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Community / / Lufthansa-Piloten legen in München ...

Beitrag 1 - 6 von 6
Beitrag vom 10.09.2014 - 15:00 Uhr
Usersixpence
*sixpence-pictures // fine art photography // design
User (727 Beiträge)
diese wichtigen herren von der VC sind gerade gut dabei aus niederen motiven den ast abzusägen, auf dem sie sitzen. hat LH schon einmal die zahlung der gehälter eingestellt, um die stolzen piloten "an den verhandlungstisch" zurückzubringen? das wäre m.e. etwa ein gleichwertiges argument zu dieser völlig irrsinnigen und kontraproduktiven streikerei.

saludos a todos

charlie.f.kohn@sixpence-pictures.com
fine art photograph // design // madrid

Dieser Beitrag wurde am 10.09.2014 15:06 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.09.2014 - 16:14 Uhr
UserB787-9
User (3 Beiträge)
Bei einem Einstiegsgehalt von 5200.- mtl. für einen SFO, einem nachfolgende Kapitänsgehalt von 9160.- mtl. und einem jährlich steigenden Salär dürfte es doch möglich sein, sich die Mittel für den Rentenübergang anzusparen. Auch andere mit wesentlich weniger Gehalt müssen selber für eine Versorgung im Alter aufkommen. Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr...
Beitrag vom 10.09.2014 - 17:20 Uhr
Usergolffox
User (132 Beiträge)
Wenn diese Erpresser noch laenger streiken werden sie ihre Lizenz verlieren da sie ja gar nicht mehr zum Fliegen kommen. VC wie GdL und weitere gehoeren verboten. Erpressen ihr Unternehmen und die Kunden mit unmoeglichen Forderungen. Mit 61 Jahren in den bezahlten Vorruhestand reicht ja wohl. Hoffentlich erklaert LH bald die Insolvenz und dann duerfen diese Typen bei halben Gehalt, weniger Spesen und ohne Vorruhestandsregelung bei Wings fliegen. Wie dumm muss man eigentlich sein um sich den Ast auf dem man sitzt selbst abzusaegen.
Beitrag vom 10.09.2014 - 22:12 Uhr
User
User ( Beiträge)
Bei einem Einstiegsgehalt von 5200.- mtl. für einen SFO, einem nachfolgende Kapitänsgehalt von 9160.- mtl. und einem jährlich steigenden Salär dürfte es doch möglich sein, sich die Mittel für den Rentenübergang anzusparen. Auch andere mit wesentlich weniger Gehalt müssen selber für eine Versorgung im Alter aufkommen. Manchmal verstehe ich die Welt nicht mehr...

Natürlich ist es möglich sich davon einen Rentenübergang anzusparen, wenn man von diesem Gehalt aber einen Rentenübergnag in der Firma ansparen muss, dann will man den verständlicherweise auch haben. Die Piloten haben alle für ihre Rente (Übergang) von ihrem Gehalt gespart, um diese Gelder wird doch gestreikt. Die LH will diese Gelder, also auch die Anteile der Piloten, einbehalten und als Gewinn verbuchen.

Die Betriebsvereinbarung war doch klar: Jeder Pilot zahlt von seinem Gehalt jeden Monat eine Summe X für seine Übergangszeit in eine Kasse, die LH stockt dieses mit einem bestimmten Satz auf. Daraus wird dann die Übergangsrente bezahlt. Dies war nötig, weil die Gesetze vorsahen, dass Piloten in Deutschland nur bis 55 fliegen durften. Dieses Gesetz gibt es nun nicht mehr, aber die Kasse noch. Ergo auch die Rücklagen der Piloten.

Natürlich kann man jetzt für alle die neu anfangen neu verhandeln und keine Übergangsregelung mehr anbieten, aber die eingezahlten Gelder der Piloten die jetzt oder nächstes Jahr in den vertraglich zugesicherten Vorruhestand gehen, und eingezahlt haben, die muss man auszahlen. Es kann ja nicht sein, dass alle Piloten die dieses Jahr ausscheiden noch die Rente bekommen, und alle die ab kommenden Jahr ausscheiden nicht mehr, obwohl sie auch zig Jahre dort mit eingezahlt haben.

Juristisch gesehen ist das sogar hart an der Grenze zum Betrug, was die LH dort probiert.

Die LH versteht es allerdings sehr gut, die Medien und auch die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen und die Piloten als gierig darstehen zu lassen.

Ein Glück, dass mein Arbeitgeber diese Firmenrenten anders vertraglich geregelt hat und dass diese nicht an Gesetzliche Eintrittsalter gekoppelt ist.
Beitrag vom 10.09.2014 - 22:34 Uhr
User6062
User (185 Beiträge)
Deutschland neidisch Vaterland.

Und dann aus Frust noch verlangen Arbeitnehmerrechte
wie z.B. "das Recht auf Streik" abzuschaffen.

Kein Wunder, daß Sie es beruflich nie hoch hinaus geschafft haben.
Beitrag vom 10.09.2014 - 22:42 Uhr
Userfbwlaie
User (4897 Beiträge)
@Nachdenklich,

falls das nur eine Art Versicherung war, die ggf. nicht ausgezahlt werden muss (vgl. das Ganzkleingedruckte), dann könnte das anders aussehen.
Aber - ich bin kein Jurist und kenne auch nicht den Vertragstext: Die Kassenauflösung kann doch nicht zu Lasten einer Seite stattfinden!
Durften die Einzahler nicht im guten Glauben sein,dass das eingezahlte Geld für sie verwendet wird?
Wie sieht das überhaupt steuerlich aus? Altervorsorge ist doch steuerlich absetzbar - Geschenke an den Arbeitgeber aber nicht!
Wie wurde/wird das eingezahlte Geld im Todesfall, bei Firmenaustritt bzw. Wechsel in den nichtfliegenden Bereich behandelt?



Dieser Beitrag wurde am 10.09.2014 22:56 Uhr bearbeitet.