadrocopter der heutigen Zeit erlauben die einfache Freiheit im Luftraum für jedermann. Auspacken, anschalten und abheben. Stabilisiert auf jeder Flugachse dank der Elektronik. Damit schafft es jeder GONK (Grundschüler ohne nennenswerte Kenntnisse) in den kontrollierten Luftraum. Ausgebremst wird nur durch die Akkuleistung am Gerät selbst!

Wie man das Problem lösen will oder überhaupt kann, keine Ahnung. Die aktuelle Beschränkung im Modellflug beschränkt das Abfluggewicht. Aber die sogenannten Drohnen "spielen" sich weit unter dem ab.

Wie es heli_jupp angedeutet hat. Der Personenkreis, welches ein zigtausend € teures Fullscale-Flugmodell in die Luft bringt, ist nicht das Problem.

Dieser Beitrag wurde am 22.07.2015 00:29 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 22.07.2015 - 10:20 Uhr
Userfbwlaie
User (4892 Beiträge)
Wie groß war überhaupt die Drone, die die Flugbahn des LH_Fliegers kreuzte.
Für fast alle sind Dronen doch ein Spielzeug wie ein starker Laser (Wer braucht schon einen "roten" Laser mit mehr als 30m Reichweite!).
Welcher Dronenverkäufer aber will seine Kunden schon auf die Gefahren, Risiken und Einschränkungen wohl hinweisen? Damit hinterfragt man doch gleich die Nutzung!
Hier liegt das Problem!
Beitrag vom 22.07.2015 - 10:58 Uhr
UserHöhenflieger
User (159 Beiträge)
Gibt es denn Untersuchungen dazu, wie sich ein "Drohnenschlag" im Verhältnis zu einem Vogelschlag bei einem Luftfahrzeug verhält? Der schlimmste Fall ist doch wohl, dass so ein Teil im Triebwerk gehächselt wird und diese danach seinen Dienst versagt. Kann eine Drohne überhaupt eine Cockpitscheibe durchschlagen? Sicherlich kommt es auf das Gewicht und die beim Bau der Drohne verwendete Materialien an aber vom Gefahrenpotential sehe ich eine Drohne momentan eher einem großen Vogel ebenbürtig.
Beitrag vom 23.07.2015 - 00:19 Uhr
UserAILERON
User (1402 Beiträge)
Mir sind noch keine offiziellen Untersuchungen bekannt. Aber ein Quadrocopter der etwas besseren Art bringt sicher locker 2 kg ins Spiel. Ich konnte aber keine genauen Gewichtsangaben auf die schnelle finden  http://www.drohnen.de

Aber mit einem Vogelschlag würde ich keinen Vergleich suchen. Die Auswirkungen sind sicher gravierender. Fleisch und Knochen verhalten sich anders als Kunststoff und eine Ladung Akku´s!
Das wirkt eher wie ein Geschoss.

Für ein Windshield vs Drohne würde ich behaupten die geht durch. Radom und Leading Edges an den Wings und Stabis aus FVW sicherlich. Der Brenner, keine Frage, ist auch Schrott.
Beitrag vom 23.07.2015 - 10:39 Uhr
UserHöhenflieger
User (159 Beiträge)
Na dann hoffen wir mal, dass die Flugzeugindustrie auf die aktuell erhöhte "Bedrohungslage" durch "Drohnenschlag" reagiert und Cockpitscheiben und Abschnitte der Leading Edge testweise mit Drohnen beschießt. Sicherlich auch mal interessant zu untersuchen, was an einem Triebwerk für Schäden zu erwarten sind ... auch wenn so ein Test ein recht teures Unterfangen ist.
Beitrag vom 24.07.2015 - 00:26 Uhr
UserAILERON
User (1402 Beiträge)
Also ich habe mich mal mehr mit dem Thema beschäftigt. Zugegeben ich interessiere mich persönlich auch für den Kauf. Also eine obere Mittelklasse wie die Dji Phantom 3 bringt es auf gute 1,3kg.
Aber was mich echt erstaunt hat war folgende Angabe:

Max Altitude Above Sea Level

6000 m
Beitrag vom 24.07.2015 - 09:27 Uhr
UserHöhenflieger
User (159 Beiträge)
Kleiner Hinweis: Eine Phantom 3 ist bis jetzt auf 500m AGL softwareseitig begrenzt. Die 6000m beziehen sich auf ASL. D.h. Du startest in 5500m und kannst dann maximal 6000m erreichen. (Dann wird ihm die Luft zu dünn) Aber wenn Du auf 0m ASL startest, dann läßt die Software nur maximal 500m über ASL zu.

Dieser Beitrag wurde am 24.07.2015 10:48 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 24.07.2015 - 20:41 Uhr
Userheli_jupp
User (39 Beiträge)
@Aileron: "Die aktuelle Beschränkung im Modellflug beschränkt das Abfluggewicht."

Danke Aileron für deine beipflichtenden Worte. Das Zitat oben kann ich leider so nicht stehen lassen. Neben vielen anderen, hier nicht greifenden Reglementierungen, sind die folgenden im Luftverkehrsgesetz und in einschlägigen Verordnungen umfassend geregelt:

1. Unter 5 kg Abflugmasse, darf überall (Elektro)Modellflug betrieben werden, sofern die Genehmigung des Grundstückeigentümers für die genutzte Start- und Landefläche vorliegt. Ausgenommen sind Flugverbotszonen. Flugverbotszonen werden individuell festgelegt, erstrecken sich aber generell in einem Abstand von 1,5 km um jeden Flugplatz (auch um Hubschrauberlandeplätze mit allgemeiner Genehmigung).

2. Über 5 kg Abflugmasse darf generell nur auf genehmigtem Gelände (Modellfluggelände) geflogen werden. Mit der Genehmigung sind u.a. auch Flugkorridore und Höhenbeschränkungen definiert.

3. Entgegen der landläufigen Meinung, Modellflug darf nur bis 100 oder 150 Meter über Grund betrieben werden, bestehen keine generellen Höhenbeschränkungen, solange im unkontrollierten Luftraum geflogen wird (außer siehe 2.). Der kontrollierte Luftraum ist für den Modellflug gesperrt.

4. Aber!!, und das ist wichtig für die "Drohnenfliegerei": Der Modellflieger oder eine Begleitperson muss das Flugmodell jederzeit sicher erkennen können. Die Logik dahinter: Wir fliegen im unkontrollierten Luftraum nach VFR Regeln -also muss ich sehen, wo ich bin.

5. Damit ist die reine FPV-Fliegerei (mit Kamera und Videobrille) nicht zulässig, bzw. nur insofern zulässig, solange eine Begleitperson das Modell (und dessen Position zu anderen Luftfahrzeugen) noch erkennen kann.

6. Die allgemeine (manntragende) Luftfahrt hat immer "Vorfahrt": Ausweichen muss das Modell.

Zusammenfassung: Es ist alles klar geregelt -allein das "übliche Klientel" der "Drohnenflieger" kennt die Regeln oft nicht... .






Dieser Beitrag wurde am 24.07.2015 20:44 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 24.07.2015 - 21:04 Uhr
UserHöhenflieger
User (159 Beiträge)
Nach der Aussage hoffen wir hier doch sicher alle, dass den heli_jupp die von ihm beschriebenen sammstäglichen und sonntäglichen "Vollpfosten" auf seinen Plätzen an diesem Wochenende nicht mehr behelligen.
Beitrag vom 24.07.2015 - 21:16 Uhr
Userheli_jupp
User (39 Beiträge)
@Höhenflieger: Wo ist der/mein Fehler?
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